{"id":"bgbl2-1973-23-15","kind":"bgbl2","year":1973,"number":23,"date":"1973-05-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1973/23#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1973-23-15/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1973/bgbl2_1973_23.pdf#page=12","order":15,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls über den Beitritt Griechenlands zum Übereinkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen","law_date":"1973-05-10T00:00:00Z","page":412,"pdf_page":12,"num_pages":1,"content":["412                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Protokolls\nüber den Beitritt Griechenlands zum Obereinkommen\nzwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft\nüber gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen\nVom 10. Mai 1973\nNach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 14. Januar\n1969 zu dem Ubereinkommen vom 7. September 1967\nzwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland,\nFrankreich, Italien, Luxemburg und den Nieder-\nlanden über gegenseitige Unterstützung ihrer Zoll-\nverwaltungen und zu dem Protokoll über den Bei-\ntritt Griechenlands zu diesem Ubereinkommen (Bun-\ndesgesetzbl. 1969 II S. 65) wird hiermit bekannt-\ngemacht, daß das Protokoll nach seinem Artikel 3\nAbs. 2 für die\nBundesrepublik Deutschland                 am 20. Juni 1972\nin Kraft getreten ist.\nDie deutsche Ratifikationsurkunde ist am 20. Juni\n1972 im Ministerium für Auswärtige Angelegen-\nheiten der Italienischen Republik hinterlegt worden.\nDas Protokoll ist ferner in Kraft getreten für\nBelgien                           am            11. Juli 1969\nFrankreich                        am            1. März 1973\nBonn, den 10. Mai 1973\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nFrank\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeige, Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBezugs b e d i o g u n gen : Lautender Bezug nur im Postabonnem0.nt. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt,\n53 Bonn l. Postfach 624, Tel. (0 22 21) 22 40 86 bis 88.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 31,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,85 DM. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1972 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto\nBundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung bzw. Nachnahme.\nPreis dieser Ausgabe : 0,85 DM zuzüglich Versandgebühr 0,20 DM; bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die\nVorausrechnung. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; de, angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o."]}