{"id":"bgbl2-1972-19-2","kind":"bgbl2","year":1972,"number":19,"date":"1972-04-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1972/19#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1972-19-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1972/bgbl2_1972_19.pdf#page=3","order":2,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Italienischen Republik über das Fraunhofer-Institut, Capri","law_date":"1972-03-10T00:00:00Z","page":287,"pdf_page":3,"num_pages":2,"content":["Nr. 19 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. April 1972      287\nBekanntmachung\nder Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der ltalienisdten Republik\nüber das Fraunhofer-Institut, Capri\nVom 10. März 1972\nIn Rom ist durch Notenwechsel vom 5./10. Februar\n1972 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Italienischen\nRepublik eine Vereinbarung über die Aufnahme des\nFraunhofer-Instituts, Capri, in die Liste der deutschen\nKulturinstitute in Italien, die nach den Notenwech-\nseln vom 8. Februar 1956 (Bundesgesetzbl. 1958 II\nS. 77, 83) und vom 12. Juli 1961 (Bundesgesetzbl. 1965\nII S. 843) Abgabenfreiheit genießen, getroffen wor-\nden. Die Vereinbarung ist\nam 10. Februar 1972\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffent-\nlicht.\nBonn, den 10. März 1972\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nFrhr. v. Braun","288                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II\n11 Ministro degli Affari Esteri                                   Der Botschafter der\nBundesrepublik Deutschland\nRom, den 5. Februar 1972                                    Rom, den 10. Februar 1972\nHerr Botschafter,                                           Herr Mini'ster,\nich habe die Ehre, den Empfang Ihrer Note vom 5i2/72\nzu bestätigen, die folgenden Wortlaut hat:\nich beehre mich, auf den nach Art. 15 des deutsch-          ,,Idl beehre mich, auf den nadl Art. 15 des deutsdl-\nitalienischen Kulturabkommens von der Gemischten Kom-       italienisdlen Kulturabkommens von der Gemischten Kom-\nmission auf ihrer 6. Sitzung in Bonn vom 3. bis 5. April    mission auf ihrer 6. Sitzung in Bonn vom 3. bis 5. April\n1968 ausgearbeiteten Vorschlag über die Aufnahme des        1968 ausgearbeiteten Vorschlag über die Aufnahme des\nFraunhofer-Instituts, Capri, in die Liste der deutschen     Fraunhofer-Instituts, Capri, in die Liste der deutschen\nKulturinstitute in Italien, die nach den Notenwechseln      Kulturinstitute in Italien, die nach den Notenwechseln\nvom 8. Februar 1956 und vom 12. Juli 1961 Abgaben-          vom 8. Februar 1956 und vom 12. Juli 1961 Abgaben-\nfreiheit genießen, Bezug zu nehmen.                         freiheit genießen, Bezug zu nehmen.\nIm Hinblick darauf, daß diese Abgabenfreiheit nach den      Im Hinblick darauf, daß diese Abgabenfreiheit nach den\ngenannten Notenwechseln außer für die bereits bestehen-     genannten Notenwedlseln außer für die bereits bestehen-\nden auch für die Institute vorgesehen ist, die im gegen-    den auch für die Institute vorgesehen ist, die im gegen-\nseitigen Einvernehmen hinzukommen können, beehre ich        seitigen Einvernehmen hinzukommen können, beehre ich\nmich Ihnen mitzuteilen, daß die italienische Regierung      midi Ihnen mitzuteilen, daß die italienische Regierung\nunter der Voraussetzung der gleichen Behandlung ita-        unter der Voraussetzung der gleichen Behandlung ita-\nlienischer Kulturinstitute, die im Hoheitsgebiet der        lienischer Kulturinstitute, die im Hoheitsgebiet der Bun-\nBundesrepublik Deutschland errichtet werden, bereit ist,    desrepublik Deutschland errichtet werden, bereit ist, das\ndas Fraunhofer-Institut, Capri, in die oben erwähnte Liste  Fraunhofer-Institut, Capri, in die oben erwähnte Liste auf-\naufzunehmen und es damit in Ubereinstimmung mit gel-        zunehmen und es damit in Ubereinstimmung mit gelten-\ntendem Recht in den Genuß der Zoll- und Steuer-             dem Recht in den Genuß der Zoll- und Steuerbefreiungen\nbefreiungen auf Grund des am 8. Februar 1956 in Bonn        auf Grund des am 8. Februar 1956 in Bonn erfolgten\nerfolgten Notenwechsels zu dem deutsch-italienischen        Notenwechsels zu dem deutsch-italienischen Kulturabkom-\nKulturabkommen sowie der Befreiung von den direkten         men sowie der Befreiung von den direkten staatlichen\nstaatlichen und örtlichen Steuern und Abgaben auf Grund     und örtlichen Steuern und Abgaben auf Grund des am\ndes am 12. Juli 1961 in Bonn erfolgten Notenwechsels        12. Juli 1961 in Bonn erfolgten Notenwechsels gelangen\ngelangen zu lassen, und zwar hinsichtlich des Observa-      zu lassen, und zwar hinsichtlich des Observatoriums-\ntoriumsgebäudes und des Hauses für den Hausmeister,         gebäudes und des Hauses für den Hausmeister, jedoch\njedoch ausschließlich der Wohngebäude für das Personal.     ausschließlich der Wohngebäude für das Personal.\nFalls Eure Exzellenz mir das Einverständnis Ihrer Regie-    Falls Eure Exzellenz mir das Einverständnis Ihrer Regie-\nrung mit den obigen Ausführungen mitteilt, sollen diese     rung mit den obigen Ausführungen mitteilt, sollen diese\nNote und die gleidllautende Antwortnote Eurer Exzellenz     Note und die gleichlautende Antwortnote Eurer Exzellenz\neine Vereinbarung zwisdlen unseren beiden Ländern           eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Ländern\nbilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft        bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft\ntritt.                                                      tritt.\"\nGenehmigen Sie, Herr Botsdlafter, die Versicherung\nmeiner ausgezeidlnetsten Hochachtung.                         Ich habe die Ehre Ihnen mitzuteilen, daß meine Regie-\nAldo Moro          rung mit den darin enthaltenen Vorschlägen und damit\neinverstanden ist, daß Ihre Note und diese Antwortnote\neine Vereinbarung zwisdlen unseren beiden Regierun-\ngen bilden sollen, die mit dem Datum dieser Note in\nKraft tritt.\nGanehmigen Sie, Exzellenz, die Versicherung meine1\nausgezeichnetsten Hochachtung.\nLahr\nSeiner Exzellenz                                            Sua Exzellenza\nHerrn Rolf Lahr                                             1 On. Prof. Aldo Moro\nBotschafter der Bundesrepublik Deutsdlland                  Ministro degli Affari Esteri\nRom                                                         Roma"]}