{"id":"bgbl2-1973-51-4","kind":"bgbl2","year":1973,"number":51,"date":"1973-09-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1973/51#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1973-51-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1973/bgbl2_1973_51.pdf#page=7","order":4,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs über die Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Diensten auf dem Gebiet der Ausbildung und des Besuchsaustausches","law_date":"1973-08-23T00:00:00Z","page":1407,"pdf_page":7,"num_pages":2,"content":["Nr. 51 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. September 1973     1407\nBekanntmachung\nder Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung des Vereinigten Königreichs\nüber die Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Diensten\nauf dem Gebiet der Ausbildung und des Besuchsaustausches\nVom 23. August 1973\nIn London ist durch Notenwechsel vom 30. August/\n6. Oktober 1972 zwischen der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Regierung des Ver-\neinigten Königreichs eine Vereinbarung über die\nZusammenarbeit zwischen den öffentlichen Dien-\nsten auf dem Gebiet der Ausbildung und des Be-\nsuchsaustausches getroffen worden. Die Vereinba-\nrung ist\nam 6. Oktober 1972\nin Kraft getreten.\nDie deutsche Antwortnote wird nachstehend ver-\nöffentlicht.\nBonn, den 23. August 1973\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nFrank","1408                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II\nBotschaft                                                   London, 6. Oktober 1972\nder Bundesrepublik Deutschland\nKarl-Günther von Hase\nThe Rt. Hon. Earl Jellicoe, D.S.O., M.C.,\nCivil Service Department,\nWhitehall,\nLondon , S. W. 1.\nLieber Lord Jellicoe,\nIch beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom      anderen Landes abzuordnen; die hierfür vorgesehene\n30. August 1972 zu bestätigen, dessen Wortlaut in deut-    Zeitspanne sollte lang genug sein, um sie zu nützlicher\nscher Sprache wie folgt lautet:                             Mitarbeit in den Ministerien, denen sie zugeteilt werden,\nzu befähigen. Solche Zuteilungen könnten besonders\n,, 1. Bei ihren kürzlichen Gesprächen in London stimm-    fruchtbar sein auf dem Gebiet der Sozialverwaltung so-\nten der Bundeskanzler und der Premierminister darin         wie im wissenschaftlichen und technischen Bereich. Wir\nüberein, daß die Zusammenarbeit zwischen den öffent-        wissen, daß zu ihrem Erfolg eine auf den Einzelfall zu-\nlichen Diensten unserer beiden Länder auf dem Gebiet        geschnittene Planung mit sorgfältiger Auswahl sowohl\nder Ausbildung und des Besuchsaustausches von großer        des Bediensteten als auch des für ihn vorgesehenen\nWichtigkeit sei. Die Gespräche, die ich und mein Mini-      Arbeitsplatzes notwendig ist.\nsterium mit Ihnen und mit Beamten Ihrer Botschaft füh-\nren konnten, ermöglichten es uns, ein klares Bild dessen       5. Studienbesuche und Abordnungen werden im\nzu gewinnen, was in dieser Hinsicht wünschenswert und       Regelfall durch direkte Vereinbarungen zwischen den im\nmöglich ist; ich glaube, es würde helfen, wenn wir jetzt    jeweiligen Lande befaßten Ministerien oder sonstigen\nunsere gemeinsamen Vorstellungen über den großen            Organisationen erledigt. Unsere Botschaften in Bonn und\nRahmen, in dem die Zusammenarbeit weiter entwickelt         London sollten jedoch auf dem laufenden gehalten wer-\nwerden sollte, niederlegen. Ich rege an, daß es recht       den (und werden sicher oft zu helfen in der Lage sein).\ngut Beamten unserer beiden Regierungen überlassen           Außerdem wäre es zur Unterrichtung und Koordinierung\nwerden kann, weitere Einzelheiten zu regeln; und daß        wünschenswert, Durchdrucke des gesamten Schriftver-\nEinverständnis auch darüber besteht, daß bei Verfolgung     kehrs einer zentralen Stelle in jeder der beiden Regie-\ndieses Ziels sie die allgemeinen Grundsätze mit der         rungen zuzuleiten; für die Regierung des Vereinigten\nFlexibilität anwenden können, die sich erforderlich er-     Königreichs schlage ich als Leiter dieser zentralen Stelle\nweist, um den jeweils auftretenden Erfordernissen zu        den Ihnen bereits gut bekannten Herrn D. J. Kirkness\nentsprechen.                                                aus meinem Hause vor.\n2. Zweck dieser Vereinbarungen ist es, in den öffent-     6. Schließlich rege ich an, daß zusätzlich zu der laufen-\nlichen Diensten beider Länder besseres Verständnis für     den Uberwachung auf Grund dieser Vereinbarungen wir\ndie Sprache und die Verwaltung des anderen Landes zu        regelmäßige, wenn auch informelle Zusammenkünfte ins\nfördern. Dieses Ziel soll durch geeignete Ausbildungs-      Auge fassen sollten, um zu prüfen, welcher Fortschritt\nkurse und durch den Austausch von Besuchern erreicht       erzielt wurde. Ich glaube, daß es in der Regel ausreicht,\nwerden.                                                    wenn diese Zusammenkünfte auf Arbeitsebene stattfin-\nden, aber ich möchte nicht die Möglichkeit ausschließen,\nAusbildung                                                 daß gelegentlich auch eine Zusammenkunft zwischen\n3. Die Bundesakademie und das Civil Service College    Ihnen und mir sich als wünschenswert erweist. Ich\nwerden ihre bereits bestehende direkte Zusammenarbeit      schlage vor, daß wir eine erste Zusammenkunft nach\nbei abwechselnder Organisation verschiedener Kurse         Ablauf von etwa sechs Monaten vorsehen, da es uns\nfortsetzen. Insbesondere werden sie ihre Besprechungen     dann möglich sein wird, eine erste Bestandsaufnahme\nüber die Veranstaltung eines oder mehrerer Kurse in        der inzwischen eingetretenen Entwicklung vorzunehmen.\nDeutschland für britische Beamte sowie für weitere Kurse   Zeit wie Teilnehmerkreis könnte zwischen uns zu ge-\nin Großbritannien für deutsche Beamte fortsetzen; beide     gebener Zeit vereinbart werden.\nsind für höhere Beamte vorgesehen. Das College wird           7. Diese Vereinbarungen gelten auch im Land Berlin„\nauch von Zeit zu Zeit deutschen Beamten Plätze in           sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nSeminaren für Führungskräfte, die hauptsächlich für        land gegenüber der Regierung des Vereinigten König-\nbritische Beamte abgehalten werden, zur Verfügung stel-     reichs von Großbritannien und Nordirland binnen drei\nlen. Daneben soll besondere Aufmerksamkeit der Mög-         Monaten ab Datum des Inkrafttretens dieser Verein-\nlichkeit kurzer gemeinsamer Seminare zur Diskussion        barungen eine gegenteilige Erklärung abgibt.\nvon Verwaltungsfragen gemeinsamen Interesses gewid-\nmet werden, die abwechselnd in beiden Ländern                 8. Ich wäre dankbar, wenn Sie mir bestätigen könnten,\nstattfinden sollen.                                         daß das Obenerwähnte auch die Auffassung Ihrer Re-\ngierung in dieser Angelegenheit wiedergibt.\"\nBesuche\n4. Wir hoffen, daß es weiterhin möglich sein wird,        Ich beehre mich Ihnen mitzuteilen, daß die Regierung\nGruppen junger britischer Beamter in Deutschland wäh-       der Bundesrepublik Deutschland mit den in den Num-\nrend kürzerer Zeitabschnitte als Teil ihrer normalen        mern 1 bis 8 Ihres Schreibens enthaltenen Vorschlägen\nAusbildung zu betreuen. Wir sind jederzeit bereit, ent-     und damit einverstanden ist, daß Ihr Schreiben und\nsprechende Leistungen (von unserer Seite) anzubieten,       diese Antwort darauf eine Vereinbarung zwischen unse-\nfalls Ihre Regierung dies wünschen sollte. Außerdem         ren beiden Regierungen bilden sollen, die mit dem Datum\nsollten Ministerien in beiden Ländern ermutigt werden,      dieser Antwort in Kraft tritt.\nkurze Studienaufenthalte ihrer Bediensteten bei dem je-\nweils entsprechenden Ministerium des anderen Landes zu\nMit vorzüglicher Hochachtung\nfördern. Weiter sollte die Möglichkeit in Betracht ge-\nzogen werden, Beamten eines Landes in Ministerien des                                      Karl-Günther v o n Ha s e"]}