{"id":"bgbl2-1972-26-5","kind":"bgbl2","year":1972,"number":26,"date":"1972-05-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1972/26#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1972-26-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1972/bgbl2_1972_26.pdf#page=8","order":5,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Rentenversicherung gewisser Arbeitnehmer der Landstreitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika","law_date":"1972-05-12T00:00:00Z","page":352,"pdf_page":8,"num_pages":1,"content":["352                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Abkommens\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika\nüber die Rentenversicherung gewisser Arbeitnehmer der Landstreitkräfte\nder Vereinigten Staaten von Amerika\nVom 12. Mai 1972\nNach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 3. März\n1972 zu dem Abkommen vom 11. September 1970\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und den\nVereinigten Staaten von Amerika über die Renten-\nversicherung gewisser Arbeitnehmer der Landstreit-\nkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika (Bun-\ndesgesetzbl. 1972 II S. 97) wird hiermit bekannt-\ngemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 8\nAbs. 2\nam 1. Juni 1972\nmit \\Nirkung vom 1. November 1950 in Kraft tritt.\nDie Ratifikationsurkunden sind am 27. April 1972\nin Bonn ausgetauscht worden.\nBonn, den 12. Mai 1972\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nFrank\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bulln,\nPostanschrift für Abonneme11tsbestellungen sowie für Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, 53 Bonn 1, Postfach 624, Telefon 22 40 86 - 88.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verurdllunqen in zeitlid1e1 Reihellfolge nild1 ihrer Aus-\nfertigung verkündet. Lautender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim \\'prJc1(J vorliegen.\nIm Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli l!.158 (B(;BI. I\nS. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezoqen werden.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halb1ährlich je 25,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seite11 0,65 DM. Dieser Preis gilt dll(h für die B1111des-\ngesetzblätler, die vor dem 1. Juli 1970 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendunq des Betrages auf das Poslsd1eckkonto Bu11des-\ngesetzblatt, Köln 3 99 oder gegen Vorausrechnung bzw. gegen Nachndhme.\nPreis dieser Ausgabe 0,65 DM zuzüglich Versandqebühr 0,15 DM, bei Lieferung geqen Vorausre<hlluflg zuzüql1ch Portokosten für die Vorausrechnung.\nIm Bezugspreis Ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 1/,."]}