{"id":"bgbl2-1972-36-7","kind":"bgbl2","year":1972,"number":36,"date":"1972-06-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1972/36#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1972-36-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1972/bgbl2_1972_36.pdf#page=23","order":7,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen","law_date":"1972-06-12T00:00:00Z","page":651,"pdf_page":23,"num_pages":2,"content":["Nr. 36 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Juni 1972        651\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Vertrages\nzwisdlen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen\nüber die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen\nVom 12. Juni 1972\nNach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Mai\n1972 zu dem Vertrag vom 7. Dezember 1970 zwi-\nschen der Bundesrepublik Deutschland und der\nVolksrepublik Polen über die Grundlagen der Nor-\nmalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen (Bun-\ndesgesetzbl. 1972 II S. 361) wird hiermit bekannt-\ngemacht, daß der Vertrag nach seinem Artikel V\nam 3. Juni 1972\nin Kraft getreten ist.\nDie Ratifikationsurkunden sind am 3. Juni 1972\nin Bonn ausgetauscht worden.\nBonn,den 12.Juni 1972\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nFrank","652                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II\nFundstellennachweis B\nVölkerrechtliche Vereinbarungen\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1971 - Format DIN A 4 - Umfang 320 Seiten\nDer Fundstellennachweis B enthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren\nRechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen, die im Bundesgesetz-\nblatt, Bundesanzeiger und ihren Vorgängern veröffentlicht wurden und die - soweit ersieht-\n. lieh - noch in Kraft sind oder sonst noch praktische Bedeutung haben können.\nEinzelstücke können zum Preise von je DM 7,- zuzüglich je DM 0,90 Porto und Ver-\npackungsspesen gegen Voreinsendung des Betrages auf Postscheckkonto „Bundes-\ngesetzblatt\" Köln 399 bezogen werden.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nPostansdulfl für Abonnementsbestellungen sowie fllr Bestellungen bereits ersdtlenener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, 53 Bonn l, Poslfadt 624, Telefon 22 40 86 - 88.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Aus·\nferligung verkündet. laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vorliegen.\nIm Teil III wird das als lortqeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGBI. 1\nS. 437) nadl Sachgebieten geordnet veröffentlicht De, Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 25.- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,65 DM. Dieser Preis gilt auch für die Bundes•\ngesetzblätter. die vor dem 1. Juli 1970 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes•\ngesetzblatt, Köln 3 99 oder gege11 Vorausrechnung bzw. gegen Nachnahme\nPreis dieser Ausgabe t,30 DM zuzüglich Versandgebühr 0, 15 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung.\nIm Bezugspreis Ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 '/,."]}