{"id":"bgbl2-1972-71-2","kind":"bgbl2","year":1972,"number":71,"date":"1972-11-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1972/71#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1972-71-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1972/bgbl2_1972_71.pdf#page=2","order":2,"title":"Bekanntmachung der Verlängerung des Ersten Protokolls über den Warenverkehr zum Handelsabkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Malta","law_date":"1972-10-25T00:00:00Z","page":1542,"pdf_page":2,"num_pages":2,"content":["1542                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II\nter l'importation des echantillons        senen Internationalen Abkommen\ncommerciaux et du materiel publi-         zur Erleichterung der Einfuhr von\ncitaire, conclue a Geneve le 7 no-        Warenmustern und Werbematerial,\nvembre 1952;\n2. les carnets A.T.A. relatifs aux mar-   2. Carnets A.T.A. für Transitwaren\nchandises transporte~s en transit. >>  anerkennen wird.\"\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachungen\nvom -15. Dezember 1970 und 26. April 1971 (Bundesgesetzbl. 1970 II\nS. 1374 und 1971 II S. 231).\nBonn, den 18. Oktober 1972\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nFrhr. v. B rau n\nBekanntmachung\nder Verlängerung des Ersten Protokolls über den Warenverkehr zum Handelsabkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung von Malta\nVom 25. Oktober 1972\nZwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung von Malta wurde\ndurch Notenwechsel vom 31. Mai/29. Juli 1972 ver-\neinbart, die Gültigkeit des Ersten Protokolls über\nden Warenverkehr zum Handelsabkommen vom\n29. Februar 1964 (Runder laß Außenwirtschaft Nr. 20/64\n- Bundesanzeiger Nr. 87 vom 13. Mai 1964) in der\ngeänderten Fassung (Runderlaß Außenwirtschaft\nNr. 43/71 - Bundesanzeiger Nr. 240 vom 24. Dezem-\nber 1971) bis zum 31. Dezember 1972 zu verlängern.\nDer Notenwechsel ist am 29. Juli 1972 in Kraft ge-\ntreten; er wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 25. Oktober 1972\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Finanzen\nIm Auftrag\nDr. Hanemann","Nr. 71 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. November 1972                                 1543\nVerbalnoten\n(Dbersetzung)\nBotschaft                                                  Ministry of Commonwealth\nder Bundesrepublik Deutschland                             and Foreign Affairs\nNo. 50/72                                                  The Old Chancellery\nWi III A 5-85.02                                           Palace Square\nValletta, MALTA\nCFA 387/64\nDas Ministerium für Commonwealth und Auswci.rlige\nAngelegenheiten beehrt sich, auf die Verbalnote der\nBotschaft der Bundesrepublik Deutschland Nr. Wi III A 5\n- 85.02 vom 31. Mai 1972 bezüglich der Verlängerung\ndes deutsch-maltesischen Handelsabkommens vom 29. Fe-\nbruar 1964 Bezug zu nehmen, die wie folgt lautet:\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beehrt        „Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beehrt\nsich, dem Ministerium für Commonwealth und Auswär-         sich, dem Ministerium für Commonwealth und Auswär-\ntige Angelegenheiten unter Bezugnahme auf seine Note       tige Angelegenheiten unter Bezugnahme auf seine Note\nvom 16. Dezember 1971 - CFA 387/64 - namens der            vom 16. Dezember 1971 - CFA 387/64 - namens der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland eine Ver-         Regierung der Bundesrepublik Deutschland eine Ver-\nlängerung des Protokolls in der Fassung vom 7. Sep-        längerung des Protokolls in der Fassung vom 7. Sep-\ntember 1971 über den Warenverkehr zum deutsch-malte-       tember 1971 über den Warenverkehr zum deutsch-malte-\nsischen Handelsabkommen vom 29. Februar 1964 rück-         sischen Handelsabkommen vom 29. Februar 1964 rück.-\nwirkend vom 1. Januar 1972 an für das laufende Kalen-      wirkend vom 1. Januar 1972 an für das laufende Kalender-\nderjahr vorzuschlagen.                                     jahr vorzuschlagen.\nFalls sich die Regierung von Malta mit der Verlänge-       Falls sich die Regierung von Malta mit der Verlänge-\nrung des Protokolls für das Kalenderjahr 1972 einver-      rung des Protokolls für das Kalenderjahr 1972 einver-\nstanden erklärt, beehrt sich die Botschaft der Bundes-     standen erklärt, beehrt sich die Botschaft der Bundes-\nrepublik Deutschland vorzuschlagen, daß diese Note und     republik Deutschland vorzuschlagen, daß diese Note und\ndie das Einverständnis der Regierung von Malta zum         die das Einverständnis der Regierung von Malta zum\nAusdruck. bringende Antwortnote eine Vereinbarung          Ausdruck. bringende Antwortnote eine Vereinbarung\nzwischen unseren beiden Regierungen bilden sollen, die     zwischen unseren beiden Regierungen bilden sollen, die\nmit dem Datum der dortigen Antwortnote in Kraft tritt.     mit dem Datum der dortigen Antwortnote in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland benutzt       Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland benutzt\ndiesen Anlaß, das Ministerium für Commonwealth und         diesen Anlaß, das Ministerium für Commonwealth und\nAuswärtige Angelegenheiten erneut ihrer ausgezeich-        Auswärtige Angelegenheiten erneut ihrer ausgezeich-\nnetsten Hochachtung zu versichern.                         netsten Hochachtung zu versichern.\"\nDas Ministerium für Commonwealth und Auswärtige\nAngelegenheiten beehrt sich, der Botschaft der Bundes-\nrepublik Deutschland zu bestätigen, daß die Regierung\nvon Malta mit der in der oben erwähnten Verbalnote\nvorgeschlagenen Verlängerung einverstanden ist und\nferner ihre Zustimmung dazu gibt, daß die Note der Bot-\nMalta, den 31. Mai 1972  schaft und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen\nunseren beiden Regierungen in dieser Angelegenheit\nLS        bilden sollen.\nDas Ministerium für Commonwealth und Auswärtige\nAngelegenheiten benutzt diesen Anlaß, der Botschaft\nder Bundesrepublik Deutschland erneut seiner ausgezeich-\nneten Hochachtung zu versid1ern.\n29. Juli 1972\nLS\nAn das                                                     An die\nMinisterium für Commonwealth                               Botschaft\nund Auswärtige Angelegenheiten                             der Bundesrepublik Deutsdliand\nValletta                                                   ,.Dolphin Court\"\nAntonio Nani Streel\nTa'Xbiex"]}