{"id":"bgbl2-1973-38-1","kind":"bgbl2","year":1973,"number":38,"date":"1973-08-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1973/38#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1973-38-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1973/bgbl2_1973_38.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern bei den Unternehmungen der Luftfahrt","law_date":"1973-07-02T00:00:00Z","page":969,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["969\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                          Z 1998A\n1973                    Ausgegeben zu Bonn am :3. August 1973                                          Nr. 38\nTag                                                Inhalt                                            Seite\n2. 7. 73   Bekunntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens z,vischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf\ndem Gebiete der direkten Steuern bei den Unternehmungen der Luftfahrt ............. .        969\n3. 7. 73   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Zollerleichterun-\ngen im Touristenverkehr, des Zusatzprotokolls hierzu betreffend die Einfuhr von Werbe-\nschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr und des Zollahkommens über die\nvorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge ................................... .       970\n6. 7. 73   Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Vereinbarungen über Ozeanstützpunkte\nim Nordatlantik und über gemeinsame Finanzierung bestimmter .Flugnavigationsdienste\nin Island sowie in Grönland und auf den Färöern ............... '..................... .     971\n12. 7. 73   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens über die Anerkennung\nund Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ..................................... .       972\n12. 7. 73   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Fernmeldevertrages ... .         973\n12. 7. 73   Bekann1machung über den Geltungsbereich der Stockholmer Fassung des Abkommens von\nNizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Ein-\ntragung von l\\1arken ............................................................... .       973\n16. 7. 73   Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Stockholmer Fassung der Pariser Ver-\nbandsübereinkunft zum Schutz des -gewerblichen Eigentums ........................... .       974\n16. 7. 73  Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Volksrepublik China über den Handel und den Zahlungs-\nverkehr ........................................................................... .         974\n25. 7. 73   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Dbereinkommens zur Be-\nseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung ..................................... .        976\n30. 7. 73   Bekanntmachung zur Berichtigung der Dritten Verordnung über die Erhebung von Ge-\nbühren für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung ....         984\nBekanntmachung\nüber das lnkraittreten des Abkommens\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik\nzur Vermeidung der Doppelbesteuerung aui dem Gebiete der direkten Steuern\nbei den Unternehmungen der Luftfahrt\nVom 2. Juli 1973\nNach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 10. Juli\n1970 zu dem Abkommen vom 17. September 1968\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der\nItalienischen Republik zur Vermeidung der Doppel-\nbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern\nbei den Unternehmungen der Luftfahrt (Bundes-\ngesetzbl. 1970 II S. 723) wird hiermit bekannt-\ngemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 4\nAbs. 2\nam 14. Juli 1973\nin Kraft tritt.\nDie Ratifikationsurkunden sind am 14. Juni 1973 in\nBonn ausgetauscht worden.\nBonn, den 2. Juli 1973\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nSachs"]}