{"id":"bgbl2-1972-35-4","kind":"bgbl2","year":1972,"number":35,"date":"1972-06-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1972/35#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1972-35-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1972/bgbl2_1972_35.pdf#page=15","order":4,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1960 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See","law_date":"1972-05-30T00:00:00Z","page":627,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Nr. 35 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. Juni 1972         627\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereidl des Internationalen Ubereinkommens von 1960\nzum Schutz des menschlichen Lebens auf See\nVom 30. Mai 1972\nDas Internationale Ubereinkommen vom 17. Juni\n1960 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See\n(Bundesgesetzbl. 1965 II S. 465) tritt nach seinem\nArtikel XI für\nÄquatorialguinea                  am 3. Juni 1972\nin Kraft.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an\ndie Bekanntmachung vom 21. Mai 1971 (Bundesge-\nsetzbl. II S. 488).\nBonn, den 30. Mai 1972\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nFrank","628                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II\nMitteilung an unsere Bezieher\nZwischen dem 10. und 16. Juni 1972 zieht die Deutsche Bundespost das Zeitungs-\nbezugsgeld für das 2. Halbjahr 1972 ein. Sichern Sie sich bitte den ununterbrochenen\nBezug der Zeitung durch pünktliche Zahlung des Zeitungsbezugsgeldes.\nWir wären Ihnen dankbar, wenn Sie das Bezugsgeld zur Abholung durch den Post-\nzusteller bereithalten würden. (Bezugspreis: 31,- DM halbjährlich. Im Bezugspreis\nist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o.)\nSollten Sie Inhaber eines Postfaches sein, wird das Zeitungsbezugsgeld nicht durch\nden Zusteller, sondern am Ausgabeschalter eingezogen.\nBei Nichtzahlung des Zeitungsbezugsgeldes wird die Abonnementslieferung zum\n30. Juni 1972 eingestellt.\nAuf die Möglichkeit, das Zeitungsbezugsgeld von einem Konto abbuchen zu lassen,\nmöchten wir besonders hinweisen. Der Antrag auf Teilnahme am Abbuchungsverfah-\nren für Zeitungsbezugsgeld ist an Ihr Postamt zu richten.\nAus gegebener Veranlassung möchten wir ferner darauf aufmerksam machen, daß\netwaige Abonnementsbeanstandungen, Nachforderungen nicht gelieferter Ausgaben\nund Umbestellungen unmittelbar an das zuständige Postamt zu richten sind.\nHerausgeber: Der Bu11desmiriister der Justiz - Ver lüg: Bu11desanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Buridesdruckerei Bonn.\nPostanschrift für Abonnementsbestellungt>n sowie filr Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, 53 Bonn t, Postfach 624, Telefon 22 40 86 - 88.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint In drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordriuugen in zeitlicher Reihenfolge nadl ihrer Aus-\nte, tigung verkündet. laufender Bezug nur im Postabonnement. Abhestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vorliegen.\nIm Teil III wild das als furtqelteud lestqestellte Bundesredlt auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesredlts vorn 10. Juli 1958 (BGBI. I\nS. 437) nadl Sachqebieten geurduet veröffentlidlt. Der Teil III kann nur als Verlaqsabonnement bezogen werden.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halb1ährlidl je 25,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seilen 0,65 DM. Dieser Preis gilt audl für die Bundes-\ngesetzblätter die vor dem 1. Juli 1970 ausqeqeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsenduriq des Betrages au) das Postscheckkonto Bundes-\ngesetzblatt, Köln 3 99 oder gegen Vorausredrnung bzw. gegen Nuchnahme.\nPreis dieser Ausgabe 0,li5 DM zuzüqlid1 Versandqebühr 0, 15 DM. bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vorausredlnuog.\nIm Bezugspreis Ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 1/1."]}