{"id":"bgbl2-1972-18-4","kind":"bgbl2","year":1972,"number":18,"date":"1972-04-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1972/18#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1972-18-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1972/bgbl2_1972_18.pdf#page=12","order":4,"title":"Bekanntmachung über die Fortgeltung des deutsch-britischen Auslieferungsvertrages in der Fassung der deutsch-britischen Vereinbarung über die Auslieferung flüchtiger Verbrecher vom 23. Februar 1960 im Verhältnis zum Königreich Swasiland","law_date":"1972-03-16T00:00:00Z","page":284,"pdf_page":12,"num_pages":1,"content":["284                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II\nBekanntmachung\nüber die Fortgeltung des deutsch-britischen Auslieferungsvertrages\nin der Fassung der deutsch-britischen Vereinbarung\nüber die Auslieferung flüchtiger Verbrecher vom 23. Februar 1960\nim Verhältnis zum Königreich Swasiland\nVom 16. März 1972\nDurch Notenwechsel vom 15. September/1. Okto-\nber 1971 ist das Einverständnis der Regierungen der\nBundesrepublik Deutschland und des Königreichs\nSwasiland darüber festgestellt worden, daß der\ndeutsch-britische Auslieferungsvertrag vom 14. Mai\n1872 (Reichsgesetzbl. 1872 S. 229) in der Fassung der\nVereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nland und dem Vereinigten Königreich Großbritan-\nnien und Nordirland über die Auslieferung flüchti-\nger Verbrecher vom 23. Februar 1960 (Bundesge-\nsetzbl. II S.2191) im Verhältnis zwischen der Bundes-\nrepublik Deutschland und dem Königreich S was i -\nland fortgilt.\nBonn, den 16. März 1972\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nFrank\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nPostanschrift für Abonnementsbestellungen sowie für Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, 53 Bonn 1, Poslfach 624, Telefon 22 40 86- 88.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II weiden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Aus-\nfertigung verkündet. Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vorliegen.\nIm Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGB!. I\nS. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Der Teil III kann nur als Verlagsabonnemeht bezogen werden.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 25,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,65 DM. Dieser Preis gilt auch fü1 die Bundes-\ngesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1970 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes-\ngesetzblatt, Köln 3 99 oder gegen Vorausrechnung bzw. gegen Nachnahme.\nPreis dieser Ausgabe 0,65 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 1/,."]}