{"id":"bgbl2-1972-9-9","kind":"bgbl2","year":1972,"number":9,"date":"1972-03-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1972/9#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1972-9-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1972/bgbl2_1972_9.pdf#page=12","order":9,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Änderungen des Abkommens über den Zollwert der Waren","law_date":"1972-02-16T00:00:00Z","page":108,"pdf_page":12,"num_pages":1,"content":["108                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II\nBekanntmadlung\nüber das Inkrafttreten der Änderungen des Abkommens\nüber den Zollwert der Waren\nVom 16. Februar 1972\nNach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 29. Sep-\ntember 1969 zu den vom Rat für die Zusammen-\narbeit auf dem Gebiete des Zollwesens am 7. Juni\n1967 beschlossenen Änderungen des Abkommens\nüber den Zollwert der Waren (Bundesgesetzbl. 1969\nII S. 1947) wird hiermit bekanntgemacht, daß die\nÄnderungen nach Artikel XVIII Buchstabe c des\nAbkommens über den Zollwert der Waren (Bundes-\ngesetzbl. 1952 II S. 1, 8) für die\nBundesrepublik Deutschland\nund die Mitgliedstaaten des Abkommens\nam 18. April 1972\nin Kraft treten.\nDie deutsche Zustimmungserklärung ist am 20. No-\nvember 1969 beim belgischen Außenministerium hin-\nterlegt worden.\nBonn,den 16.Februar 1972\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nFrank\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nPostansd!rift für Abonnementsbestellungen sowie für Bestellungen bereits ersd!lenener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, 53 Bonn 1, Postfarn 624, Telefon 22 40 86 - 88.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Aus-\nfertigung verkündet. Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vorliegen.\nIm Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGB!. I\nS. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 25,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,65 DM. Dieser Preis gilt auch für die Bundes-\ngesetzblätter, die vor dem !. Juli 1970 ausgegeben worden sind. Lieferung geyen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes-\ngesetzblatt, Köln 3 99 oder gegen Vorausrechnung bzw. gegen Nachnahme.\nPreis dieser Ausgabe 0,65 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung,\nIm Bezugspreis Ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 1 /,."]}