{"id":"bgbl2-1973-11-1","kind":"bgbl2","year":1973,"number":11,"date":"1973-03-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1973/11#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1973-11-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1973/bgbl2_1973_11.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Zusatzprotokolls für die Übergangsphase der Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei, des Finanzprotokolls, des Internen Abkommens über das Finanzprotokoll und des Abkommens über die EGKS-Erzeugnisse","law_date":"1973-01-30T00:00:00Z","page":113,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["113\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                     Z 1998A\n1973                     Ausgegeben zu Bonn am 10. Miirz 1973                                                                                   Nr. 11\nTag                                              Inhalt                                                                                       Seite\n30. 1. 73  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Zusatzprotokolls für die Ubergangsphase\nder Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei,\ndes Finanzprotokolls, des Internen Abkommens über das Finanzprotokoll und des Ab-\nkommens über die EGKS-Erzeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     113\n19. 2. 73  Bekanntmachung über die Änderung des Abkommens vom 15. Dezember 1950 über das\nZolltarifschema für die Einreihung der Waren in die Zolltarife . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        114\n20. 2. 73  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Vertrages über die Grundsätze zur\nRegelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums\neinschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper ................... ·.............                                                159\n23. 2. 73  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die\ninternationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit ......................... ·................                                              160\n,Bekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Zusatzprotokolls für die Ubergangsphase\nder Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei,\ndes Finanzprotokolls, des Internen Abkommens über das Finanzprotokoll\nund des Abkommens über die EGKS-Erzeugnisse\nVom 30. Januar 1973\nNach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 19. Mai                    Europäische Gemeinschaften\n1972 zum Zusatzprotokoll für die Ubergangsphase                      Türkei\nder Assoziation zwischen der Europäischen Wirt-                                                     am 1. Januar 1973,\nschaftsgemeinschaft und der Türkei, Finanzproto-\nkoll, Internen Abkommen über das Finanzprotokoll,                2. das Interne Abkommen zu c) für\nAbkommen über die ECKS-Erzeugnisse vom                               Bundesrepublik Deutschland\n23. November 1970 (Bundesgesetzbl. 1972 II S. 385)                   Belgien\nwird hiermit bekanntgemacht, daß                                     Frankreich\na) das Zusatzprotokoll zum Abkommen vom                              Italien\n12. September 1963 zur Gründung einer Assozia-                  Luxemburg\ntion zwischen der Europäischen Wirtschafts-                     Niederlande\ngemeinschaft und der Türkei nach seinem Arti-                                                   am 21. Dezember 1972,\nkel 63 und die in der Schlußakte aufgeführten\n3. das Abkommen zu d) für\nErklärungen,\nBundesrepublik Deutschland\nb) das Finanzprotokoll nach seinem Artikel 12,\nBelgien\nc) das Interne Abkommen über das Finanzprotokoll                      Frankreich\nnach seinem Artikel 12,                                          Italien\nd) das Abkommen über die Erzeugnisse, die unter                       Luxemburg\ndie Zuständigkeit der Europäischen Gemein-                       Niederlande\nschaft für Kohle und Stahl fallen, nach seinem                   Türkei\nArtikel 7                                                                                      am 1. Januar 1973.\nwie folgt in Kraft getreten sind:\nDie Ratifikationsurkunden zu den Protokollen zu\n1. die Protokolle zu a) und b) für                              a) und b) sowie dem Abkommen zu d) wurden am\nBundesrepublik Deutschland                                   29. Dezember 1972 in Brüssel ausgetauscht, die\nBelgien                                                       Notifizierung über den Abschluß der in der Bundes-\nFrankreich                                                   republik Deutschland erforderlichen Verfahren für\nItalien                                                      das Inkrafttreten des Abkommens zu c) ist dem Rat\nLuxemburg                                                    der Europäischen Gemeinschaften am 11. Juli 1972\nNiederlande                                                  zugeleitet worden.\nBonn, den 30. Januar 1973\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nFrank"]}