{"id":"bgbl2-1973-4-2","kind":"bgbl2","year":1973,"number":4,"date":"1973-01-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1973/4#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1973-4-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1973/bgbl2_1973_4.pdf#page=3","order":2,"title":"Bekanntmachung des Vierten Protokolls zum Langfristigen Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Warenverkehr und die Kooperation auf wirtschaftlichem und wissenschaftlich-technischem Gebiet","law_date":"1972-12-15T00:00:00Z","page":35,"pdf_page":3,"num_pages":7,"content":["Nr. 4 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Januar 1973               35\nBekanntmachung\ndes Vierten Protokolls zum langfristigen Abkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik\nüber den Warenverkehr\nund die Kooperation auf wirtschaftlichem und wissenschaftlich-technischem Gebiet\nVom 15. Dezember 1972\nIn Prag ist am 5. Dezember 1972 das Vierte Proto-\nkoll zum Langfristigen Abkommen zwischen der Re-\ngierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen\nRepublik über den vVarenverkehr und die Koopera-\ntion auf wirtschaftlichem und wissensdlaftlich-tech-\nnischem Gebiet vom 17. Dezember 1970 unterzeich-\nnet worden. Das Vierte Protokoll ist nadl seinem\nArtikel 4\nam 5. Dezember 1972\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 15. Dezember 1972\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIm Auftrag\nDr. Hanemann","36                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II\nViertes Protokoll\nzum Langfristigen Abkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik\nüber den Warenverkehr\nund die Kooperation auf wirtschaftlichem\nund wissenschaftlich-technischem Gebiet\nvom 17. Dezember 1970\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland             Soweit Einfuhrgenehmigungen in Höhe der in den\nund                             Warenlisten angegebenen Werte oder Mengen bereits\ndie Regierung der Tschechoslowakischen             erteilt sind, werden die zuständigen Behörden beider\nSozialistischen Republik                   Länder die Möglidlkeit prüfen, ob und inwieweit darüber\nhinausgehende Genehmigungen erteilt werden können.\nhaben auf Grund des Artikels 4 des am 17. Dezember        Entsprechendes gilt, falls Waren eingeführt werden sol-\n1970 unterzeichneten Langfristigen Abkommens über den       len, deren Einfuhr nidlt liberalisiert ist und die in den\nWarenverkehr und die Kooperation auf wirtschaftlichem       Warenlisten nidlt angeführt sind.\nund wissenschaftlich-technischem Gebiet folgendes ver-\neinbart:\nArtikel 3\nArtikel 1                               Dieses Protokoll mit den Warenlisten A und B und den\nDieses Protokoll mit der Warenliste A (Warenliefe-        heute unterzeichneten Briefen ist Bestandteil des am\nrungen aus der Tschechoslowakischen Sozialistischen Re-     17. Dezember 1970 unterzeidlneten Langfristigen Abkom-\npublik in die Bundesrepublik Deutschland, soweit sie        mens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nmengenmäßigen Beschränkungen unterliegen) und der           land und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozia-\nWarenliste B (Warenlieferungen aus der Bundesrepublik       listischen Republik über den Warenverkehr und die\nDeutschland in die Tschechoslowakische Sozialistische Re-   Kooperation auf wirtschaftlichem und wissenschaftlich-\npublik) sowie den heute unterzeichneten Briefen gilt für    technischem Gebiet.\ndie Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1973.\nArtikel 4\nArtikel 2                               Dieses Protokoll tritt am Tage der Unterzeichnung in\nKraft.\nFür die in den Warenlisten aufgeführten Waren werden\ndie zuständigen Behörden beider Länder Ein- und Aus-           GESCHEHEN zu Prag am 5. Dezember 1972 in zwei\nfuhrgenehmigungen gemäß Artikel 5 des oben genannten        Urschriften, jede in deutscher und tschechischer Sprache,\nAbkommens erteilen.                                         wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland\nPeter Hermes\nFür die Regierung\nder Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik\nAlfred Killian","Nr. 4 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Januar 1973                    37\nWarenliste A\nWarenlieferungen aus der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik\nin die Bundesrepublik Deutschland\nWert\nWare                                     Menge        in 1000 DM\n1.\nErzeugnisse der Ernährungs- und Landwirtschaft\n1. Lammfleisch, frisch, gekühlt, gefroren                                            Globalaus-\nschreibung\n2. Karpfen, lebend                                                                            300\n3. Karpfen, gefroren                                                                          500\n4. Speisekartoffeln                                                                           900\n5. Luzernemehl                                                                                500\n6. Gemüsekonserven der Tarif-Nr. 2002\ndavon: Champignons und S~argel\nbis zu je 250)\nausgenommen: Erbsen (200261),\ngrüne Bohnen (2002 66), Mischgemüse (2002 81),\nKartoffeln (2002 85)                                                                   1 500\n7. Zubereitungen von Paprika                                                               1 500\n8. Mixed Pickles, Salate (Spezialitäten)                                                   2 000\n9. Zubereitungen von Gurken ohne Essig\nin Behältnissen über 4,5 kg                                                            1 000\n10. Früchte, gefroren, mit Zusatz von Zucker (2003 00)                                       l 000\n11. Früchte usw. der Tarif-Nr. 2004 und Konfitüren,\nMarmeladen usw. der Tarif-Nr. 2005,\naus genommen: Apfelmus                                                                    750\n12. Obstkonserven der Tarif-Nr. 2006\naus genommen : Pflaumen und Kirschen                                                   ~  800\n13. Säfte und- Dicksäfte von Äpfeln und Birnen                                                 500\nn.\nErzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft\n(Spezifikation vorbehalten)\n1. Torfmull                                                                                   600\n2. Braunkohlenbriketts                                            50 000 t            ca. 3 200\n3. Koks aus Steinkohle                                            50 000 t m.E.        ca 5 000\n4. Verschiedene chemische Erzeugnisse und Rohstoffe                                       30 000\ndavon: Hexamethylentetramin                               bis 1 400\nKalkammonsalpeter                                 bis 25 000 t ca. 3 300\nHarnstoff                                         bis 8 500 t ca. 2 000\nZubereitete Sprengstoffe                          bis 2 750 t ca. 3 500\n5. Motorenbenzin                                                                           7 000\n6. Heizöl                                                                                 15 000\n7. Flüssiggas                                                                              1 500\n8. Synthetischer Kautschuk                                         4 000 t            ca. 5000\n9. Regenerierter Kautschuk                                         1 000 t            ca.     500\n10. Sonstige Kautschuk- und Asbestwaren                                                     S 000\ndavon: Luftmatratzen                                      bis  2800\nWeichkautschukwaren                               bis  2 200\n11. Bereifungen                                                                             4 000\n12. Leder- und Ledergalanteriewr1ren                                                        1 000\n13. Arbeiterschutzhandschuhe                                                                   300","38                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II\nWare                                                Wert\nMenge\nin 1 000 DM\n14. Leder- und Sporthandschuhe                                                        200\ndavon: Lohnveredelung                                             100\n15. Sperrholzplatten                                                                1 500\ndavon: Furnierplatten                                     bis     600\n16. Holzspanplaten, auch beschichtet, Flachsschäbenplatten                          3 000\n17. Haushaltsgeräte aus Holz                                                          500\ndavon Wäscheklammern                                      bis     170\n18. Schilfrohrmatten und -platten                                                     400\n19. Spankörbe                                                                         180\n20. Korb- und Flechtwaren                                                             850\n21. Holzfaserplatten                                                                1 000\n22. Textile Halbwaren, insbesondere Garne                                           3000\n23. Textile Fertigwaren einschließlich Bekleidung                                  89 000\n24. Passive Lohnveredelung für Textilien und Bekleidung                            12 500\n25. Tapisserien                                                                        50\n26. Lederschuhe                                                                     4500\n27. Bord- und Pflastersteine                                                        1000\n28. Magnesit- und Chrommagnesitsteine                                               4500\n29. Schmelzbasalterzeugnisse                                                          800\n30. Schamotte-, Silika- und andere feuerfeste Steine                                1 200\n31. Hourdis                                                                           250\n32. Dach- und Mauerziegel                                                             840\n33. Drainagerohre                                                                     400\n34. Wand- und Bodenfliesen                                                          1 000\n35. Geschirr und Ziergegenstände\naus Feinsteinzeug, Porzellan\nund anderen keramischen Stoffen                                                 1 000\n36. Verschiedene Glaserzeugnisse                                                    8 000\ndavon: Mundgeblasenes Wirtschaftsglas                     bis  1 300\n37. Isolierflaschen und Glaskolben für Isolierbehälter                                400\ndavon: Isolierflaschen                                    bis     100\n38. Schuckwaren                                                                     1 200\n39. Ferrolegierungen                                                                4000m.E.\n(davon je statistische Warennummer bis 50 °/o)\n40. W alzwerksfertigerzeugnisse                                   81 700 t\n41. Erzeugnisse der Ziehereien und Kaltwalzwerke                                    5 500 m. E.\n42. Eisen-, Stahl-, Blech- und Metallwaren                                         10 500\ndavon: Pistolen und Revolver                              bis     300\nJagdwaffen                                       bis  1 300\nJagdmunition                                     bis   1 650\nFahrrad- und Kraftradteile                       bis     800\nEinheitskanister                                 bis     100\nSchaufeln und Spaten                             bis      50\nSonstige Eisen-, Stahl-, Blech- und Metallwaren\nüe 6-stellige Warennummer bis 800)\n43. Verschiedene NE-Metalle                                                         3 000 m. E.\ndavon: Rohaluminium                                       bis   2 000\n44. Spiral- und Gewindebohrer                                                       3 600 m. E.\n45. Haushaltsnähmaschinen                                                           3 000\n46. Armaturen                                                                       7 500\n47. Kugellager                                                                      2 650 m. E.\n48. Isolierteile und Isolatoren aus keramischen Stoffen                               900","Nr. 4 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Januar 1973                    39\nWare                                                Wert\nMenge\nin 1000 DM\n49. Personenkraftwagen                                                                16 000\n50. Mopeds                                                                             2 000m. E.\n51. Fahrräder                                                                           1 800 m. E.\n52. Erzeugnisse der Flugindustrie                                                      3 500\n53. Kleinmusikinstrumente                                                                 300\n54. Sitzmöbel aus Holz                                                                 1 500\ndavon: aus Buche                                            bis  1 100\n55. Spielwaren und Christbaumschmuck                                                   2 200\ndavon: Christbaumschmuck                                    bis    200\nPl üschspiel waren                                 bis    900\nHolzspielwaren                                     bis    600\n56. Sportartikel                                                                          700\n57. Volkskunstartikel                                                                     850\n58. Verschiedene Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft                              35000\nm E. -~ mit Erhöhunqsmöglichkeit\nWarenliste B\nWarenlieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland\nin die Tschechoslowakische Sozialistische Republik\nWert\nWare\nin 1 000 DM\n1.\nErzeugnisse der Ernährungs- und Landwirtschaft\n1. Zuchttiere                                                                            100 m. E.\n2. Zootiere                                                                               40\n3. Fleisch                                                                            p.m.\n4. Fische und Fischwaren, einschließlich Fischmehl                                    5000\n5. Käse, Speisequark, Dauermilcherzeugnisse                                             300 m. E.\n6. Därme                                                                                100\n7. Obst und Gemüse, insbesondere Tafelobst                                              420\n8. Saathülsenfrüchte                                                                    500\n9. Gewürze                                                                              200\n10. Essenzen, Aromen, Pektin                                                              200\n11. Sämereien und Saaten                                                                2 200\n12. Hopfen                                                                              p.m.\n13. Pflanzliche und tierische Fette für die Ernährung,\nMargarine, Plattenfette, Lebertran                                                 p. rn.\n14. Wein und Schaumwein                                                                 1 000 m. E\n15. Spirituosen                                                                           130\n16. Futtermittel einschließlich Seemuschelschalenschrot                                        p.m.","40                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II\nWert\nWare                                   in 1 000 DM\nII.\nErzeugnisse der gewerblidlen Wirtschaft\n(Spezifikation vorbehalten)\n1. Graphit                                                                            250\n2. Chemische und pharmazeutische Rohstoffe und Erzeugnisse                        95 000\n3. Kunststoffwaren                                                                  3 500\n4. Synthetischer und regenerierter Kautschuk                                        4 500\n5. Bereifungen                                                                      1 000\n6. Sonstige Kautschuk- und Asbestwaren,\ninsbesondere tedmische Gummiwaren                                                4 000\n7. Leder                                                                            3 000\n8. Lederschuhe                                                                      1 600\n9. Leder- und Plastikgalanteriewaren                                                  800\n10. Erzeugnisse der holzverarbeitenden Industrie                                     3 000\n11. Zellstoff, Papier und Pappe sowie Erzeugnisse daraus                             5 000\n12. Erzeugnisse des Buchhandels und des graphischen Gewerbes                         3000\n13. Erzeugnisse der Textil- und Bekleidungsindustrie                               81 000\ndavon: Halbwaren, insbesondere Garne                           bis 32 000\nFertigwaren                                           bis 49 000\n14. Erzeugnisse der Steine- und Erden-Industrie,\ndarunter auch Ziegelei-Erzeugnisse                                               5 000\n15. Keramische Erzeugnisse                                                           5 000\ndavon: Geschirr und Zierporzellan                             bis    500\nKeramische Isolatoren                                 bis    300\n16. Glaserzeugnisse aller Art                                                        3 500\n17. Ferrolegierungen                                                                   600\n18. Erzeugnisse der Eisen- und Stahlindustrie                                      45 000\n19. Erzeugnisse der Ziehereien und Kaltwalzwerke                                   38 000\n20. Erzeugnisse des Stahlbaus                                                        p.m.\n21. Eisen-, Stahl-, Blech- und Metallwaren                                         16 000\n(darunter auch Füllhalter und Kugelschreiber)\ndavon: Schmuckwaren                                           bis    850\n22. NE-Metalle                                                                     21 000\n23. Erzeugnisse des Maschinenbaus                                                  80 000\n24. Erzeugnisse der Elektroindustrie                                               13 000\n25. Erzeugnisse der Kraftfahrzeugindustrie                                           9 000\n26. Erzeugnisse der Flugzeugindustrie                                                  500\n27. Erzeugnisse des Schiffsbaus                                                      p.m.\n28. Erzeugnisse der Feinmechanik und Optik\neinschließlich Uhren                                                            16 000 m. E.\n29. Kleinmusikinstrumente                                                              400\n30. Spielwaren                                                                         600\n31. Sportartikel                                                                     1 000\n32. Verschiedene Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft                           28 000\nm E.  = mit Erhöhungsmöglichkeit","Nr. 4 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Januar 1973                                41\nDer Vorsitzende                                           Der Vorsitzende\nder Delegation der Regierung                           der Delegation der Regierung der\nder Bundesrepublik Deutschland                         Tschechoslowakischen Sozialistischen\nRepublik\nPrag, den 5. Dezember 1972                                 Prag, den 5. Dezember 1972\nHerr Vorsitzender,                                         Herr Vorsitzender,\nich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres Schreibens\nvom heutigen Tage zu bestätigen, das folgenden Wortlaut\nhat:\nunter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Vierte      „ Unter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Vierte\nProtokoll zum Abkommen vom 17. Dezember 1970 beehre       Protokoll zum Abkommen vom 17. Dezember 1970 beehre\nich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen:                    ich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen:\nDie Delegation der Bundesrepublik Deutschland hat ihr     Die Delegation der Bundesrepublik Deutschland hat ihr\nfortbestehendes besonderes Interesse an weiteren regel-   fortbestehendes besonderes Interesse an weiteren regel-\nmäßigen Lieferungen von Edelkaolinen zum Ausdruck         mäßigen Lieferungen von Edelkaolinen zum Ausdruck\ngebracht.                                                 gebracht.\nSie hat außerdem ihr Interesse an der Lieferung von       Sie hat außerdem ihr Interesse an der Lieferung von\nAntimon bekundet.                                         Antimon bekundet.\"\nGenehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck           Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck\nmeiner vorzüglichen Hochachtung.                          meiner vorzüglichen Hochachtung.\nPeter Hermes                                               Alf red K i 11 i a n\nAn den                                                    An den\nVorsitzenden der Delegation der Regierung                 Vorsitzenden der Delegation der Regierung\nder Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik         der Bundesrepublik Deutschland\nHerrn Dr. Alfred K i 11 i an                              Herrn Botschafter Dr. Peter He r m e s\nPrag                                                      Prag\nDer Vorsitzende                                              Der Vorsitzende\nder Delegation der Regierung                              der Delegation der Regierung der\nder Bundesrepublik Deutschland                            Tschechoslowakischen Sozialistismen\nRepublik\nPrag, den 5. Dezember 1972                                  Prag, den 5. Dezember 1972\nHerr Vorsitzender,                                        Herr Vorsitzender,\nim beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres Schreibens\nvom heutigen Tage zu bestätigen, das folgenden Wortlaut\nhat:\nunter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Vierte      „ Unter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Vierte\nProtokoll zum Abkommen vom 17. Dezember 1970 beehre       Protokoll zum Abkommen vom 17. Dezember 1970 beehre\nim mich, Ihnen folgendes mitzuteilen:                     ich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen:\n1. Die zuständigen Stellen der Bundesrepublik Deutsm-     1. Die zuständigen Stellen der Bundesrepublik Deutsch-\nland werden Einfuhrgenehmigungen für Drainagerohre         land werden Einfuhrgenehmigungen für Drainagerohre\nund Hourdis mit der Auflage erteilen, daß die Waren        und Hourdis mit der Auflage erteilen, daß die Waren\nnimt in einen Gebietsstreifen von 50 km Tiefe (Luft-       nicht in einen Gebietsstreifen von 50 km Tiefe (Luft-\nlinie) entlang der Grenze verbracht werden dürfen.         linie) entlang der Grenze verbracht werden dürfen.\n2. Einfuhrgenehmigungen für Bord- und Pflastersteine      2. Einfuhrgenehmigungen für Bord- und Pflastersteine\nwerden mit der Auflage erteilt, daß die Steine nicht       werden mit der Auflage erteilt, daß die Steine nicht\nin den Regierungsbezirken Oberpfalz und Nieder-            in den Regierungsbezirken Oberpfalz und Nieder-\nbayern verwendet werden dürfen.                            bayern verwendet werden dürfen.\"\nGenehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck           Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck\nmeiner vorzüglimen Hochachtung.                           meiner vorzüglichen Hochachtung.\nPeter Hermes                                               Alfred Killian\nAn den                                                    An den\nVorsitzenden der Delegation der Regierung                 Vorsitzenden der Delegation der Regierung\nder Tschemoslowakischen Sozialistismen Republik           der Bundesrepublik Deutschland\nHerrn Dr. Alf red K i 11 i an                             Herrn Botschafter Dr. Peter Her m e s\nPrag                                                      Prag"]}