{"id":"bgbl2-1972-47-2","kind":"bgbl2","year":1972,"number":47,"date":"1972-08-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1972/47#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1972-47-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1972/bgbl2_1972_47.pdf#page=3","order":2,"title":"Bekanntmachung des Dritten Protokolls zum Langfristigen Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über den Warenverkehr, über die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und technischem Gebiet und über die Handelsvertretungen","law_date":"1972-07-04T00:00:00Z","page":823,"pdf_page":3,"num_pages":11,"content":["Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. August 1972       823\nBekanntmadlung\ndes Dritten Protokolls zum langfristigen Abkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über den Warenverkehr,\nüber die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und technischem Gebiet\nund über die Handelsvertretungen\nVom 4. Juli 1972\nIn Bonn ist am 22. Juni 1972 das Dritte Protokoll\nzum langfristigen Abkommen zwischen der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-\nrung der Volksrepublik Bulgarien über den Waren-\nverkehr, über die Zusammenarbeit auf wirtschaft-\nlichem und technischem Gebiet und über die Han-\ndelsvertretungen vom 12. Februar 1971 unterzeich-\nnet worden.\nDas Protokoll und der dazugehörige Briefwechsel\ngelten für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. De-\nzember 1972.\nNachstehend wird das Dritte Protokoll mit den\nWarenlisten A-72 und B-72, dem Briefwechsel\nund der Aktennotiz über einige Fragen der wirt-\nschaftlichen, industriellen und technischen Zusam-\nmenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Volksrepublik Bulgarien bekanntge-\nmacht.\nBonn, den 4. Juli 1972\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Finanzen\nIm Auftrag\nDr. Hanemann","824                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II\nDrittes Protokoll\nzum Langfristigen Abkommen vom 12. Februar 1971\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über den Warenverkehr,\nüber die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und technischem Gebiet\nund über die Handelsvertretungen\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                                  Artikel 3\nund                                 Im Falle der Erschöpfung der in den Warenlisten an-\ndie Regierung der Volksrepublik Bulgarien            gegebenen Werte beziehungsweise Mengen können mit\nZustimmung der zuständigen Behörden Genehmigungen\nhaben auf Grund des Artikels 5 des Langfristigen Ab-\ndarüber hinaus erteilt werden. Entspredlendes gilt audi\nkommens über den Warenverkehr, über die Zusammen-\nfür Waren, die in den obenerwähnten Listen nidit ge-\narbeit auf wirtschaftlichem und technischem Gebiet und\nnannt sind.\nüber die Handelsvertretungen vom 12. Februar 1971 mit\ndem Ziel der Ausweitung der beiderseitigen Wirtschafts-\nbeziehungen folgendes vereinbart:                                                      Artikel 4\nDieses Protokoll ersetzt das am 15. September 1971\nunterzeidinete Zweite Protokoll zum langfristigen Ab-\nArtikel l\nkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDieses Protokoll mit der Warenliste A-72 (Waren-          Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Bul-\nlieferungen aus der Volksrepublik Bulgarien in die           garien über den Warenverkehr, über die Zusammenarbeit\nBundesrepublik Deutschland) und Warenliste B-72               auf wirtschaftlichem und tedlnisdlem Gebiet und über die\n(Warenlieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland         Handelsvertretungen vorn 12. Februar 1971 nebst den\nin die Volksrepublik Bulgarien) sowie den heute unter-        Warenlisten A--71 und B-71 und den beigefügten Brie-\nzeichneten Briefen gilt für die Zeit vom l. Januar bis zum    fen.\n31. Dezember 1972.\nArtikel 5\nArtikel 2\nDieses Protokoll mit den Warenlisten A-72 und B-72\nDie Vertragsparteien werden die erforderlichen Ein-       sowie den heute unterzeidineten Briefen ist Bestandteil\nund Ausfuhrgenehmigungen für die in den Warenlisten          des langfristigen Abkommens zwisdlen der Regierung\nvorgesehenen Waren gemäß den geltenden Einfuhr- und           der Bundesrepublik Deutsdlland und der Regierung der\nAusfuhrbestimmungen erteilen. Sie werden dabei das           Volksrepublik Bulgarien über den Warenverkehr, über\nGenehmigungsverfahren im Rahmen der geltenden Be-             die Zusammenarbeit auf wirtschaftlidiern und technischem\nstimmungen so günstig wie rnöglidl anwenden und zu            Gebiet und über die Handelsvertretungen vom 12. Fe-\ndiesem Zweck alle angemessenen Verwaltungsmaßnah-             bruar 1971.\nmen treffen.\nDie Vertragsparteien werden im Rahmen der geltenden\nBestimmungen den gegenseitigen Warenverkehr fördern             GESCHEHEN zu Bonn am 22. Juni 1972 in zwei Ur-\nund erleichtern und sich um die größtmögliche Ausnut-        schriften, jede in deutscher und bulgarischer Sprache,\nzung der Warenlisten bemühen.                                 wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland\nDr. Peter Hermes\nFür die\nRegierung der Volksrepublik Bulgarien\nChristo Chr i s t o v","Nr. 47 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. August 1972              825\nWarenliste A-72\nLieferungen von Waren aus der Volksrepublik Bulgarien\nin die Bundesrepublik Deutschland,\nfür die mengenmäßige Beschränkungen bestehen\nWare                             Wert in 1 000 DM\nI. Erzeugnisse der Ernährungs- und Landwirtschaft\n1. Blumen, frisch                                                    Beteiligung an\nGlobal-\nausschreibung\n2. Frühkartoffeln                                                    2 000\n3. Getrocknete Bohnen (0704 81),\nZwiebelpulver (0704 91),\nGemüsepulver (ex 0704 99)                                       2 000\n4. Tiefgefrorenes Obst für Konsumzwecke                              3 500 m. E.\n.'i. Luzerne und andere Feldsaaten                                   1 300\nb. Knollen, Zwiebeln, Stecklinge und Wurzelstöcke von Blumen        1 500\naller Art\n7. Gemüsesamen                                                       2 000\n8. Sommerwickensamen                                                 1 000\n9. Forstsamen                                                          800\n10. Gurkenkonserven                                                   Beteiligung an\nGlobal-\naussdueibung\n11. a) Gemüsekonserven der Tarif-Nr. 2002                             Beteiligung an\nGlobal-\nc1usschreihung\nb) Gemüsekonserven der Tarif-Nr. 2002\nausgenommen:\nChampignons (2002 21), Stangenspargel (2002 37), Brech-\nspargel mit Köpfen (2002 38), Erbsen (2002 61), grüne\nBohnen (2002 66), Mischgemüse (2002 81), Kartoffeln\n(2002 85)                                                   3 000\n12. Paprikazubereitungen und Gemüsespezialitäten                     10000 m. E.\n13. Pilze in Dosen und Gläsern ohne Champignons                       2 200 m. E.\n14. a) Obstkonserven der Tarif-Nr. 2006                               Beteiligung an\nGlobal-\nausschreibung\nb) Obstkonserven der Tarif-Nr. 2006\nausgenommen:\nPflaumen und Kirschen                                       3 500\n15. Konfitüren, Marmeladen und Gelees                                 2 300 m. E.\n16. Traubensaft                                                       4 500 m. E.\n17. Fruchtsäfte mit Zusatz von Zucker (Nektar)                          600 m. E.\n18. Spirituosen                                                         500 m. E.\n19. Schafe, lebend, und Schaffleisch                                  Beteiligung an\nGlobal-\nc1usschreihung","826                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II\nWare                               Wert in 1 000 DM\n20. Lämmer, lebend, und Lammfleisch                                     Beteiligung an\nGlobal-\nausschreibung\n21. Verschiedene Erzeugnisse der Landwirtschaft und Ernäh-\nrungsindustrie                                                   20 000\nII. Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft\n1. Rohaluminium                                                       3 200\n2. Hüttenweich- und Feinblei                                          9 000\n3. Fein- und Feinstzink, einschließlich Kathodenzink                  8 500\n4. Gasöl                                                              2 500\n5. Motorenbenzin                                                      5 000\n6. Verschiedene chemische Rohstoffe und Erzeugnisse                  12 000 m.E.\ndavon Harnstoff                              4 000\n7. Bleimennige                                                        1 000\n8. Kautschukwaren                                                       600\n9. Straßenhandschuhe aus Leder                                          100\n10. Arbeiterschutzhandschuhe aus Leder                                    100\n11. Ledergalanteriewaren (Taschen, Brieftaschen u. a.)                  1 000\n12. Schuhe mit Oberteil aus Leder                                       2500\n13. Sperrholz                                                           1 500\ndavon Furnierplatten                           900\n14. Holzspanplatten                                                     1 000\n15. Holzfaserplatten                                                    1 000\n16. Haushaltsgeräte aus Holz                                              200\n17. Sitzmöbel aus Holz, nicht gepolstert                                 900\ndavon aus Buche                                700\n18. Grobe Korbwaren                                                       700\ndavon Korbwaren aus geschälter Weide           300\n19. Taschen aus Schilf, Binsen und ähnlichem Material, ein-\nschließlich Rohrkolbentaschen                                         700\n20. Andere Kleinkorbwaren                                                  400\n21. Flechtwaren                                                            800\n22. Gewebe aus Baumwolle, roh                                           1 500\n23. Gewebe aus Baumwolle, ausgenommen Rohgewebe                            750\n24. Gewebe aus Wolle                                                       300\n25. Gewebe aus künstlichen und synthetischen Fasern                        700\n26. Garne aus Polyamidfasern                                              300\n27. Synthetische Fasern, Watte aus synthetischen Spinnstoffen,\nAbfälle von synthetischen Spinnstoffen                             4 000\n28. Teppiche, handgeknüpft, und Kelims                                 3 500\n29. Strick- und Wirkwaren (einschließlich Strümpfe und Socken\nsowie Oberhemden aus synthetischen Spinnstoffen)                  9 000\n30. Ober- und Unterkleidung für Männer, Frauen und Kinder             11 500\n31. Haushaltswäsche                                                     1 200\n32. Miederwaren                                                         1 000\n33. Marmor, Travertin, Muschelkalk, durch Spalten oder Sägen\nlediglich zerteilt, mit einer Dicke von 25 cm oder weniger           900\n34. Perlit, gebläht, einschließlich Feinpulver                            400\n35. Wandfliesen                                                           300\n36. Sanitärkeramische Erzeugnisse aus Porzellan u. a.                     800","Nr. 47 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. August 1972            827\nWare                             Wert in 1 000 DM\n37. Haushaltsporzellan und -keramik                                    300\n38. Glaserzeugnisse, einschließlich Flachglas                        1 500\n39. Isolatoren und Isolierteile, aus keramischen Stoffen               400\ndavon für Isolatoren                         250\n40. Erzeugnisse der Stahlverformung                                  1 500\ndavon Schaufeln und Spaten                   100\n41. Erzeugnisse der Ziehereien und Kaltwalzwerke                     2000\n42. Eisen-, Stahl-, Blech- und Metallwaren                           3 500\n43. Fittings                                                           100\n44. Spiralbohrer und Gewindebohrer                                     500 m. E.\n45. Armaturen, auch aus Gußeisen                                       800\n46. Kugellager                                                       1 000 m. E.\n47. Mopeds                                                             200\n48. Spielwaren                                                       1 000\n49. Sportartikel                                                       500\n50. Volkskunsterzeugnisse                                              500\na) Kunstkeramik                              150\nb) Textilien (Tischwäsche, Blusen,\nBeutel u. a.)                             350\n51. Christbaumschmuck                                                   50\n52. Kunstblumen                                                         50\n53. Lohnveredelung für Ober- und Unterkleidung für Männer,\nFrauen und Kinder                                               16 000\n54. Lohnveredelung für Miederwaren                                   1 000\n55. Lohnveredelung für Lederhandschuhe                                 200\n56. Lohnveredelung für Schuhe mit Oberteil aus Leder                   400\n57. Halbzeug und Walzwerkserzeugnisse (u. a. Coils, Stabstahl,\nProfile, Grob- und Feinbleche) 14 500 t\n58. Verschiedene Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft           140 000\nIII. Dienstleistungen                      110 000\nm. E. = mit Erhohung~moglichkeit","828                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II\nWarenliste B-72\nLieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland\nin die Volksrepublik Bulgarien\nWare                             Wert in 1 000 DM\nI. Erzeugnisse der Ernährungs- und Landwirtschaft\n1. Zudlt- und Nutzvieh                                                  500\n2. Fische und Fisdlzubereitungen, Fischmehl                           1 000 m. E.\n3. Käse                                                                 100\n4. Milch und Milcherzeugnisse                                         p.m.\n5. Getreide und Getreideerzeugnisse                                   5 000 m.E.\n6. Saatgut                                                            2000\n7. Talg und andere tierische Ernährungsfette                            300 m.E.\n8. Bier, Sekt und Wein                                                  200\n9. Spirituosen                                                          100\n10. Aromen und Essenzen für Ernährungszwecke                               50 m. E.\n11. Pektin                                                               200\n12. Verschiedene Erzeugnisse der Ernährungs- und Landwirt-\nschaft                                                            l 000\nII. Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft\n(Spezifikation vorbehalten)\n1. Kohle und Koks                                                    p.m.\n2. Mineralölerzeugnisse                                              2 000\n3. Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, einschließlich\nKunststoffe und Düngemittel (einschließlich Kalidünger)          60 000\n4. Waren aus Kunststoffen                                            3 500\n5. Kautschuk- und Asbestwaren                                        5 000\n6. Leder aller Art                                                   2 000\n7. Lederwaren und technische Ledererzeugnisse                           500\n8. Zugerichtete Pelzfelle und Pelzwaren                               1 500\n9. Erzeugnisse der Holzbe- und -verarbeitung,\nu. a. Holzwaren, Korbwaren, Transport- und Lagerfässer,\nKnöpfe                                                     2 500\n10. Holzspanplatten, auch veredelt                                        500\n11. Holzfaserplatten, auch veredelt                                      500\n12. Papierzellulose                                                     2 500\n13. Spezialpapiere und -pappen                                         7 000\n14. Erzeugnisse der Papier- und Pappeverarbeitung sowie des\ngraphischen Gewerbes                                              6 000\n15. Wissenschaftliche und fachliche Bücher, Zeitungen und Zeit-\nschriften sowie Musiknoten und Briefmarken                        1 650\n16. Lumpen                                                                500\nm. E. = mit Erhöhungsmöglidikeit","Nr. 47 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. August 1972             829\nWare                               Wert in 1 000 DM\n17. Textilerzeugnisse                                               45 000\ndavon a) Textilrohstoffe                     7 000\nb) Textilhalbwaren                 15 000\nc) Textilfertigwaren\nund Bekleidung                 18 000\nd) gewebte Bekleidung               5 000\n18. Schuhe                                                            1 500\n19. Erzeugnisse der Steine- und Erdenindustrie, darunter ins-\nbesondere feuerfeste Erzeugnisse                                 4 000\n20. Glas- und keramische Erzeugnisse, auch Schleifsteine,\n-gewebe und -papiere, technisches Porzellan aller Art             2 500\n21. Porzellan- und Steingutgeschirr                                     200\n22. Ferrolegierungen                                                  2 000\n23. Erzeugnisse der eisenschaffenden Industrie                      55 000\nu. a. Roheisen, Walzwerkserzeugnisse,\nw armgew alzt, einschließlich\nStahlbleche, verzinkte Bleche,\nWeissbleche,\nDynamo- und Trafobleche,\nWalzdraht,\nEdelstahl, warmgewalzt,\nStahlröhren und Erzeugnisse darnus,\nFreiformschmiedestücke,\nrollendes Eisenbahnzeug\n24. Erzeugnisse der Gießereiindustrie                                3 000\nu. a. Druckrohre, Tempergußfittings,\nHeizkessel und andere Gießereierzeugnisse\n25. Erzeugnisse der Ziehereien und Kaltwalzwerke, auch aus\nkaltgezogenem oder kaltgewalztem Edelstahl                      30 000\nu. a. Kaltband, Blankstahl,\nPräzisionsstahlrohre, einschließlich Schweißelektroden,\nDraht und Drahterzeugnisse,\nStahlseile\n26. Erzeugnisse der Stahlverformung                                  5 000\nu. a. Eisenbahnoberbaumaterial, wie\nLaschen und Unterlageplatten (geschmiedet),\nSchrauben und Haken u. ä.,\nlandwirtschaftliche Geräte,\nErsatzteile für landwirtschaftliche Maschinen,\nSchrauben, Federscheiben, Hufstollen, Muttern u. ä.,\nWaggonbeschläge\ngeschmiedete Rohrformstücke (Fittings),\nKetten,\nAnker\n27. Erzeugnisse des Stahl- und Eisenbaus                            10 000\nu. a. Dampfkessel,\nsonstige Behälter und Zubehör,\nEisenbahnwaggons,\nFeldbahn- und Förderwagen,\nWeichen, Kreuzungen u. ä.,\nStahlkonstruktionen aller Art,\nErsatzteile\n28. Eisen-, Blech- und Metallwaren                                  18 000\nu. a. Werkzeuge,\nSchneidwaren und Bestecke,\nFahrrad- und Kraftradteile,\nNadelerzeugnisse, Heftklammern\nund andere Kurzwaren,\nLeichtmetallwaren,\nSchlösser und Beschläge,\nMessingrohre, bearbeitet,\nHandtransportgeräte, einschließlich Teile\n(z. B. Räder und Rollen)","830                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II\nWare                              Wert in 1 000 DM\n29. Silber- und Schmuckwaren                                            500\n30. NE-Metalle und Halbmaterial daraus\n(z. B. Bleche, Rohre, Drähte)                                   10 000\n31. Erzeugnisse des Maschinenbaus, Anlagen und Ersatzteile\naller Art                                                       90000\n32. Erzeugnisse der Elektrotechnik und Ersatzteile                  25 000\n33. Erzeugnisse des Fahrzeugbaus einschließlich Zweiradfahr-\nzeuge und Ersatzteile                                           32000\n34. Erzeugnisse des Schiffbaus                                        p.m.\n35. Erzeugnisse der Feinmechanik und Optik                           12 000\nu. a. optische, photographische und kinematographische\nInstrumente,\nApparate und Geräte,\nkinematographische Geräte und Anlagen für die Ein-\nrichtung von Tonfilmateliers,\nfeinmechanische Instrumente,\nApparate und Geräte\n36. Uhren                                                             1 000\n37. Musikinstrumente, auch Klaviere und Flügel                          500\n38. Möbel                                                             1 000\n39. Besen, Bürstenwaren und Pinsel                                      500\n40. Spielwaren                                                          500\n41. Füllschreibgeräte und deren Teile                                   500\n42. Verschiedene Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft             20 000\nu. a. Konsumgüter, Bürobedarf,\nTurn- und Sportgeräte,\nJagdwaffen und Jagdgeräte,\nGraphit und Flusspat\nIII. Dienstleistungen                        60 000","Nr. 47 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. August 1972                              831\nAnlage\nDer Vorsitzende                                           Der Vorsitzende\nder Delegation der Regierung                              der Delegation der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland                              der Volksrepublik Bulgarien\nBonn, den 22. Juni 1972                                    Bonn, den 22. Juni 1972\nHerr Vorsitzender,                                          Herr Vorsitzender,\nich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres Schreibens\nvom heutigen Tage zu bestätigen, das folgenden Wort-\nlaut hat:\nunter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Dritte         „Unter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Dritte\nProtokoll zum Langfristigen Abkommen zwischen der           Protokoll zum Langfristigen Abkommen zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Re-        Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Re-\ngierung der Volksrepublik Bulgarien über den Waren-         gierung der Volksrepublik Bulgarien über den Waren-\nverkehr, über die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem       verkehr, über die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem\nund technischem Gebiet und über die Handelsvertretun-       und technischem Gebiet und über die Handelsvertretun-\ngen vom 12. Februar 1971 beehre ich mich, Ihnen folgen-     gen vom 12. Februar 1971 beehre ich mich, Ihnen folgen-\ndes mitzuteilen:                                            des mitzuteilen:\n1) In der dem Protokoll beigefügten Warenliste A-72         1) In der dem Protokoll beigefügten Warenliste A-72\nsind für zahlreiche Waren keine Kontingente mehr            sind für zahlreiche Waren keine Kontingente mehr\nenthalten. Diese und andere Waren können in die             enthalten. Diese und andere Waren können in die\nBundesrepublik Deutschland nach den autonomen Ein-          Bundesrepublik Deutschland nach den autonomen Ein-\nfuhrbestimmungen ohne Mengen- und Wertbegren-               fuhrbestimmungen ohne Mengen- und Wertbegren-\nzungen eingeführt werden.                                   zungen eingeführt werden.\n2) Sollten die erwähnten Einfuhrbestimmungen geändert       2) Sollten die erwähnten Einfuhrbestimmungen geändert\nwerden, so werden beide Seiten unverzüglich in Ver-         werden, so werden beide Seiten unverzüglich in Ver-\nbindung treten, um über beide Seiten befriedigende          bindung treten, um über beide Seiten befriedigende\nvertragliche Einfuhrmöglichkeiten zu verhandeln. Bis        vertragliche Einfuhrmöglichkeiten zu verhandeln. Bis\nzum Ende dieser Verhandlungen wird die Regierung            zum Ende dieser Verhandlungen wird die Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland bemüht sein, Einfuhr-        der Bundesrepublik Deutschland bemüht sein, Einfuhr-\nmöglichkeiten auf der Gundlage früher vereinbarter          möglichkeiten auf der Gundlage früher vereinbarter\nKontingente oder, soweit für einzelne Waren keine           Kontingente oder, soweit für einzelne Waren keine\nEinfuhrkontingente festgelegt waren, auf der Grund-         Einfuhrkontingente festgelegt waren, auf der Grund-\nlage der Höhe der Einfuhren des Vorjahres zu er-            lage der Höhe der Einfuhren des Vorjahres zu er-\nöffnen.                                                     öffnen.\n3) In Ubereinstimmung mit Artikel 8 Absatz (3) des vor-     3) In Ubereinstimmung mit Artikel 8 Absatz (3) des vor-\nbezeichneten    Langfristigen   Abkommens       werden      bezeichneten    Langfristigen  Abkommens       werden\nWarenlieferungen aus Kooperationsverträgen, die             Warenlieferungen aus Kooperationsverträgen, die\nnoch mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen unter-             noch mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen unter-\nliegen, von diesen Begrenzungen freigestellt, soweit        liegen, von diesen Begrenzungen freigestellt, soweit\ndiese Verträge im Interesse der beiden Vertragspar-         diese Verträge im Interesse der beiden Vertragspar-\nteien liegen.                                               teien liegen.\nIch wäre Ihnen zu Dank verpflichtet, wenn Sie mir das      Ich wäre Ihnen zu Dank verpflichtet, wenn Sie mir das\nEinverständnis der Regierung der Volksrepublik Bul-         Einverständnis der Regierung der Volksrepublik Bul-\ngarien hierzu mitteilen würden.                             garien hierzu mitteilen würden.\"\nIch bestätige hiermit, daß die Regierung der Volks-\nrepublik Bulgarien mit dem Inhalt des vorstehenden\nSchreibens einverstanden ist.\nGenehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck            Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den         Ausdruck\nmeiner vorzüglichen Hochachtung.                            meiner vorzüglichen Hochachtung.\nDr. Peter Hermes                                         Christo Christo v\nAn den                                                      An den\nVorsitzenden der Delegation der                             Vorsitzenden der Delegation der\nRegierung der Volksrepublik Bulgarien                       Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nHerrn Ministerialdirektor Christo Christov                  Herrn Botschafter Dr. Peter Hermes","832                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II\nAnlage\nDer Vorsitzende                                           Der Vorsitzende\nder Delegation der Regierung                             der Delegation der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland                              der Volksrepublik Bulgarien\nBonn, den 22. Juni 1972                                    Bonn, den 22. Juni 1972\nHerr Vorsitzender,                                         Herr Vorsitzender,\nich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres Schreibens\nvom heutigen Tage zu bestätigen, das folgenden Wort-\nlaut hat:\nunter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Dritte        „ Unter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Dritte\nProtokoll zum Langfristigen Abkommen zwischen der          Protokoll zum Langfristigen Abkommen zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der           Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Volksrepublik Bulgarien über den Waren-      Regierung der Volksrepublik Bulgarien über den Waren-\nverkehr, über die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem      verkehr, über die Zusammenarbeit auf wirtsdlaftlichem\nund technischem Gebiet und über die Handelsvertretun-      und technisdlem Gebiet und über die Handelsvertretun-\ngen vom 12. Februar 1971 beehre ich mich, Ihnen folgen-    gen vom 12. Februar 1971 beehre ich mich, Ihnen folgen-\ndes mitzuteilen:                                           des mitzuteilen:\nDie deutsche Seite hat ihr besonderes Interesse an bul-    Die deutsdle Seite hat ihr besonderes Interesse an bul-\ngarischen Bauleistungen zum Ausdruck gebracht. Die Ver-    garischen Bauleistungen zum Ausdruck gebracht. Die Ver-\ntragsparteien gehen davon aus, daß die im Langfristigen    tragsparteien gehen davon aus, daß die im Langfristigen\nAbkommen über den Warenverkehr, über die Zusammen-         Abkommen über den Warenverkehr, über die Zusammen-\narbeit auf wirtschaftlichem und technischem Gebiet und     arbeit auf wirtschaftlichem und technischem Gebiet und\nüber die Handelsvertretungen vom 12. Februar 1971 nebst    über die Handelsvertretungen vom 12. Februar 1971 nebst\nAnlagen für den Warenverkehr getroffenen Vereinbarun-      Anlagen für den Warenverkehr getroffenen Vereinbarun-\ngen auch auf die Lieferung von Bauleistungen Anwen-        gen auch auf die Lieferung von Bauleistungen Anwen-\ndung finden.                                               dung finden.\"\nIch nehme den Inhalt Ihres Sdlreibens zur Kenntnis\nund werde die zuständigen Außenhandelsunternehmen\nder Volksrepublik Bulgarien hiervon unterridlten.\nGenehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck             Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck\nmeiner vorzüglichen Hochachtung.                           meiner vorzüglichen Hochachtung.\nDr. Peter He r m e s                                       Christo Chr i s t o v\nAn den                                                     An den\nVorsitzenden der Delegation der                            Vorsitzenden der Delegation der\nRegierung der Volksrepublik Bulgarien                      Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nHerrn Ministerialdirektor Christo Christov                 Herrn Botschafter Dr. Peter Hermes","Nr. 47 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. August 1972                             833\nAnlage\nAktennotiz\nüber einige Fragen der wirtsd1aftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bulgarien\nBetr.: Tagung der gemäß Artikel 9 des langfristigen\nAbkommens zwischen der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Regierung der Volks-\nrepublik Bulgarien über den Warenverkehr, über\ndie Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und tech-\nnischem Gebiet und über die Handelsvertretungen\nvom 12. Februar 1971 eingesetzten Gemischten\nKommission vom 19. bis 28. April 1972 in Sofia\nWährend der Tagung der Gemischten Kommission vom          ration geschaffen werden und die Kooperationspraxis\n19. bis zum 28. April 1972 in Sofia wurden auch Fragen       Sache der Wirtsdiaftsuntemehmen beider Länder ist. --\nder wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeit          Unter Bezugnahme auf die Aktennotiz der Gemischten\nzwischen Unternehmen beider Länder erörtert. In diesem       Kommission vom 11. Juni 1971 wiederholte die bul-\nZusammenhang wurden allgemeine Probleme diskutiert           garische Seite ihr Interesse an der Bildung einer ge-\nund Erfahrungen über die bisherige Entwicklung in die-       mischten Arbeitsgruppe, die grundsätzlich während de1\nsem Bereich ausgetauscht.                                    Tagungen der Gemischten Kommission und darüber hin-\naus nach Vereinbarung beider Seiten zusammentreten\nIm Vordergrund der Besprechungen stand die Informa-\nsollte, wenn anstehende Probleme dies erforderlich\ntion über die von beiden Seiten angeregten Kooperations-\nmachen.\nprojekte. Dabei wurde festgestellt, daß in einigen Fällen\nbereits konkrete Kontakte zwischen Firmen beider Länder        Es wurde begrüßt, daß die während der Tagung der Ge-\nbestehen und im übrigen ein Interesse an der Aufnahme        mischten Kommission im Juni 1971 angeregten Gründun-\nvon Gesprächen über vorgelegte Kooperationsvorschläge        gen einer Sektion Bundesrepublik Deutschland bei de,\nvorhanden ist. Diese Vorschläge konzentrieren sich vor       Bulgarischen Handelskammer und eines Bulgarien-\nallem auf die Bereiche Chemie, Glas und Keramik, Textil-     Kreises beim Ostausschuß der Deutschen Wirtschaft in-\nwirtschaft, Maschinenbau und elektrotechnische Erzeug-       zwischen erfolgt sind. Beide Organisationen haben ihre\nnisse.                                                       Zusammenarbeit aufgenommen und unter anderem den\nAustausch von Wirtschaftsdelegationen ihrer Länder\nDie staatlichen Stellen beider Seiten werden sich be-\nnoch in diesem Jahr vereinbart. Damit sind neue Ansätze\nmühen, die wirtschaftliche und technische Kooperation\nfür eine weitere lntensivierung der Kooperation zwi-\nzwischen Unternehmen beider Länder zu fördern und im\nschen Unternehmen beider Länder geschaffen worden.\nRahmen ihrer Möglichkeiten zu erleichtern. Während der\nTagung der Gemischten Kommission soll auch in Zukunft          Diese Aktennotiz wurde in zwei Exemplaren in deut-\nden aktuellen Problemen der bilateralen Kooperation          scher und bulgarischer Sprache verfaßt.\nbesondere Beachtung geschenkt werden. Infragekom-\nmende Sachverständige der Wirtschaft können zu diesen\nBeratungen hinzugezogen werden.                              Sofia, den 28. April 1972\nEs bestand Dbereinstimmung darüber, daß auf Regie-\nrungsebene die allgemeinen Voraussetzungen der Koope-                            Dr. Peter Hermes"]}