{"id":"bgbl2-1973-35-2","kind":"bgbl2","year":1973,"number":35,"date":"1973-07-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1973/35#page=43","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1973-35-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1973/bgbl2_1973_35.pdf#page=43","order":2,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen","law_date":"1973-06-29T00:00:00Z","page":883,"pdf_page":43,"num_pages":2,"content":["Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1973       883\nBekanntmadtung\nüber den Geltungsbereidt des Internationalen Abkommens\nüber den Sdtutz der ausübenden Künstler,\nder Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen\nVom 29. Juni 1973\nDas Internationale Abkommen vom 26. Oktober\n1961 über den Schutz der ausübenden Künstler, der\nHersteller von Tonträgern und der Sendeunterneh-\nmen (Bundesgesetzbl. 1965 II S. 1243) ist nach seinem\nArtikel 25 Abs. 2 für\nOsterreich                            am 9. Juni 1973\nmit folgenden Vorbehalten in Kraft getreten:\nl. nach Artikel 16 Abs. 1 Buchstabe a (iii) dahingehend,\ndaß Artikel 12 nicht angewendet wird auf Tonträger,\nderen Hersteller nic:ht Angehöriger eines vertrag-\nschließenden Staates ist;\n2. nach Artikel 16 Abs. 1 Buchstabe a (iv) dahingehend,\ndaß für die Tonträger, deren Hersteller Angehöriger\neines anderen vertragschließenden Staates ist, der\nUmfang und die Dauer des in Artikel 12 vorgesehenen\nSc:hutzes auf den Umfang und die Dauer des Schutzes\nbesc:hränkt wird, den dieser vertragschließende Staat\nden Tonträgern gewährt, die erstmals von einem öster-\nreic:hischen Staatsangehörigen festgelegt worden sind;\n3. nach Artikel 16 Abs. 1 Buc:hstabe b dahingehend, daß\nArtikel 13 Buc:hstabe b nicht angewendet wird.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 3. November 1972 (Bundes-\ngesetzbl. II S. 1546).\nBonn, den 29. Juni 1973\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nSachs","884                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II\nObersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 269. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung, abgeschlossen am\n30. Juni 1973, ist im Bundesanzeiger Nr. 129 vom 14. Juli 1973 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund\nauf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung folgenden übersieht\nenthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 129 vom 14. Juli 1973 kann zum Preis von 0,55 DM (einschl. Versand-\ngebühr) gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto „Bundesanzeiger\" Köln\n834 00-502 bezogen werden.\nHerausgeber: Der lundesallllster der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffcntlitl::\nIm Bundesgesetzblatt Tell II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechts\\'orsd11 dien und\nBekanntmachungen sowie Zolltarifve1ordr.ungen veröffentlicht.\nBezugs b e d in g u n gen : Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bls spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahrf'•\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgei,ctzbla•t\n53 Bonn 1, Postladl 624, Tel. 10 22 21) 22 40 86 bis 88.\nBezugspreis : Für Teil J und Teil 11 halbjährlidl Je 31,- DM. Einzelstüde je angefangene 16 Seiten 0,85 DM zuzüglich Versandkmten\nDieser Preis gilt audl fü1 Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1972 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des BE:tragl',\nauf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-S09 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis di_eser Ausgabe: 2,80 DM (2,S5 DM zuzüglich -,2S D\\1 Versandk?sten) bei Lieferung gegen Voraus1echnuns 3.10 D\\1. Im BrHi~1-·\npreis lst d,e Mehrwertsteuer enthalten, der angewandte Steuersatz betragt 5.5 •.,."]}