{"id":"bgbl2-1972-29-2","kind":"bgbl2","year":1972,"number":29,"date":"1972-05-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1972/29#page=49","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1972-29-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1972/bgbl2_1972_29.pdf#page=49","order":2,"title":"Finanzprotokoll","page":433,"pdf_page":49,"num_pages":3,"content":["Nr. 29 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Mai 1972                                  433\nFinanzprotokoll\nSeine Majestät der König der Belgier,                                         Herrn Franco Maria M a I f a t t i,\nPräsident der Kommission der Europäisdien\nDer Präsident der Bundesrepublik Deutschland,                                          Gemeinschaften;\nDer Präsident der Französischen Republik,\nDER PRi\\SIDENT DER REPUBLIK TORKEi:\nDer Präsident der Italienischen Republik,\nHerrn lhsan Sabri <; a g I a y u n g i I ,\nSeine Königliche Hoheit der Großherzog von Luxemburg,                    Minister für Auswärtige Angelegenheiten;\nIhre Majestät die Königin der Niederlande\nDIESE sind nach Austausch ihrer in guter und gehöriger\nund de1 Rat de1 Europäischen Gemeinschaften                    Form befundenen Vollmachten\neinerseits und\nWIE FOLGT UBEREINGEKOMMEN:\nDer Präsidf'nt der Republik Türkei\nandererseits -                           Artikel 1\nIm Rahmen der Assoziation zwischen der Europäischen\nIN DEM BESTREBEN, den beschleunigten Aufbau der              Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei beteiligt sich die\ntürkischen Wirtschaft zu fördern, um die Erreichung der        Gemeinschaft in Ergänzung de1 eigenen Bemühungen der\nZiele des Abkommens zur Gründung einer Assoziation             Türkei unter den in diesem Protokoll genannten Bedin-\nzwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und          gungen an den Maßnahmen zur Förderung der Entwick-\nder Türkei zu erleichtern -                                    lung dieses Landes. ·\nHABEN als Bevollmächtigte ernannt:                                                    Artikel 2\n(1) Finanzierungsanträge können vom türkischen Staat,\nvon Gebietskörperschaften und öffentlichen oder privaten\nSEINE !--.1AJESTAT DER KONIG DER BELGIER:\nUnternehmen mit Sitz oder Niederlassung in der Türkei\nHerrn Pierre Ha r m e l ,                   bei der Europäischen Investitionsbank eingereicht werden,\nMinister für Auswärtige Angelegenheiten;              die sie über die Weiterbehandlung ihrer Anträge unter-\nrichtet.\nDER PRASIDENT DER BUNDESREPUBLIK                          (2) Für eine Finanzierung kommen Investitionsvorhaben\nDEUTSCHLAND:                            in Betracht, diP:\nHerrn Walter S c h e e 1 ,                  a) zur Erhöhung der Produktivität der türkischen Wirt-\nBundesminister des Auswärtigen;                        schaft beitragen und namentlich die Verbesserung der\nwirtschaftlichen Infrastruktur des Landes, die Ertrags-\nDER PRASlDENT DER FRANZOSISCHEN REPUBLIK:                        steigerung in der Landwirtschaft sowie die Schaffung\nvon modernen und rationell arbeitenden öffentlichen\nHerrn Maurice Sc h u m an n ,\noder privaten Industrie- und Dienstleistungsunterneh-\nMinister für Auswärtige Angelegenheiten;                   men betreffen;\nb) die Verwirklichung der Ziele des Assoziierungsabkom-\nDER PRASIDENT DER IT ALIENJSCHEN REPUBLIK:                      mens fördern;\nHerrn Maria P e d i n i ,                   c) sich in den Rahmen des jeweiligen türkischen Ent-\nStaatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten;                wicklungsplans einfügen.\n(3) Bei Auswahl der Vorhaben wird im Rahmen der\nSEINE KONIGLICHE HOHEIT                         vorstehenden Bestimmungen wie folgt verfahren:\nDER GROSSHERZOG VON LUXEMBURG:                         a) Es werden nur Einzelvorhaben finanziert;\nHerrn Gaston Th o r n ,                     b) es können grundsätzlich auf allen Wirtschaftssektoren\nMi11ister für Auswärtige Angelegenheiten;                  Investitionsvorhaben finanziert werden, die im türki-\nschen Hoheitsgebiet verwirklicht werden.\nIHRE MAJESTA T DIE KONIGIN DER NIEDERLANDE:                     (4) Besondere Berücksichtigung finden Vorhaben, die\nHerrn J. M. A. H. Luns,                     zur Besserung der Zahlungsbilanzlage der Türkei beitra-\nMinister für Auswärtige Angelegenheiten;              gen können.\nArtikel 3\nDER RAT DER EUROPAISCHEN GEMEINSCHAFTEN:\n(1) Die genehmigten Anträge werden durch Darlehen\nHerrn Walter Scheel,                        der Europäischen Investitionsbank finanziert, die auf\nAmtierender Präsident des Rates der Europäischen          Grund eines Auftrags der Mitgliedstaaten der Gemein-\nGemeinschaften;                         schaft handelt.","• 434                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II\n(2) Der Betrag dieser Darlehen kann sidl auf insgesamt    konto zusammengefaßt; für ihre Verwendung ist die Ge-\n195 Millionen Rechnungseinheiten belaufen und während        nehmigung der Bank erforderlich.\neines Zeitraums gebunden werden, der am 23. Mai 1976\nabläuft. Ein etwaiger Restbetrag am Ende dieses Zeit-\nArtikel 6\nraums wird entsprechend den Bestimmungen dieses Pro-\ntokolls vollständig aufgebraucht.                               (1) Bei der Vergabe von Aufträgen, bei Ausschreibun-\ngen, Geschäftsabschlüssen und Verträgen für Vorhaben,\n(3) Die jährlidl für die gewährten Darlehen zu binden-    für die Darlehen gewährt werden, steht die Beteiligung\nden Beträge müssen so regelmäßig wie möglich auf die         zu gleichen Bedingungen allen natürlichen und juristischen\ngesamte Geltungsdauer dieses Protokolls verteilt werden.     Personen der Türkei und der Mitgliedstaaten der Gemein-\nIm ersten Abschnitt der Geltungsdauer können jedoch          schaft offen.\ndie Mittelbindungen innerhalb angemessener Grenzen\nverhältnismäßig höher sein.                                     (2) Mit den Darlehen können sowohl Ausgaben für die\nEinfuhr als auch inländische Ausgaben bestritten werden,\n(4) Der in Absatz 2 genannte Betrag wird durch den\ndie zur Verwirklichung von genehmigten Investitionsvor-\nnicht ausgezahlten Teil der im Rahmen des ersten Finanz-\nhaben erforderlich sind, einschließlich der Ausgaben für\nprotokolls gebundenen Darlehen ergänzt, die annulliert\ndie Planung, die Tätigkeit beratender Ingenieure und die\nwurden, ehe die entsprechenden Auszahlungen ganz oder\ntechnische Hilfe.\nteilweise vorgenommen worden waren.\n(3) Die Bank achtet darauf, daß die Mittel so wirtschaft-\nArtikel 4                           lich wie möglich und im Einklang mit den Zielen des\nAssoziierungsabkommens verwendet werden.\n(1) Finanzierungsanträge, die nicht von der türkisdlen\nRegierung gestellt werden, können nur mit deren Zu-\nstimmung genehmigt werden.                                                            Artikel 7\n(2) Wird ein Darlehen nicht dem türkisdlen Staat selbst,    Die Türkei verpflichtet sich, für die gesamte Laufzeit\nsondern einem Unternehmen oder einer Körperschaft be-        der Darlehen den Darlehensschuldnern die erforderlichen\nwilligt, so wird die Gewährung dieses Darlehens davon        Devisen für die Zahlung der Zinsen und Provisionen so-\nabhängig gemacht, daß der türkische Staat Bürgsdlaft         wie für die Rückzahlung des Kapitals zur Verfügung zu\nleistet.                                                     stellen.\n(3) Unternehmen, deren haftendes Kapital ganz oder                                Artikel 8\nteilweise aus Ländern der Gemeinschaft stammt, haben\nzu den in diesem Protokoll vorgesehenen Finanzierungen          Der im Rahmen dieses Protokolls geleistete Beitrag zur\nzu den gleichen Bedingungen Zugang wie Unternehmen           Verwirklichung bestimmter Vorhaben kann in Form einer\nmit türkischem Kapital.                                     Beteiligung an Finanzierungen erfolgen, an denen sich\ninsbesondere dritte Staaten, internationale Finanzorgane\noder Behörden sowie Kredit- und Entwicklungsinstitute\nArtikel 5                           der Türkei oder der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft be-\n(1) Die Darlehen werden nach Maßgabe der wirtschaft-     teiligen können.\nlichen Merkmale der Vorhaben gewährt, zu deren Finan-\nzierung sie bestimmt sind.                                                           Artikel 9\n(1) Während der Geltungsdauer dieses Protokolls prüft\n(2) Darlehen für Investitionen mit verdeckter oder\ndie Gemeinschaft die Möglichkeit, den Betrag der Dar-\nlangfristiger Rentabilität können für eine Laufzeit von\nlehen nach Artikel 3 durch Darlehen zu ergänzen, die die\nhöchstens dreißig Jahren gewährt werden; dabei kann\nEuropäische Investitionsbank aus ihren eigenen Mitteln\neine tilgungsfreie Zeit bis zu acht Jahren eingeräumt\nzu Marktbedingungen gewährt und deren Betrag sich\nwerden. Der Zinssatz für diese Darlehen darf 2,5 v. H.\nauf insgesamt 25 Millionen Rechnungseinheiten belaufen\njährlich nicht unterschreiten.\nkann.\n(3) Bei Darlehen zur Finanzierung von Vorhaben mit\n(2) Diese Darlehen wären zur Finanzierung von Vor-\nnormaler Rentabilität, die mindestens 30 v. H. des Jah-\nhaben mit normaler Rentabilität bestimmt, die von priva-\nresbetrags der der Türkei gewährten Darlehen umfassen\nten Unternehmen in der Türkei durchgeführt werden.\nmüssen, können folgende Bedingungen festgelegt wer-\nden:                                                            (3) Auf diese Darlehen würden die Bestimmungen der\na) eine Laufzeit und eine tilgungsfreie Zeit, die von der    Satzung der Europäischen Investitionsbank sowie die Ar-\nBank im Rahmen der Grenzen des Absatzes 2 so fest-      tikel 4, 7 und 8 dieses Protokolls Anwendung finden.\ngelegt werden, daß der Türkei der Schuldendienst er-\nleichtert wird;\nArtikel 10\nb) ein Zinssatz von mindestens 4,5 v. H. jährlich.\nDie Vertragsparteien prüfen ein Jahr vor Ablauf der\n(4) Darlehen nach Absatz 3 können unter Zwischen-        Geltungsdauer dieses Protokolls, welche Bestimmungen\nschaltung geeigneter türkischer Stellen gewährt werden.      auf dem Gebiet der Finanzhilfe für einen weiteren Zeit-\nDie Auswahl der Vorhaben, die unter Zwischensdlaltung     raum vorgesehen werden könnten.\ndieser Stellen finanziert werden sollen, sowie die Bedin-\ngungen, unter denen die bei der Bank aufgenommenen                                   Artikel 11\nBeträge von den zwischengeschalteten Stellen als Dar-\nDieses Protokoll ist dem Abkommen zur Gründung\nlehen an die betreffenden Unternehmen weitergeliehen\neiner Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschafts-\nwerden, sind der Bank zur vorherigen Genehmigung zu\ngemeinschaft und der Tü1 kei als Anhang beigefügt.\nunter breiten.\n(5) Die durch die Endkreditnehmer zurückgezahlten Be-\nArtikel 12\nträge, die von den zwischengesdlalteten Stellen nicht un-\nmittelbar für die Rückzahlung der Darlehen der Bank            ,(1) Dieses Protokoll bedarf der Ratifizierung durch die\nverwendet werden müssen, werden auf einem Sonder-            Unterzeichnerstaaten gemäß ihren verf assungsredltlichen","Nr. 29 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Mai 1972                                       435\nVorschriften und wird für die Gemeinschaft verbindlich               (2) Dieses Protokoll tritt am ersten Tag des !\\fonats in\ngeschlossen durch einen Beschluß des Rates gemäß dem              Kraft, der auf den Austausch der in Absatz 1 genannten\nVertrag zur Gründung der Gemeinschaft; der Beschluß               Ratifikationsurkunden und Akte zur Notifizierung des\nwird den Vertragsparteien des Abkommens zur Gründung              Abschlusses folgt.\neiner Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschafts-                                  Art i k e I 13\ngemeinschaft und der Türkei notifiziert.\nDieses Protokoll ist in zwei Urschriften abgefaßt, jede\nDie vorstehend erwähnten Ratifikationsurkunden und              in deutscher, französischer, italienischer, niederländisd1er\nAkte zur J'.;otilizierung des Abschlusses werden in Brüssel       und türkischer Sp1 ache, wobei jeder Wortlaut gleicher-\nausgetauscht.                                                     maßen verbindlidl ist.\nZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten Be-\nvollmächtigten ihre Unterschriften unter dieses Finanz-\nprotokoll gesetzt.\nGESCHEHEN zu Brüssel am dreiundzwanzigsten No-\nvember neunzehnhundertsiebzig.\nPour Sa Majeste le Roi des Belges,\nVoor Zijne Majesteit de Koning der Beigen,\nPierre Ha r m e l\nFür den Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland,\nWalter Sc h e e 1\nPour Je President de la Republique Franc;aise,\nMaurice Sc human n\nPer il Presidente della Repubblica Italiana,\nMaria P e d in i\nPour Son Altesse Royale Je Grand-Duc de Luxembourg,\nGaston Thorn\nVoor Hare Majesteit de Koningin der Nederlanden,\nJ. M. A. H. L u n s\nIm Namen des Rates der Europäischen Gemeinschaften,\nPour le Conseil des Communautes Europeennes,\nPer il Consiglio delle Comunita Europee,\nVoor de Raad der Europese Gemeenschappen,\nWalter Scheel             Franco Maria M a I f a t t i\nTürkiye Cumhurba~kani adma,\nIhsan Sabri c;: a g I a y an g i l"]}