{"id":"bgbl2-1973-36-4","kind":"bgbl2","year":1973,"number":36,"date":"1973-07-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1973/36#page=48","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1973-36-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1973/bgbl2_1973_36.pdf#page=48","order":4,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über eine Assoziation betreffend den Beitritt von Mauritius zum Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den mit dieser Gemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar sowie des Abkommens zur Änderung des am 29. Juli 1969 in Jaunde unterzeichneten Internen Abkommens über die Finanzierung und die Verwaltung der Hilfe der Gemeinschaft","law_date":"1973-07-03T00:00:00Z","page":932,"pdf_page":48,"num_pages":1,"content":["932                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Abkommens über eine Assoziation\nbetreffend den Beitritt von Mauritius zum Assoziierungsabkommen\nzwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den mit dieser Gemeinschaft\nassoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar\nsowie des Abkommens zur Änderung des am 29. Juli 1969 in Jaunde unterzeichneten\nInternen Abkommens über die Finanzierung und die Verwaltung\nder Hilfe der Gemeinsdlaft\nVom 3. Juli 1973\nNach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Mai                           b) das Abkommen zur Änderung des am 29. Juli\n1973 zu dem Abkommen vom 12. Mai 1972 über eine                             1969 in Jaunde unterzeichneten Internen Abkom-\nAssoziation betreffend den Beitritt von Mauritius                           mens nach seinem Artikel 2 für\nzum Assoziierungsabkommen zwischen der Euro-                                               die Bundesrepublik Deutschland\npäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den mit die-\nund die Vertragsparteien\nser Gemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten\nund Madagaskar sowie zur Änderung des am 29. Juli                                                   am 1. Juni 1973\n1969 in Jaunde unterzeichneten Internen Abkom-                              in Kraft getreten sind.\nmens über die Finanzierung und die Verwaltung der\nHilfe der Gemeinschaft (Bundesgesetzbl. 1973 II                                Die Ratifikationsurkunde der Bundesrepublik\nS. 393) wird hiermit bekanntgemacht, daß                                    Deutschland zu dem Abkommen zu a) und die Erklä-\na) das Abkommen über eine Assoziation betreffend                            rung der Bundesregierung zum Abkommen zu b)\nden Beitritt von Mauritius zum Assoziierungsab-                             sind am 29. Mai 1973 beim Generalsekretariat des\nkommen nach seinem Artikel 5 und die in der                                 Rates der Europäischen Gemeinschaften hinterlegt\nSchlußakte aufgeführten Zusatzdokumente sowie                               worden.\nBonn, den 3. Juli 1973\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nSachs\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnunqen und damit im Zusammenhanq stehende Bek,rnntm<1chu11qe11 ve1üllentlicht.\nIm Bundesgesetzblatt Teil II werdEn völkerrechtliche Vereinbarunqen, Verträge mit der DDR und die dazu qehörcnde11 Rccht,vorsd11ilten und\nBekanntmadrnnqen sowie Zolltarifverordnungen verciflentlicht.\nBezugs b e d in g u n gen: Lautender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt,\n53 Bonn 1, Postfach 624, Tel. (0 22 21) 22 40 86 bis 88.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halb Jährlich je 31,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,85 DM zuzüglich Versandkosten.\nDieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1972 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 2,80 DM (2,55 DM zuzüglich -,25 DM Versandkosten); bei Lieferung gegen Vorausredrnung 3, 10 Div!. Im Bezugs-\npreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 °/,."]}