{"id":"bgbl2-1973-16-3","kind":"bgbl2","year":1973,"number":16,"date":"1973-04-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1973/16#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1973-16-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1973/bgbl2_1973_16.pdf#page=4","order":3,"title":"Bekanntmachung des Vierten Protokolls zum Langfristigen Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über den Warenverkehr, über die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und technischem Gebiet und über die Handelsvertretungen","law_date":"1973-03-22T00:00:00Z","page":228,"pdf_page":4,"num_pages":8,"content":["228                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II\nBekanntmadlung\ndes Vierten Protokolls zum Langfristigen Abkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Volksrepublik Bulgarien\nüber den Warenverkehr, über die Zusammenarbeit\nauf wirtschaftlichem und technischem Gebiet und über die Handelsvertretungen\nVom 22. März 1973\nIn Sofia ist am 6. März 1973 das Vierte Protokoll\nzum Langfristigen Abkommen zwischen der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland und der Re-\ngierung der Volksrepublik Bulgarien über den\nWarenverkehr, über die Zusammenarbeit auf wirt-\nschaftlichem und technischem Gebiet und über die\nHandelsvertretungen vom 12. Februar 1971 (Bundes-\nanzeiger Nr. 69 vom 14. April 1971) unterzeichnet\nworden.\nDas Protokoll und der dazugehörige Briefwechsel\ngelten für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezem-\nber 1973.\nNachstehend wird das Vierte Protokoll mit den\nWarenlisten A - 73 und B - 73 und dem Briefwechsel\nbekanntgemacht.\nBonn, den 22. März 1973\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIm Auftrag\nSteeg","Nr. 16 -- - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. April l 97J                              229\nViertes Protokoll\nzum Langfristigen Abkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Volksrepublik Bulgarien\nüber den Warenverkehr, über die Zusammenarbeit\nauf wirtschaftlichem und technischem Gebiet\nund über die Handelsvertretungen vom 12. Februar 1971\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                                    Artikel 3\nund                                 Im Falle der Erschöpfung der in den Warenlisten an-\ndie Regierung der Volksrepublik Bulgarien             gegebenen Werte beziehungsweise Mengen können mit\nZustimmung der zuständigen Behörden Genehmigungen\nhaben auf Grund des Artikels 5 des Langfristigen Ab-\ndarüber hinaus erteilt werden. Entsprechendes gilt auch\nkommens über den Warenverkehr, über die Zusammen-\nfür Waren, die in den obenerwähnten Listen nicht genannt\narbeit auf wirtschaftlichem und technischem Gebiet und\nsind.\nüber die Handelsvertretungen vom 12. Februar 1971 mit\ndem Ziel der Ausweitung der beiderseitigen Wirtschafts-                               Artikel 4\nheziehungen folgendes vereinbart:\nDieses Protokoll ersetzt das am 22. Juni 1972 unter-\nzeichnete Dritte Protokoll zum Langfristigen Abkommen\nArtikel 1\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nDieses Protokoll mit der Warenliste A- 73 (Waren-          und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über den\nlieferungen aus der Volksrepublik Bulgarien in die Bun-       Warenverkehr, über die Zusammenarbeit auf wirtschaft-\ndesrepublik Deutschland) und Warenliste B-73 (Waren-          lichem und technischem Gebiet und über die Handelsver-\nlieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland in die         tretungen vom 12. Februar 1971 nebst den Warenlisten\nVolksrepublik Bulgarien) sowie den heute unterzeichne-        A -72 und B - 72 und den beigefügten Briefen.\nten Briefen gilt für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. De-\nzember 1973.                                                                          Artikel 5\nArtikel 2                               Dieses Protokoll mit den Warenlisten A- 73 und B - 73\nDie Vertragspdfteien werden die erforderlichen Ein-        sowie den heute unterzeichneten Briefen ist Bestand-\nund Ausfuhrgenehmigungen für die in den Warenlisten           teil des Langfristigen Abkommens zwischen der Regie-\nvorgesehenen Waren gemäß den geltenden Einfuhr- und           rung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung\nAusfuhrbestimmungen erteilen. Sie werden dabei das            der Volksrepublik Bulgarien über den Warenverkehr,\nGenehmigungsverfahren im Rahmen der geltenden Be-             über die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und tech-\nstimmungen so günstig wie möglich anwenden und zu             nischem Gebiet und über die Handelsvertretungen vom\ndiesem Zweck alle angemessenen Verwaltungsmaßnah-             12. Februar 1971.\nmen treffen.\nDie Vertragsparteien werden im Rahmen der geltenden\nBestimmungen den gegenseitigen Warenverkehr fördern              GESCHEHEN zu Sofia am 6. März 1973 in zwei Ur-\nund erleichtern und sich um die größtmögliche Ausnut-         schriften, jede in deutscher und in bulgarischer Sprache,\nzung der Warenlisten bemühen.                                 wobei jeder Wortlaut gleichermdßen vnbindlich ist.\nFür die Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland\nPeter Hermes\nFür die Regierung\nder Volksrepublik Bulgarien\nChristo Christo v","230                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II\nWarenliste A-73\nLieferungen von Waren aus der Volksrepublik Bulgarien in die Bundesrepublik Deutschland\nfür die mengenmäßige Beschränkungen bestehen\nWert in\nWare\n1 000 DM\nErzeugnisse der Ernährungs- und Landwirtsdlaft\n1. Blumen, frisch                                                                      Beteiligung\nan Global-\nausschreibung\n2. Frühkartoffeln                                                                          2000\n3. Tiefgefrorenes Obst für Konsumzwecke                                                    4 000 m. E.\n4. Knollen, Zwiebeln, Stecklinge und Wurzelstöcke von Blumen aller Art                     2 000\n5. Gurkenkonserven                                                                     Beteiligung\nan Global-\nausschreibung\n6. a) Gemüsekonserven der Tarif-Nr. 2002                                               Beteiligung\nan Global-\nausschreibung\nb) Gemüsekonserven der Tarif-Nr. 2002\nausgenommen:\nStangenspargel (2002 37), Brechspargel mit Köpfen (2002 38), Erbsen (2002 61),\ngrüne Bohnen (2002 66), Mischgemüse (2002 81), Kartoffeln (2002 85)                3 000\n7. Paprikazubereitungen und Gemüsespezialitäten                                          11 000 m. E.\n8. Pilze in Dosen und Gläsern (davon Champignons bis 250)                                  3 000 m. E.\n9. a) Obstkonserven der Tarif-Nr. 2006                                                 Beteiligung\nan Global-\naussdneibung\nb) Obstkonserven der Tarif-Nr. 2006\nausgenommen:\nPflaumen und Kirschen                                                              3 500\n10.   Konfitüren, Marmeladen und Gelees                                                     3 500 m. E.\n11.   Traubensaft                                                                           6000 m. E.\n12.   Fruchtsäfte mit Zusatz von Zucker (Nektar)                                            1 000 m. E.\n13.   Schafe, lebep.d, und Schaffleisch                                                 Beteiligung\nan Global-\nausschreibung\n14. Lämmer, lebend, und Lammfleisch                                                     Beteiligung\nan Global-\nausschreibung\n15. Verschiedene Erzeugnisse der Landwirtschaft und Ernährungsindustrie                   10 000\n11.  Erzeugnisse der gewerblidlen Wirtsdlaft\n1.   Rohaluminium                                                                          3 200\n2.   Fein- und Feinstzink einschließlich Kathodenzink                                      8 500\n3.   Gasöl                                                                                 2 500\n4.   Motorenbenzin                                                                         5 000\n5.   Verschiedene chemische Rohstoffe und Erzeugnisse                                    14 000 m. E.\ndavon Harnstoff                   4 400\ndavon Bleimennige                 1 100\n6. Kautschukwaren                                                                            900\n7. Synthetischer Kautschuk                                                                   500\n8.   Straßenhandschuhe aus Leder                                                             100\n9.   Arbeiterschutzhandschuhe aus Leder                                                      150\n10.   Ledergalanteriewaren (Taschen, Brieftaschen u. ä.)                                    1 200\n11.   Schuhe mit Oberteil aus Leder                                                         3 000\n12.   Sperrholz                                                                             1 500\ndavon Furnierplatten                900\n13. Holzspanplatten                                                                         1 000\n14. Holzfaserplatten                                                                        1 400\n15. Haushaltsgeräte aus Holz                                                                  500\n16. Sitzmöbel aus Holz, nicht gepolstert                                                    1 100\ndavon aus Buche                     900\nm. E.  = mit Erhöhungsmöglichkeit","Nr. 16 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. April 1973                       231\nWert in\nWare\n1 000 DM\n17. Grobe Korbwaren                                                                       1 000\ndavon Korbwaren aus geschälter Weide              400\n18. Taschen aus Schilf, Binsen und ähnlichem Material, einschließlich Rohrkolbentaschen     800\n19. Andere Kleinkorbwaren                                                                   500\n20. Flechtwaren                                                                             800\n21. Gewebe aus Baumwolle, roh                                                             l 800\n22. Gewebe aus Baumwolle, ausgenommen Rohgewebe                                             900\n23. Gewebe aus Wolle                                                                        400\n24. Gewebe aus künstlichen und synthetischen Fasern                                         900\n25. Garne aus Polyamidfasern                                                                500\n26. Synthetische Fasern, Watte aus synthetischen Spinnstoffen,\nAbfälle von synthetischen Spinnstoffen                                               5 500\n27. Teppiche, handgeknüpft, und Kelims                                                    3 500\n28. Strick- und Wirkwaren (einschließlich Strümpfe und Socken\nsowie Oberhemden aus synthetischen Spinnstoffen)                                    10 400\n29. Ober- und Unterkleidung für Männer, Frauen und Kinder                                14 000\n30. Haushaltswäsche                                                                       1 400\n31. Miederwaren                                                                           1 000\n32. Wandfliesen                                                                             400\n33. Haushaltsporzellan und -keramik                                                         330\n34. Mundgeblasenes ·wirtschaftsglas                                                         440\n35. Isolatoren und Isolierteile, aus keramischen Stoffen                                    600\ndavon für Isolatoren             275\n36. Erzeugnisse der Stahlverformung                                                       1 500\ndavon Schaufeln und Spaten             100\n37. Erzeugnisse der Ziehereien und Kaltwalzwerke                                          2 000\n38. Eisen-, Stahl-, Blech- und Metallwaren                                                3 500\n39. Fittings                                                                                100\n40. Spiralbohrer und Gewindebohrer                                                          800\n41. Armaturen, auch aus Gußeisen                                                            800\n42. Kugellager                                                                            1 400 m. E.\n43. Mopeds                                                                                  500\n44. Fahrräder                                                                               500\n45. Spielwaren                                                                              200\n46. Sportartikel                                                                            500\n47. Volkskunsterzeugnisse                                                                 1 300\na) Kunstkeramik                                     300 m.E.\nb) Textilien (Tischwäsche, Blusen, Beutel u. a.)  1 000\n48. Christbaumschmuck                                                                        50\n49. Lohnveredelung für Ober- und Unterkleidung für Männer, Frauen und Kinder             19 000\n50. Lohnveredelung für Miederwaren                                                        1 000\n51. Lohnveredelung für Lederhandschuhe                                                      200\n52. Lohnveredelung für Schuhe mit Oberteil aus Leder                                        800\n53. Halbzeug und Walzwerkserzeugnisse (u. a. Coils, Stabstahl, Profile,\nGrob- und Feinbleche)                            14 500 t\nm.   Verschiedene Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft                               160 000\nIV. Dienstleistungen                                                                    110000\nm. E. = mit Erhöhungsmöglichkeit","232                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II\nWarenliste B - 73\nLieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland\nin die Volksrepublik Bulgarien\nWare                                Wert in\n1 000 DM\nI Erzeugnisse der Ernährungs- und Landwirtschaft\n1. Zucht- und Nutzvieh                                                             500\n2. Fische und Fischzubereitungen, Fischmehl                                       1 000  !11. E.\n3. Käse                                                                             100\n4. Milch und Milcherzeugnisse                                                       p.m.\n5. Getreide und Getreideerzeugnisse                                               5 000 m. E.\n6. Saatgut                                                                        2 000\n7. Talg und andere tierische Ernährungsfette                                        300 m. E.\n8. Bier, Sekt und Wein                                                              200\n9. Spirituosen                                                                     100\n10. Aromen und Essenzen für Ernährungszwecke                                          50m. E.\n11. Pektin                                                                           200\n12. Verschiedene Erzeugnisse der Ernährungs- und Landwirtschaft                    l 000\nII. Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft\n(Spezifikation vorbehalten)\n1. Kohle und Koks                                                                  p. Ill.\n2. Mineralölerzeugnisse                                                          2 000\n3. Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, einschließlich Kunststoffe\nund Düngemittel                                                            60 000\ndavon Reinkali                                     3 000\n4. Waren aus Kunststoffen                                                        4 000\n5. Kautschuk- und Asbestwaren                                                    5 000\n6. Leder aller Art                                                               2 500\n7. Lederwaren und technische Ledererzeugnisse                                      500\n8. Zugerichtete Pelzfelle und Pelzwaren                                          1 500\n9. Erzeugnisse der Holzbe- und -verarbeitung,\nu. a. Holzwaren, Korbwaren, Transport- und Lagerfässer, Knöpfe               2 500\n10. Holzspanplatten, auch veredelt                                                   500\n11. Holzfaserplatten, auch veredelt                                                  500\n12. Papierzellulose                                                                2 500\n13. Spezialpapiere und -pappen                                                     7 000\n14. Erzeugnisse der Papier- und Pappeverarbeitung sowie des graphischen Gewerbes   6 000\n15. Wissenschaftliche und fachliche Bücher, Zeitungen und Zeitschriften\nsowie Musiknoten und Briefmarken                                             1 650\n16. Lumpen                                                                           500\n17. Textilerzeugnisse                                                             47 000\ndavon a)    Textilrohstoffe                        7000\nb) Textilhalbwaren                       15 000\nc) Textilfertigwaren und Bekleidung      19 000\nd) gewebte Bekleidung                     6000\n18. Schuhe                                                                         1 500\n19. Erzeugnisse der Steine- und Erdenindustrie, darunter insbesondere feuerfeste\nErzeugnisse                                                                  4 000\n20. Glas- 1:md keramische Erzeugnisse, auch Schleifsteine, -gewebe und -papiere,\ntechnisches Porzellan aller Art                                              2 500\nm. E.  = mit Erhöhungsmöglidlkeit","Nr. 16 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. April 1973                      233\n---------------     --- ---------------------------------------\nWert in\nWare                                          1 000 DM\n21. Porzellan- und Steingutgeschirr                                                              200\n22. Ferrolegierungen                                                                           2 000\n23. Erzeugnisse der eisenschaffenden Industrie                                               55 000\nu. a. Roheisen, Walzwerkserzeugnisse, warmgewalzt, einschließlich Stahlbleche, ver-\nzinkte Bleche, Weißbleche, Dynamo- und Trafobleche, Walzdraht, Edelstahl,\nwarmgewalzt, Stahlröhren und Erzeugnisse daraus, Freiformschmiedestücke,\nrollendes Eisenbahnzeug\n24. Erzeugnisse der Gießereiindustrie                                                          3 000\nu. a. Druckrohre, Tempergußfittings, Heizkessel und andere Gießereierzeugnisse\n25. Erzeugnisse der Ziehereien und Kaltwalzwerke, auch aus kaltgezogenem oder kc1lt-\ngewalztem Edelstahl                                                                    30 000\nu. a. Kaltband, Blankstahl, Präzisionsstahlrohre einschließlich Schweißelektroden,\nDraht und Drahterzeugnisse, Stahlseile\n26. Erzeugnisse der Stahlverformung                                                            5 000\nu. a. Eisenbahnoberbaumaterial, wie Laschen und Unterlageplatten (geschmiedet),\nSchrauben und Haken u. ä., landwirtschaftliche Geräte, Ersatzteile für landwirt-\nsch.aftliche Maschinen, Schrauben, Federscheiben, Hufstollen, Muttern u. ä.,\nWaggonbeschläge, geschmiedete Rohrformstücke (Fittings), Ketten, Anker\n27. Erzeugnisse des Stahl- und Eisenbaus                                                      10 000\nu. a. Dampfkessel, sonstige Behälter und Zubehör, Eisenbahnwaggons, Feldbahn- und\nFörderwaren, Weichen, Kreuzungen u. ä., Stahlkonstruktionen aller Art,\nErsatzteile\n'.28. Eisen-, Blech- und Metallwaren                                                          18 000\nu. a. Werkzeuge, Schneidwaren und Bestecke, Fahrrad- und Kraftradteile,         Nadel-\nerzeugnisse, Heftklammern und andere Kurzwaren; Leichtmetallwaren, Schlösser\nund Beschläge, Möbelbeschläge, Messingrohre, bearbeitet, Handtransportgeräte\neinschließlich Teile (z. B. Räder und Rollen)\n29. Silber- und Schmuckwaren                                                                     500\n30. NE-Metalle und Halbmaterial daraus (z. B. Bleche, Rohre, Drähte)                          10 000\n31. Erzeugnisse des Maschinenbaus, Anlagen und Ersatzteile aller Art                          90 000\n32. Erzeugnisse der Elektrotechnik und Ersatzteile                                           30 000\n33. Erzeugnisse des Fahrzeugbaus einschließlich Zweiradfahrzeuge und Ersatzteile             32 000\n34. Erzeugnisse des Schiffbaus                                                                   p.m.\n35. Erzeugnisse der Feinmechanik und Optik                                                   13 000\nu. a. optische, photographische und kinematographische Instrumente, Apparate und\nGeräte, kinematographische Geräte und Anlagen für die Einrichtung von Ton-\nfilmateliers, feinmechanische Instrumente, Apparate und Geräte, Uhren\nJ6. Musikinstrumente, auch Klaviere und Flügel                                                  500\n37. Möbel                                                                                     1 000\n38. Besen, Bürstenwaren und Pinsel                                                              500\n39. Spielwaren                                                                                  500\n40. Füllschreibgeräte und deren Teile                                                           500\n,tl. Verschiedene Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft                                    20 000\nu. a. Konsumgüter, Bürobedarf, Turn- und Sportgeräte, Jagdwaffen und Jagdgeräte,\nGraphit und Flußspat\nJII. Dienstleistungen                                                                        60 000","234                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II\nDer Vorsitzende                                            Der Vorsitzende\nder Delegation der Regierung                             der Delegation der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland                              der Volksrepublik Bulgarien\nSofia, den G. März 1973                                     Sofia, den 6. März 1973\nHerr Vorsitzender,                                         Herr Vorsitzender,\nich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres Schreibens\nvom heutigen Tage zu bestätigen, das folgenden \\Vortlaut\nhat:\nunter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Vierte       „ Unter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Vierte\nProtokoll zum Langfristigen Abkommen zwischen der Re-      Protokoll zum Langfristigen Abkommen zwisdlen der Re-\ngierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-      gierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-\nrung der Volksrepublik Bulgarien über den Warenverkehr,    rung der Volksrepublik Bulgarien über den Warenverkehr,\nüber die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und tech-     über die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und tech-\nnischem Gebiet und über die Handelsvertretungen vom        nischem Gebiet und über die Handelsvertretungen vom\n12. Februar 1971 beehre ich mich, Ihnen folgendes mitzu-   12. Februar 1971 beehre ich mich, Ihnen folgendes mitzu-\nteilen:                                                    teilen:\n1) In der dem Protokoll beigefügten Warenliste A- 73       1) In der dem Protokoll beigefügten Warenliste A - 73\nsind für zahlreiche Waren keine Kontingente mehr            sind für zahlreiche Waren keine Kontingente mehr\nenthalten. Diese und andere Waren können in die             enthalten. Diese und andere Waren können in die\nBundesrepublik Deutschland nach den autonomen Ein-          Bundesrepublik Deutschland nach den autonomen Ein-\nfuhrbestimmungen ohne Mengen- und Wertbegrenzun-            fuhrbestimmungen ohne Mengen- und Wertbegrenzun-\ngen eingeführt werden.                                      gen eingeführt werden.\n2) Sollten die erwähnten Einfuhrbestimmungen geändert      2) Sollten die erwähnten Einfuhrbestimmungen geändert\nwerden, so werden beide Seiten unverzüglich in Ver-         werden, so werden beide Seiten unverzüglich in Ver-\nbindung treten, um über beide Seiten befriedigende          bindung treten, um über beide Seiten befriedigende\nvertragliche Einfuhrmöglichkeiten zu verhandeln. Bis        vertraglid1e Einfuhrmöglichkeiten zu verhandeln. Bis\nzum Ende dieser Verhandlungen wird die Regierung            zum Ende dieser Verhandlungen wird die Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland bemüht sein, Einfuhr-        der Bundesrepublik Deutschland bemüht sein, Einfuhr-\nmöglichkeiten auf der Grundlage früher vereinbarter         möglichkeiten auf der Grundlage früher vereinbarter\nKontingente oder, soweit für einzelne Waren keine           Kontingente oder, soweit für einzelne Waren keine\nEinfuhrkontingente festgelegt waren, auf der Grund-         Einfuhrkontingente festgelegt waren, auf der Grund-\nlage der Höhe der Einfuhren des Vorjahres zu er-            lage der Höhe der Einfuhren des Vorjahres zu er-\nöffnen.                                                     öffnen.\n3) In Ubereinstimmung mit Artikel 8 Absatz (3) des vor-    3) In Ubereinstimmung mit Artikel 8 Absatz (3) des vor-\nbezeichneten Langfristigen Abkommens werden Waren-          bezeichneten Langfristigen Abkommens werden Waren-\nlieferungen aus Kooperationsverträgen, die noch men-        lieferungen aus Kooperationsverträgen, die noch men-\ngenmäßigen Einfuhrbeschränkungen unterliegen, von           genmäßigen Einfuhrbeschränkungen unterliegen, von\ndiesen Begrenzungen freigestellt, soweit diese Ver-         diesen Begrenzungen freigestellt, soweit diese Ver-\nträge im Interesse der beiden Vertragsparteien liegen.      träge im Interesse der beiden Vertragsparteien liegen.\nIch wäre Ihnen zu Dank verpflidltet, wenn Sie mir das      Ich wäre Ihnen zu Dank verpflichtet, wenn Sie mir das\nEinverständnis der Regierung der Volksrepublik Bulgarien   Einverständnis der Regierung der Volksrepublik Bulgarien\nhierzu mitteilen würden.                                   hierzu mitteilen würden.\"\nIch bestätige hiermit, daß die Regierung der Volks-\nrepublik Bulgarien mit dem Inhalt des vorstehenden\nSchreibens einverstanden ist.\nGenehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den         Ausdruck    Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck\nmeiner vorzüglichen Hochachtung.                           meiner vorzüglichen Hochachtung.\nPeter H c r m es                                          Christo Ch r ist o v\nAn den                                                     An den\nVorsitzenden der Delegation der                            Vorsitzenden der Delegation der\nRegierung der Volksrepublik Bulgarien                      Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nHerrn Ministerialdirektor Christo Christov                 Herrn Botschafter Dr. Peter Hermes\nSofia                                                      Sofia","Nr. 16 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. April 1973                               235\nDer Vorsitzende                                           Der Vorsitzende\nder Delegation der Regierung                             der Delegation der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland                              der Volksrepublik Bulgarien\nSofia, den 6. März 1973                                    Sofia, den 6. März 1973\nHerr Vorsitzender,                                         Herr Vorsitzender,\nich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres Schreibens\nvom heutigen Tage zu bestätigen, das folgenden \\rVortlaut\nhat:\nunter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Vierte       „ Unter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Vierte\nProtokoll zum Langfristigen Abkommen zwischen der Re-      Protokoll zum Langfristigen Abkommen zwischen der Re-\ngierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-      gierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-\nrung der Volksrepublik Bulgarien über den Warenverkehr,    rung der-Volksrepublik Bulgarien über den Warenverkehr,\nüber rlie Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und tech-    über die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und tech-\nnischem Gebiet und über die Handelsvertretungen vom        nischem Gebiet und über die Handelsvertretungen vom\n12. Februar 1971 beehre ich mich, Ihnen folgendes mitzu-   12. Februar 1971 beehre ich mich, Ihnen folgendes n1itzu-\nteilen:                                                    teilen:\nDie deutsche Seite hat ihr besonderes Interesse an         Die deutsche Seite hat ihr besonderes Interesse an\nbulgarischen Bauleistungen zum Ausdruck gebracht. Die      bulgarischen Bauleistungen zum Ausdruck gebracht. Die\nVertragsparteien gehen davon aus, daß die im Langfristi-   Vertragsparteien gehen davon aus, daß die im Langfristi-\ngen Abkommen über den Warenverkehr, über die Zusam-        gen Abkommen über den Warenverkehr, über die Zusam-\nmenarbeit auf wirtschaftlichem und technischem Gebiet      menarbeit auf wirtschaftlichem und technischem Gebiet\nund über die Handelsvertretungen vom 12. Februar 1971      und über die Handelsvertretungen vom 12. Februar 1971\nnebst Anlagen für den Warenverkehr getroffenen Verein-     nebst Anlagen für den Warenverkehr getroffenen Verein-\nbarungen auch auf die Lieferung von Bauleistungen An-      barungen auch auf die Lieferung von Bauleistungen An-\nwendung finden.                                            wendung finden.\"\nIch nehme den Inhalt Ihres Schreibens zur Kenntnis\nund werde die zuständigen Außenhandelsunternehmen\nder Volksrepublik Bulgarien hiervon unterrichten.\nGenehmigen Sie, Herr Vorsitzender,      den    Ausdruck   Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender,       den Ausdruck\nmeiner vorzüglichen Hochachtung.                           meiner vorzüglichen Hochachtung.\nPeter H e r m e s                                       Christo Christo v\nAn den                                                     An den\nVorsitzenden der Delegation der                            Vorsitzenden der Delegation der\nRegierung der Volksrepublik Bulgarien                      Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nHerrn Ministerialdirektor Christo Christov                 Herrn Botschafter Dr. Peter Hermes\nSofia                                                      Sofia"]}