{"id":"bgbl2-1972-33-1","kind":"bgbl2","year":1972,"number":33,"date":"1972-06-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1972/33#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1972-33-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1972/bgbl2_1972_33.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht","law_date":"1972-06-02T00:00:00Z","page":589,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["589\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                           Z 1998 A\n1972                       Ausgegeben zu Bonn am 7. Juni 1972                                           Nr. 33\nTag                                                  Inhalt                                             Seite\n2.6. 72    Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zu dem Ubereinkommen vom 24. Oktober 1956 über\ndas auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Red1t ............ .         589\n10.4. 72  . Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Indonesien über Kapitalhilfe .................... .       590\n26.4. 72    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Zollerleichterungen\nim Touristenyerkehr, des Zusatzprotokolls hierzu betreffend die Einfuhr von Werbe-\nschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr und des Zollabkommens über die\nvorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge ................................... .        592\n16.5. 72    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Zwischen-\nstaatliche Beratende Seeschiffahrts-Organisation ...................................... .     593\n17.5.72     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Vierten Internationalen Zinn-Uberein-\nkommens ......................................................................... .           594\n18.5. 72    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Beilegung von\nInvestitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten .......... .      594\n23.5. 72    Bekanntmachung zu der Vereinbarung über Flüchtlingsseeleute ....................... .         595\n25.5. 72    Bekanntmachung des Protokolls vom 11. August 1971 über den Beitritt der Republik Zaire\n(Demokratische Republik Kongo) zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen ....... .            595\nGesetz\nzur Ergänzung des Gesetzes\nzu dem Ubereinkommen vom 24. Oktober 1956\nüber das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern\nanzuwendende Recht\nVom 2. Juni 1972\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz be-                                         „Artikel 1 a\nschlossen:                                                        Auf Unterhaltsansprüche deutscher Kinder findet\ndeutsches Recht Anwendung, wenn die Vorausset-\nzungen des Artikels 2 des Ubereinkommens vor-\nArtikel 1\nliegen.\"\nDas Gesetz zu dem Ubereinkommen vom 24. Okto-                                       Artikel 2\nber 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen                   Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das\ngegenüber Kindern anzuwendende Recht vom                       Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes fest-\n18. Juli 1961 (Bundesgesetzbl. II S. 1012) wird wie            stellt.\nfolgt ergänzt:                                                                        Artikel 3\nHinter Artikel 1 des Gesetzes wird folgender Ar-               Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\ntikel 1 a eingefügt:                                           dung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 2. Juni 1972\nDer Bundespräsident\nHeinemann\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister der Justiz\nGerhard Jahn"]}