{"id":"bgbl2-1972-63-1","kind":"bgbl2","year":1972,"number":63,"date":"1972-10-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1972/63#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1972-63-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1972/bgbl2_1972_63.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung über die Inkraftsetzung der Regelungen Nr. 12, 15 und 20 nach dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (Verordnung zu den Regelungen Nr. 12, 15 und 20) sowie der Regelungen Nr. 12, 15 und 20","law_date":"1972-09-14T00:00:00Z","page":1433,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1433\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                        Z 1998A\n1972                  Ausgegeben zu Bonn am 12. Oktober 1972                                                                                                  Nr. 63\nTag                                                        In h a 1t                                                                                      Seite\n\\ 4. 9. 72   Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung über die Inkraftsetzung der\nRegelungen Nr. 12, 15 und 20 nach dem Ubereinkommen vom 20. März 1958 über die\nAnnahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände\nund Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung\n(Verordnung zu den Regelungen Nr. 12, 15 und 20) sowie der Regelungen Nr. 12, 15 und 20                                                            143]\nl :'1. 9. 72 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Sklaverei und\ndes Zusatzübereinkommens über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und\nsklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       1434\n18. g 72     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzabkommens zum Warschauer Ab-\nkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertrag-\nlichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr . . . . . . . . .                                                   1435\n22. 9. 72    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Gründung einer\nEuropäischen Konferenz für Molekularbiologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         t 436\n4. 10. 72  Bekanntmachung des Ubereinkommens über Verwaltungsmaßnahmen betreffend das Vor-\nhaben zum Ausbau der Energieerzeugung und Bewässerung am Prek Thnot, Khmer-\nRepublik (Kambodscha) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1437\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\nder Verordnung über die Inkraftsetzung der Regelungen Nr. 12, 15 und 20\nnach dem Obereinkommen vom 20. März 1958\nüber die Annahme einheitlicher Bedingungen\nfür die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände\nund Teile von Kraftfahrzeugen\nund über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung\n(Verordnung zu den Regelungen Nr.12, 15 und 20)\nsowie der Regelungen Nr. 12, 15 und 20\nVom 14. September 1972\nGemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung vom 19. Mai\n1972 zu den Regelungen Nr. 12, 15 und 20 (Bundes-\ngesetzbl. II S. 445) wird hiermit bekanntgemacht, daß\ndie Verordnung nach ihrem § 3 Abs. 1\nam 16. September 1972\nin Kraft tritt.\nAm gleichen Tage treten die Regelungen Nr. 12,\n15 und 20 gemäß Artikel 1 Abs. 8 des Ubereinkom-\nmens vom 20. März 1958 über die Annahmeeinheit-\nlicher Bedingungen für die Genehmigung der Aus-\nrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen\nund über die gegenseitige Anerkennung der Geneh-\nmigung (Bundesgesetzbl. 1965 II S. 857) für die Bun-\ndesrepublik Deutschland in Kraft.\nBonn, den 14. September 1972\nDer Bundesminister für Verkehr\nLauritzen"]}