{"id":"bgbl2-1972-7-11","kind":"bgbl2","year":1972,"number":7,"date":"1972-02-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1972/7#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1972-7-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1972/bgbl2_1972_7.pdf#page=23","order":11,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens und Statuts über die Freiheit des Durchgangsverkehrs","law_date":"1972-02-10T00:00:00Z","page":79,"pdf_page":23,"num_pages":2,"content":["Nr. 7 -Tag der Ausgabe: Bo,nn, den 26. Februar 1972 79\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Ubereinkommens und Statuts\nüber die Freiheit des Durchgangsverkehrs\nVom 10. Februar 1972\nDie Khmer-Republik (Kambodscha) hat in\neiner beim Generalsekretär der Vereinten Nationen\nam 12. April 1971 eingegangenen Note erklärt, daß\nsie sich an das Ubereinkommen und Statut vom\n20. April 1921 über die Freiheit des Durchgangs-\nverkehrs (Reichsgesetzbl. 1924 II S. 387) gebunden\nbetrachtet.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 11. April 1970 (Bundesgesetz-\nblatt II S. 204).\nBonn, den 10. Februar 1972\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nFrhr. v. Braun","80                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II\nFundstellennachweis B\nVölkerrechtliche Vereinbarungen\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1971 - Format DIN A 4 - Umfang 320 Seiten\nDer Fundstellennachweis B enthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren\nRechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen, die im Bundesgesetz-\nblatt, Bundesanzeiger und ihren Vorgängern veröffentlicht wurden und die - soweit ersicht-\nlich - noch in Kraft sind oder sonst noch praktische Bedeutung haben können.\nEinzelstücke können zum Preise von je DM 7,- zuzüglich je DM 0,90 Porto und Ver-\npackungsspesen gegen Voreinsendung des Betrages auf Postscheckkonto „ Bundes-\ngesetzblatt\" Köln 399 bezogen werden.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nPostansduift ftlr Abonnementsbestellungen sowte ftlr Bestellungen bereits ersdilenener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, 53 Bonn 1, Postfadi 624, Telefon 22 40 86 - 88.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Aus-\nfertigung verkündet. Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vorliegen.\nIm Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGB!. I\nS. 4371 nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 25,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,65 DM. Dieser Preis gilt auch für die Bundes-\ngesetzblätter, die vo1 dem 1. Juli 1970 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes•\ngesetzblatt, Köln 3 99 oder gegen Vorausrechnung bzw. gegen Nachnahme.\nPreis dieser Ausgabe t,30 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung.\nIm Bezugspreis Ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 '/,."]}