{"id":"bgbl2-1973-25-1","kind":"bgbl2","year":1973,"number":25,"date":"1973-06-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1973/25#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1973-25-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1973/bgbl2_1973_25.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik","law_date":"1973-06-06T00:00:00Z","page":421,"pdf_page":1,"num_pages":9,"content":["421\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                            Z 1998A\n1973                    Ausgegeben zu Bonn am 9. Juni 1973                                            Nr. 25\nTag                                            Inhalt                                              Seite\n6. 6. 73 Gesetz zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik . .        421\n6. 6. 73 Gesetz zum Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Charta der Vereinten Nationen . .     430\nGesetz\nzu dem Vertrag vom 21. Dezember 1972\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Deutschen Demokratischen Republik\nüber die Grundlagen der Beziehungen\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Deutschen Demokratischen Republik\nVom 6. Juni 1973\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-          -   des Briefwechsels vom 21. Dezember 1972 zur\nsen:                                                           Familienzusammenführung, zu Reiseerleichterun-\ngen und Verbesserungen des niditkommerziellen\nWarenverkehrs,\nArtikel 1                           -   des Briefwechsels vom 21. Dezember 1972 zur\nOffnung weiterer Grenzübergangsstellen,\nDem am 21. Dezember 1972 unterzeichneten Ver-\n-   des Briefwedlsels vom 21. Dezember 1972 mit\ntrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen              dem Wortlaut der Noten der Regierung der Bun-\nder Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen               desrepublik Deutschland an die Regierungen der\nDemokratischen Republik einschließlich                         Französischen Republik, des Vereinigten König-\n-  des dazugehörigen Briefes der Regierung der                 reichs Großbritannien und Nordirland und der\nBundesrepublik Deutschland zur deutsdlen Ein-               Vereinigten Staaten von Amerika und der Note\nheit an die Regierung der Deutsdlen Demokra-                der Regierung der Deutschen Demokratischen Re-\ntischen Republik vom 21. Dezember 1972,                     publik an die Regierung der Union der Soziali-\nstischen Sowjetrepubliken zu Artikel 9 des Ver-\ndes Zusatzprotokolls zum Vertrag,                           trages,\ndes Protokollvermerks zu Vermögensfragen,               -   der Erklärungen in bezug auf Berlin (West),\n-  des Vorbehalts zu Staatsangehörigkeitsfragen            wird zugestimmt. Der Vertrag, der Brief, das Zusatz-\ndurch die Bundesrepublik Deutschland,                   protokoll, der Protokollvermerk, der Vorbehalt, die","422                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II\nBriefwechsel und die Erklärungen werden nach-                                 Artikel 3\nstehend veröffentlicht.\n(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Ver-\nArtikel 2                        kündung in Kratt.\nDieses Gesetz gilt, soweit sich die Regelungen des      (2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Ar-\nVertragswerkes auf das Land Berlin beziehen, auch      tikel 10 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt be-\nim Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwen-      kanntzugeben.\ndung dieses Gesetzes feststellt.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 6. Juni 1973\nDer Bundespräsident\nHeinemann\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister\nfür innerdeutsche Beziehungen\nE. Franke\nDer Bundesminister des Innern\nHans-Dietrich Genscher\nDer Bundesminister der Justiz\nGerhard Jahn","Nr. 25 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. Juni 1973                                 423\nVertrag\nüber die Grundlagen der Beziehungen\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Deutschen Demokratischen Republik\nDie Hohen Vertragschließenden Seiten                      Sie bekräftigen die Unverletzlichkeit der zwischen ihnen\nbestehenden Grenze jetzt und in der Zukunft und ver-\neingedenk ihrer Verantwortung für die Erhaltung des\npflichten sich zur uneingeschränkten Achtung ihrer terri-\nFriedens,\ntorialen Integrität.\nin dem Bestreben, einen Beitrag zur Entspannung und\nSicherheit in Europa zu leisten,\nArtikel 4\nin dem Bewußtsein, daß die Unverletzlichkeit der Gren-\nzen und die Achtung der territorialen Integrität und der     Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche\nSouveränität aller Staaten in Europa in ihren gegenwärti- Demokratische Republik gehen davon aus, daß keiner\ngen Grenzen eine grundlegende Bedingung für den Frie-     der beiden Staaten den anderen international vertreten\nden sind,                                                  oder in seinem Namen handeln kann.\nin der Erkenntnis, daß sich daher die beiden deutschen\nStaaten in ihren Beziehungen der Androhung oder An-\nwendung von Gewalt zu enthalten haben,                                            Artikel 5\nausgehend von den historischen Gegebenheiten und          Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche\nunbeschadet der unterschiedlichen Auffassungen der Bun-   Demokratische Republik werden friedliche Beziehungen\ndesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokra-        zwischen den europäischen Staaten fördern und zur\ntischen Republik zu grundsätzlichen Fragen, darunter zur  Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa beitragen.\nnationalen Frage,                                         Sie unterstützen die Bemühungen um eine Verminde-\nrung der Streitkräfte und Rüstungen in Europa, ohne\ngeleitet von dem Wunsch, zum Wohle der Menschen in     daß dadurch Nachteile für die Sicherheit der Beteilig-\nden beiden deutschen Staaten die Voraussetzungen für      ten entstehen dürfen.\ndie Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Deutschen Demokratischen Republik        Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche\nzu schaffen,                                              Demokratische Republik werden mit dem Ziel einer all-\ngemeinen und vollständigen Abrüstung unter wirksamer\nsind wie folgt übereingekommen:                        internationaler Kontrolle der internationalen Sicherheit\ndienende Bemühungen um Rüstungsbegrenzung und Ab-\nArtikel 1                         rüstung, insbesondere auf dem Gebiet der Kernwaffen\nund anderen Massenvernichtungswaffen, unterstützen.\nDie Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche\nDemokratische Republik entwickeln normale gutnachbar-\nliche Beziehungen zueinander auf der Grundlage der                                Artikel 6\nGleid1berechtigung.\nDie Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche\nDemokratische Republik gehen von dem Grundsatz aus,\nArtikel 2\ndaß die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten sich auf\nDie Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche De-    sein Staatsgebiet beschränkt. Sie respektieren die Unab-\nmokratische Republik werden sich von den Zielen und       hängigkeit und Selbständigkeit jedes der beiden Staaten\nPrinzipien leiten lassen, die in der Charta der Verein-    in seinen inneren und äußeren Angelegenheiten.\nten Nationen niedergelegt sind, insbesondere der souve-\nränen Gleichheit aller Staaten, der Achtung der Unab-\nhängigkeit, Selbständigkeit und territorialen Integrität,                         Artikel 7\ndem Selbstbestimmungsrecht, der Wahrung der Menschen-\nrechte und der Nichtdiskriminierung.                         Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche\nDemokratische Republik erklären ihre Bereitschaft, im\nZuge der Normalisierung ihrer Beziehungen praktische\nArtikel 3                         und humanitäre Fragen zu regeln. Sie werden Abkom-\nEntsprechend der Charta der Vereinten Nationen wer-    men schließen, um auf der Grundlage dieses Vertrages\nden die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche       und zum beiderseitigen Vorteil die Zusammenarbeit auf\nDemokratische Republik ihre Streitfragen ausschließlich   dem Gebiet der Wirtschaft, der Wissenschaft und Technik,\nmit friedlichen Mitteln lösen und sich der Drohung mit    des Verkehrs, des Rechtsverkehrs, des Post- und Fern-\nGewalt oder der Anwendung von Gewalt enthalten.           meldewesens, des Gesundheitswesens, der Kultur, des","424                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II\nSports, des Umweltschutzes und auf anderen Gebieten                               Artikel 9\nzu entwickeln und zu fördern. Einzelheiten sind in dem\nZusatzprotokoll geregelt.                                     Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche\nDemokratische Republik stimmen darin überein, daß\ndurch diesen Vertrag die von ihnen früher abgeschlos-\nArtikel 8                            senen oder sie betreffenden zweiseitigen und mehrseiti-\nDie Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche          gen internationalen Verträge und Vereinbarungen nicht\nberührt werden.\nDemokratische Republik werden ständige Vertretungen\naustauschen. Sie werden am Sitz der jeweiligen Regie-\nrung errichtet.\nArtikel 10\nDie praktischen Fragen, die mit der Einrichtung der\nVertretungen zusammenhängen, werden zusätzlich ge-            Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation und tritt am\nregelt.                                                    Tage nach dem Austausch entsprechender Noten in Kraft.\nZU URKUND DESSEN haben die Bevollmächtigten der\nHohen Vertragschließenden Seiten diesen Vertrag un-\nterzeichnet.\nGESCHEHEN in Berlin am 21. Dezember 1972 in zwei\nUrschriften in deutscher Sprache.\nFür die Bundesrepublik                Für die Deutsche\nDeutsdiland                  Demokratische Republik\nEgon Bahr                        Michael K oh 1","Nr. 25 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. Juni 1973         425\nBrief\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur deutschen Einheit\nan die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik\nvom 21. Dezember 1972\nBundesminister für besondere Aufgaben\nbeim Bundeskanzler\nBonn, den 21. Dezember 1972\nAn den\nStaatssekretär beim Ministerrat\nder Deutschen Demokratischen Republik\nHerrn Dr. Michael Kohl\nBerlin\nSehr geehrter Herr Kohl!\nIm Zusammenhang mit der heutigen Unterzeichnung des\nVertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen\nder Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen\nDemokratischen Republik beehrt sich die Regierung der\nBundesrepublik Deutschland festzustellen, daß dieser Ver-\ntrag nicht im Widerspruch zu dem politischen Ziel der\nBundesrepublik Deutschland steht, auf einen Zustand des\nFriedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche\nVolk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wieder-\nerlangt.\nMit vorzüglicher Hochachtung\nBahr","426                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II\nZusatzprotokoll\nzum Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Deutschen Demokratischen Republik\nGrundlage der Satzung des Weltpostvereins und des\nZu Artikel 3:                                                       Internationalen Fernmeldevertrages ein Post- und\nFernmeldeabkommen abzuschließen. Sie werden die-\nDie Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche                  ses Abkommen dem Weltpostverein (UPU) und der\nDemokratische Republik kommen überein, eine Kommis-                 Internationalen Fernmelde-Union (UIT) notifizieren.\nsion aus Beauftragten der Regierungen beider Staaten zu\nbilden. Sie wird die Markierung der zwischen den bei-               In dieses Abkommen werden die bestehenden Ver-\nden Staaten bestehenden Grenze überprüfen und, soweit               einbarungen und die für beide Seiten vorteilhaften\nerforderlich, erneuern oder ergänzen sowie die erforder-            Verfahren übernommen werden.\nlichen Dokumentationen über den Grenzverlauf erarbei-            6. Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche\nten. Gleichermaßen wird sie zur Regelung sonstiger mit              Demokratische Republik erklären ihr Interesse an\ndem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender Probleme,                einer Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesund-\nzum Beispiel der Wasserwirtschaft, der Energieversor-               heitswesens. Sie stimmen überein, daß in dem ent-\ngung und der Schadensbekämpfung, beitragen.                         sprechenden Vertrag auch der Austausch von Medi-\nDie Kommission nimmt nach Unterzeichnung des Ver-                kamenten sowie die Behandlung in Spezialkliniken\ntrages ihre Arbeit auf.                                             und Kuranstalten im Rahmen der gegebenen Mög-\nlidlkeiten geregelt werden.\nII                                 1. Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche\nZu Artikel 7:                                                       Demokratische Republik beabsichtigen, die kulturelle\n1. Der Handel zwischen der Bundesrepublik Deutsch-                Zusammenarbeit zu entwickeln. Zu diesem Zweck\nland und der Deutschen Demokratischen Republik                 werden sie Verhandlungen über den Abschluß von\nwird auf der Grundlage der bestehenden Abkom-                  Regierungsabkommen aufnehmen.\nmen entwickelt.                                             8. Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche\nDie Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche                Demokratische Republik bekräftigen ihre Bereitschaft,\nDemokratische Republik werden langfristige Verein-             nach Unterzeichnung des Vertrages die zuständigen\nbarungen mit dem Ziel abschließen, eine kontinuier-            Sportorganisationen bei den Absprachen zur Förde-\nliche Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen             rung der Sportbeziehungen zu unterstützen.\nzu fördern, überholte Regelungen anzupassen und die\nStruktur des Handels zu verbessern.                         9. Auf dem Gebiet des Umweltschutzes sollen zwischen\nder Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen\n2. Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche\nDemokratischen Republik Vereinbarungen geschlos-\nDemokratische Republik bekunden ihren Willen, zum\nsen werden, um zur Abwendung von Schäden und Ge-\nbeiderseitigen Nutzen die Zusammenarbeit auf den\nfahren für die jeweils andere Seite beizutragen.\nGebieten der Wissenschaft und Technik zu entwik-\nkeln und die hierzu erforderlichen Verträge abzu-          10. Die Bundes!\"epublik Deutschland und die Deutsche\nschließen.                                                     Demokratische Republik werden Verhandlungen mit\n3. Die mit dem Vertrag vom 26. Mai 1972 begonnene                 dem Ziel führen, den gegenseitigen Bezug von Bü-\nZusammenarbeit auf dem Gebiet des Verkehrs wird                chern, Zeitschriften, Rundfunk- und Fernsehproduktio-\nerweitert und vertieft.                                        nen zu erweitern.\n4. Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche            11. Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche\nDemokratische Republik erklären ihre Bereitschaft,             Demokratische Republik werden im Interesse der be-\nim Interesse der Rechtsuchenden den Rechtsverkehr,             teiligten Menschen Verhandlungen zur Regelung des\ninsbesondere in den Bereichen des Zivil- und des               nidltkommerziellen Zahlungs- und Verredmungsver-\nStrafrechts, vertraglich so einfach und zweckmäßig             kehrs aufnehmen. Dabei werden sie im gegenseitigen\nwie möglich zu regeln.                                         Interesse vorrangig für den kurzfristigen Abschluß\n5. Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche                von Vereinbarungen unter sozialen Gesichtspunkten\nDemokratische Republik stimmen überein, auf der                Sorge tragen.\nProtokollvermerk zum Vertrag\nWegen der unterschiedlichen Rechtspositionen zu Vermögensfragen\nkonnten diese durch den Vertrag nicht geregelt werden.\nVorbehalt zu Staatsangehörigkeitsfragen\ndurch die Bundesrepublik Deutschland\nDie Bundesrepublik Deutschland erklärt:\n„Staatsangehörigkeitsfragen sind durch den Vertrag nicht\ngeregelt worden.\"","Nr. 25 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. Juni 1973                               427\nBriefwechsel vom 21. Dezember 1972\nzur Familienzusammenführung, zu Reiseerleichterungen\nund Verbesserungen des nichtkommerziellen Warenverkehrs\nStaatssekretär beim Ministerrat                             Bundesminister für besondere Aufgaben\nder Deutschen Demokratischen Republik                       beim Bundeskanzler\nBerlin, den 21. Dezember 1972                                Bonn, den 21. Dezember 1972\nAn den\nBundesminister für besondere Aufgaben                       Staatssekretär\nbeim Bundeskanzler                                          beim Ministerrat der\nHerrn Egon B a h r                                          Deutschen Demokratischen Republik\nBonn                                                        Herrn Dr. Michael K o h 1\nBundeskanzleramt der                                        Berlin\nBundesrepublik Deutschland\nSehr geehrter Herr Bahr !                                   Sehr geehrter Herr Kohl!\nIch habe die Ehre, den Empfang Ihres Schreibens vom\nheutigen Tage zu bestätigen, das folgenden Wortlaut\nhat:\nAnläßlich der heute erfolgten Unterzeichnung des Ver-       ,,Anläßlich der heute erfolgten Unterzeichnung des Ver-\ntrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen         trages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen\nder Deutschen Demokratischen Republik und der Bun-          der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundes-\ndesrepublik Deutschland habe ich die Ehre, Ihnen folgen-    republik Deutschland habe ich die Ehre, Ihnen folgendes\ndes mitzuteilen:                                            mitzuteilen:\nDie Regierung der Deutschen Demokratischen Republik         Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik\nwird im Zuge der Normalisierung der Beziehungen nach        wird im Zuge der Normalisierung der Beziehungen nach\nInkrafttreten des Vertrages Schritte zur Regelung von       Inkrafttreten des Vertrages Schritte zur Regelung von\nFragen auf folgenden Gebieten unternehmen:                  Fragen auf folgenden Gebieten unternehmen:\n1. Lösung von Problemen, die sich aus der Trennung          1. Lösung von Problemen, die sich aus der Trennung\nvon Familien ergeben.                                       von Familien ergeben.\n2. In Fortführung des Briefwechsels vom 26. Mai 1972        2. In Fortführung des Briefwechsels vom 26. Mai 1972\nMaßnahmen zur weiteren Verbesserung des grenz-              Maßnahmen zur weiteren Verbesserung des grenz-\nüberschreitenden Reise- und Besucherverkehrs ein-           überschreitenden Reise- und Besucherverkehrs ein-\nschließlich des Tourismus.                                  schließlich des Tourismus.\n3. Verbesserung des nichtkommerziellen Warenverkehrs        3. Verbesserung des nichtkommerziellen Warenverkehrs\nzwischen der Deutschen Demokratischen Republik und          zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und\nder Bundesrepublik Deutschland:                             der Bundesrepublik Deutschland:\n- Weitere Erleichterungen des grenzüberschreitenden         - Weitere Erleichterungen des grenzüberschreitenden\nGeschenkpaket- und -päckchenverkehrs;                       Geschenkpaket- und -päckchenverkehrs;\n- weitere Erleichterung des Mitführens nichtkommer-         - weitere Erleichterung des Mitführens nichtkommer-\nzieller Güter im grenzüberschreitenden Reise- und           zieller Güter im grenzüberschreitenden Reise- und\nBesucherverkehr;                                            Besucherverkehr;\n- entsprechende Uberprüfung der bestehenden Ein-            - entsprechende Uberprüfung der bestehenden Ein-\nund Ausfuhrbestimmungen;                                    und Ausfuhrbestimmungen;\n- Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens für              - Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens für\nUmzugs- und Erbschaftsgut.                                  Umzugs- und Erbschaftsgut.\"\nMit vorzüglicher Hochachtung                                Mit vorzüglicher Hochachtung\nDr. Kohl                                                      Bahr","428                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II\nBriefwechsel vom 21. Dezember 1972\nzur Offnung weiterer Grenzübergangsstellen\nStaatssekretär beim Ministerrat                            Bundesminister für besondere Aufgaben\nder Deutschen Demokratischen Republik                      beim Bundeskanzler\nBerlin, den 21. Dezember 1972                               Bonn, den 21. Dezember 1972\nAn den\nBundesminister für besondere Aufgaben                      Staatssekretär beim Ministerrat\nbeim Bundeskanzler                                         der Deutschen Demokratischen Republik\nHerrn Egon B a h r                                         Herrn Dr. Michael K o h 1\nBonn                                                       Berlin\nBundeskanzleramt der\nBundesrepublik Deutschland\nSehr geehrter Herr Bahr !                                  Sehr geehrter Herr Kohl!\nIch beehre mich, Ihnen folgendes mitzuteilen:              Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 21. Dezember\n1972 beehre ich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen:\nDie Deutsche Demokratische Republik wird zum Zeit-         Die Bundesrepublik Deutschland wird zum Zeitpunkt des\npunkt des Inkrafttretens des Vertrages über die Grund-     Inkrafttretens des Vertrages über die Grundlagen der\nlagen der Beziehungen folgende Straßengrenzübergangs-      Beziehungen folgende den von Ihnen mitgeteilten\nstellen an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland       Straßengrenzübergangsstellen entsprechende Ubergangs-\nfür den Personenverkehr öffnen:                            stellen für den Personenverkehr öffnen:\n- Salzwedel                                                - Uelzen\n-- Worbis                                                  - Duderstadt\n- Meiningen                                                - Bad Neustadt (Saale)\n- Eisfeld                                                  - Coburg\nMit vorzüglicher Hochachtung                               Mit vorzüglicher Hochachtung\nDr. Kohl                                                    Bahr","Nr. 25 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. Juni 1973                                   429\nBriefwechsel vom 21. Dezember 1972\nmit dem Wortlaut der Noten der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik\nzu Artikel 9 des Vertrages\nBundesminister für besondere Aufgaben                        Staatssekretär beim Ministerrat\nbeim Bundeskanzler                                           der Deutsdlen Demokratischen Republik\nBonn, den 21. Dezember 1972                                Berlin, den 21. Dezember 1972\nAn den\nStaatssekretär beim Ministerrat                              Bundesminister für besondere Aufgaben\nder Deutschen Demokratischen Republik                        beim Bundeskanzler\nHerrn Dr. Michael K o h 1                                    Herrn Egon B a h r\nBe r 1 in                                                    Bonn\nBundeskanzleramt der\nBundesrepublik Deutschland\nSehr geehrter Herr Kohl!                                     Sehr geehrter Herr Bahr!\nId1 beehre mich, Ihnen mitzuteilen, daß das Auswärtige      Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, daß das Ministerium\nAmt den Botschaftern der Französischen Republik, des        für Auswärtige Angelegenheiten dem Botschafter der\nVereinigten Königreichs von Großbritannien und Nord-        Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in der\nirland und der Vereinigten Staaten von Amerika in der       Deutschen Demokratischen Republik heute folgenden\nBundesrepublik Deutschland heute folgenden Text in           Text in einer Note übermitteln wird:\neiner Note übermitteln wird:\n„Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche             .,Die Deutsche Demokratische Republik und die Bundes-\nDemokratische Republik stellen unter Bezugnahme auf          republik Deutschland stellen unter Bezugnahme auf\nArtikel 9 des Vertrages über die Grundlagen der Bezie-       Artikel 9 des Vertrages über die Grundlagen der Bezie-\nhungen vom 21. Dezember 1972 fest, daß die Rechte und        hungen vom 21. Dezember 1972 fest, daß die Rechte und\nVerantwortlichkeiten der Vier Mächte und die entspre-       Verantwortlichkeiten der vier Mäch.te und die entspre-\nchenden diesbezüglichen vierseitigen Vereinbarungen, Be-    dienden diesbezüglich.en vierseitigen Vereinbarungen, Be-\nschlüsse und Praktiken durch diesen Vertrag nicht berührt   schlüsse und Praktiken durch diesen Vertrag nicht berührt\nwerden können.\"                                             werden können.\"\nMit vorzüglicher Hochachtung                                 Mit vorzüglicher Hochachtung\nBahr                                                        Dr. Kohl\nErklärungen beider Seiten\nin bezug auf Berlin (West)\nEs besteht Einvernehmen, daß die Ausdehnung von Ab-\nkommen und Regelungen, die im Zusatzprotokoll zu\nArtikel 7 vorgesehen sind, in Ubereinstimmung mit dem\nViermächte-Abkommen vom 3. September 1971 auf Berlin\n(West) im jeweiligen Fall vereinbart werden kann.\nDie ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland\nin der Deutschen Demokratischen Republik wird in Uber-\neinstimmung mit dem Viermächte-Abkommen vom 3. Sep-\ntember 1971 die Interessen von Berlin (West) vertreten.\nVereinbarungen zwischen der Deutschen Demokratischen\nRepublik und dem Senat bleiben unberührt."]}