{"id":"bgbl2-1972-18-3","kind":"bgbl2","year":1972,"number":18,"date":"1972-04-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1972/18#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1972-18-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1972/bgbl2_1972_18.pdf#page=3","order":3,"title":"Bekanntmachung des Dritten Protokolls zum Langfristigen Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Warenverkehr und die Kooperation auf wirtschaftlichem und wissenschaftlich-technischem Gebiet vom 17. Dezember 1970","law_date":"1972-03-08T00:00:00Z","page":275,"pdf_page":3,"num_pages":9,"content":["Nr. 18 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. April 1972                                275\nnicht finanziert werden. Hierunter fallen auch Lieferungen,    lehnsgewährung ergebenden Lieferungen die Erzeugnisse\ndie ihren Ursprung in einem dieser Länder oder Gebiete         der Industrie des Landes Berlin bevorzugt berücksid1tigt\nhaben. Desgleichen dürfen Lieferungen, die aus dem              werden.\nDarlehen finanziert werden, nicht auf Verkehrsmitteln\ndieser Länder und Gebiete transportiert werden.                                        Artikel 8\nMit Ausnahme der Bestimmungen des Artikels 4 hin-\nsichtlich des Luftverkehrs gilt dieses Abkommen auch für\nArtikel 6\ndas Land Berlin, sofern nicht die Regierung der Bundes-\nLieferungen und Leistungen für Vorhaben, die aus dem          republik Deutschland gegenüber der Regierung der\nDarlehen bezahlt werden, sind international auszuschrei-       Republik Gabun innerhalb von drei Monaten nach Inkraft-\nben, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes fest-       treten des Abkommens eine gegenteilige Erklärung ab-\ngelegt wird.                                                   gibt.\nArtikel 7                                                      Artikel 9\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt               Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung\nbesonderen Wert darauf, daß bei den sich aus der Dar-          in Kraft.\nGESCHEHEN zu Libreville am 20. Januar 1972 in vier\nUrschriften, je zwei in deutscher und in französischer\nSprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbind-\nlich ist.\nFür die Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland\nSteinbach\nFür die Regierung\nder Republik Gabun\nBongo\nBekanntmachung\ndes Dritten Protokolls zum langfristigen Abkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik\nüber den Warenverkehr und die Kooperation\nauf wirtschaftlichem und wissenschaftlich-technischem Gebiet vom 17. Dezember 1970\nVom 8. März 1972\nIn Bonn ist am 8. März 1972 das Dritte Protokoll\nzum langfristigen Abkommen zwischen der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland und der Re-\ngierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen\nRepublik über den Warenverkehr und die Koope-\nration auf wirtschaftlichem und wissenschaftlich-\ntechnischem Gebiet vom 17. Dezember 1970 unter-\nzeichnet worden.\nDas Dritte Protokoll ist nach seinem Artikel 4\nam 8. März 1972\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 8. März 1972\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Finanzen\nIm Auftrag\nDr. H a n e m a n n","276                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II\nDrittes Protokoll\nzum Langfristigen Abkommen zwischen der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland und der Regierung\nder Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Warenverkehr\nund die Kooperation auf wirtschaftlichem\nund wissenschaftlich-technischem Gebiet vom 17. Dezember 1970\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland               Soweit Einfuhrgenehmigungen in Höhe der in den\nund                               Warenlisten angegebenen Werte oder Mengen bereits\ndie Regierung der Tschechoslowakischen               erteilt sind, werden die zuständigen Behörden beider\nSozialistischen Republik                     Länder die Möglichkeit prüfen, ob und inwieweit darüber\nhinausgehende Genehmigungen erteilt werden können.\nhaben auf Grund des Artikels 4 des am 17. Dezember          Entsprechendes gilt, falls Waren eingeführt werden sollen,\n1970 unterzeichneten langfristigen Abkommens über den         deren Einfuhr nicht liberalisiert ist und die in den Waren-\nWarenverkehr und die Kooperation auf wirtschaftlichem         listen nicht angeführt sind.\nund wissenschaftlich-technischem Gebiet folgendes ver-\neinbart:\nArtikel 1\nDieses Protokoll mit der Warenliste A (Warenliefe-                                   Artikel 3\nrungen aus der Tschechoslowakischen Sozialistischen              Dieses Protokoll mit den Warenlisten A und B und den\nRepublik in die Bundesrepublik Deutschland, soweit sie        heute unterzeichneten Briefen ist Bestandteil des am\nmengenmäßigen Beschränkungen unterliegen} und der             17. Dezember 1970 unterzeichneten langfristigen Abkom-\nWarenliste B (Warenlieferungen aus der Bundesrepublik         mens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nDeutschland in die Tschechoslowakische Sozialistische         land und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozia-\nRepublik} sowie den heute unterzeichneten Briefen gilt        listischen Republik über den Warenverkehr und die\nfür die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1972.             Kooperation auf wirtschaftlidlem und wissenschaftlich-\ntechnischem Gebiet.\nArtikel 2\nFür die in den Warenlisten aufgeführten Waren werden\nArtikel 4\ndie zuständigen Behörden beider Länder Ein- und Aus-\nfuhrgenehmigungen gemäß Artikel 5 des oben genannten             Dieses Protokoll tritt am Tage der Unterzeichnung in\nAbkommens erteilen.                                           Kraft.\nGESCHEHEN zu Bonn am 8. März 1972 in zwei Ur-\nschriften, jede in deutscher und tschechischer Sprache,\nwobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland\nDr. Peter H e r m e s\nFür die Regierung\nder Tsdlechoslowakischen Sozialistischen Republik\nDr. Alfred Killian","Nr. 18 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. April 1972                        277\nWarenliste A\nWarenlieferungen aus der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik\nin die Bundesrepublik Deutschland\nMenge                  Wert\nWare\nin 1 000 DM\nI.\nErzeugnisse der Ernährungs- und Landwirtsdtaft\n1. Karpfen, lebend                                                                               200\n2. Karpfen, tiefgefroren                                                                         500\n3. Speisekartoffeln                                                                              900\n4. Essenzen                                                                                    p.m.\n5. Samen, Sporen und Früchte zur Aussaat                                                      4 200\n6. Luzernemehl                                                                                   500\n7. Gemüsekonserven der Tarif-Nr. 2002,\nausgenommen:\nChampignons (2002 21), Stangenspargel (2002 37), Brech-\nspargel mit Köpfen (2002 38), Erbsen (2002 61), grüne Bohnen\n(2002 66), Mischgemüse (2002 81), Kartoffeln (2002 85)                                      1 500\n8. Zubereitungen von Paprika                                                                   1 200\n9. Mixed Pickles, Salate (Spezialitäten)                                                       1 000\n10. Zubereitungen von Gurken ohne Essig in Behältnissen\nüber 4,5 kg                                                                                   600\n11. Früchte, gefroren, mit Zusatz von Zucker (2003 00)                                            900\n12. Früchte usw. der Tarif-Nr. 2004 und Konfitüren, Marmeladen\nusw. der Tarif-Nr. 2005,\nausgenommen:\nApfelmus                                                                                      700\n13. Obstkonserven der Tarif-Nr. 2006,\nausgenommen:\nPflaumen und Kirschen                                                                      3 800\n14. Lammfleisch, frisch oder gefroren                                                         Global-\nausschreibung\n15. Spirituosen der Tarif-Nr. 2209 46 und 2209 48                                                 800\n16. Verschiedene Erzeugnisse der Ernährungs- und\nLandwirtsch u ft                                                                            1 500\nß.\nErzeugnisse der gewerblidten Wirtsdtaft\n(Spezifikation vorbehalten)\n1. Bausand und Baukies                                                                           600\n2. Granit und Basalt                                                                          1 700\n3. Hartsteinsplitt                                                                            1 300\n4. Torfmull                                                                                      600\n5. Braunkohlenbriketts                                                50 000 t           ca. 3 200\n6. Koks aus Steinkohle                                                50 000 t m. E.     ca. 5 ()00\n7. Verschiedene chemische Erzeugnisse und Rohstoffe                                          30 000\ndavon: Hexamethylentetramin                                    bis 1 400\nZubereitete Sprengstoffe                              bis 2 500 t ca. 3 200\nHarnstoff                                             bis 8 500 t ca. 2 000\nKalkammonsalpeter                                     bis 25 000 t ca. 3 300\n8. Motorenbenzin                                                                              7 000\n9. Heizöl                                                                                    12 000\n10. Flüssiggas                                                                                 1 500\n11. Synthetischer Kautschuk                                             4 000 t           ca. 5 000","278                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II\nWert\nWare                                    Menge\nin 1 000 DM\n12. Regenerierter Kautschuk                                            1 000 t ca.    500\n13. Sonstige Kautschuk- und Asbestwaren                                             5 000\ndavon: Luftmatratzen,                              bis 2 800\nWeichkautschukwaren                       bis 2 200\n14. Bereifungen                                                                     4 000\n15. Leder- und Ledergalanteriewaren                                                   750\n16. Arbeiterschutzhandsdrnhe                                                          300\n17. Leder- und Sporthandschuhe                                                        200\ndavon: Lohnveredelung                                    100\n18. Sperrholzplatten                                                                1 200\ndavon: Furnierplatten                              bis   500\n19. Holzspanplatten, auch beschichtet\nFlachsschäbenplatten                                                           2 000\n20. Haushaltsgeräte aus Holz                                                          400\ndavon: Wäscheklammern                              bis   120\n21. Schilfrohrmatten und -platten                                                     400\n22. Spankörbe                                                                         180\n23. Korb- und Flechtwaren                                                             850\n24. Holzfaserplatten                                                                  800\n25. Spulen für die Textilindustrie und andere Spulen\naus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe                                           250\n26. Textile Halbwaren, insbesondere Garne                                           3 000\n27. Textile Fertigwaren einschließlich Bekleidung                                  73 950\n28. Passive Lohnveredelung für Textilien und Bekleidung                             9 600\n29. Tapisserien                                                                        50\n30. Zelte                                                                             200\n31. Lederschuhe                                                                     3 500\n32. Künstliche Blumen, Blätter und Früchte sowie Teile davon\nund Waren daraus (je statistische Warennummer bis 40)                             80\n33. Bord- und Pflastersteine                                                        1 000\n34. Bearbeitete Werksteine und Waren daraus                                           500\n35. Isolationsmaterial                                                              1 000\n36. Magnesit- und Chrommagnesitsteine                                               4 000\n37. Schmelzbasalterzeugnisse                                                          550\n38. Schamotte-, Silika- und andere feuerfeste Steine                                1 200\n39. Hourdis                                                                           150\n40. Dachziegel                                                                        840\n41. Steinzeugrohre                                                                   900\n42. Drainagerohre                                                                    200\n43. Wand- und Bodenfliesen                                                         1 000\n44. Sanitärkeramik                                                                 1 000\n45. Geschirr und Ziergegenstände aus Feinsteinzeug,\nPorzellan und anderen keramischen Stoffen                                      1 000\n46. Verschiedene Glaserzeugnisse                                                   6 500\ndavon: Mundgeblasenes Wirtschaftsglas              bis  1 000\n47. Isolierflaschen und Glaskolben für Isolierbehälter                               400\nda von: Isolierflaschen                           bis    100\n48. Schmuckwaren                                                                   1 200\n49. Ferrolegierungen                                                               4 000 m.E.\n(davon je statistische Warennummer bis 50 0/o)","Nr. 18 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. April 1972                       279\nWert\nWare                                          Menge\nin 1 000 DM\n50. W alzwerksfertigerzeugnisse                                                 81 700 t\n51. Erzeugnisse der Ziehereien und Kaltwalzwerke                                              4 000 m. E.\n52. Eisen-, Stahl-, Blech- und Metallwaren                                                   9 000\ndavon: Pistolen und Revolver                               bis    300\nJagdwaffen                                       bis 1 300\nJagdmunition                                     bis 1 650\nFahrrad- und Kraftradteile                       bis   600\nEinheitskanister                                 bis    100\nSchaufeln und Spaten                             bis     50\nSonstige Eisen-, Stahl-, Blech- und Metallwaren\n(je 6-stellige statistische Warennummer bis 600)\n53. Verschiedene NE-Metalle                                                                   3 000 m.E.\ndavon: Rohaluminium                                        bis 2 000\n54. Spiral- und Gewindebohrer                                                                3000\n55. Haushaltsnähmaschinen                                                                    3000\n56. Armaturen                                                                                6500\n57. Kugellager                                                                               2650\n58. Isolierteile und Isolatoren aus keramischen Stoffen                                         500\n59. Personenkraftwagen                                                                      14 000\n60. Mopeds                                                                                    2 000 m. E.\n61. Fahrräder                                                                                 1 800\n62. Erzeugnisse der Flugzeugindustrie                                                        3 000\n63. Kleinmusikinstrumente                                                                       300\n64. Spielwaren und Christbaumschmuck                                                         2 200\ndavon: Christbaumschmuck                                  bis    200\nPlüschspielwaren                                 bis    900\nHolzspielwaren                                   bis    600\n65. Sitzmöbel aus Holz                                                                        l 200\ndavon: aus Buche                                          bis  1 000\n66. Schlafsäcke                                                                                 300\n67. Sportartikel                                                                                600\n68. Volkskunsterzeugnisse                                                                       850\n69. Verschiedene Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft                                    35 000\nm. E.  = mit Erhcihungsmöglid1keit","280                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II\nWarenliste B\nWarenlieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland\nin die Tschechoslowakische Sozialistische Republik\nWare                                                 Wert\nin 1 000 DM\nI.\nErzeugnisse der Ernährungs- und Landwirtschaft\n1. Zuchttiere                                                                         100m.E.\n2. Zootiere                                                                            40\n3. Fleisdl                                                                         p.m.\n4. Fische und Fischwaren, einschließlich Fischmehl                                 5000\n5. Käse, Speisequark, Dauermilcherzeugnisse                                          300 m. E.\n6. Därme                                                                             100\n7. Obst und Gemüse, insbesondere Tafelobst                                           420\n8. Saathülsenfrüchte                                                                 500\n9. Gewürze                                                                           200\n10. Essenzen, Aromen, Pektin                                                          200\n11. Sämereien und Saaten                                                            2 200\n12. Hopfen                                                                          p.m.\n13. Pflanzliche und tierische Fette für die Ernährung,\nMargarine, Plattenfette, Lebertran                                               p.m.\n14. Wein und Schaumwein                                                              1000 m.E.\n15. Spirituosen                                                                        130\n16. Futtermittel einschließlich Seemuschelschalenschrot                             p.m.\n17. Verschiedene Erzeugnisse der Ernährungs- und Landwirtschaft                     1 500\nII.\nErzeugnisse der gewerblichen Wirtsdlaft\n(Spezifikation vorbehalten}\n1. Graphit                                                                           250\n2. Chemische und pharmazeutische Rohstoffe und Erzeugnisse                        90 000\n3. Kunststoffwaren                                                                 1 500\n4. Synthetisdler und regenerierter Kautschuk                                       4 000\n5. Bereifungen                                                                       350\n6. Sonstige Kautsdrnk- und Astbestwaren,\ninsbesondere technische Gummiwaren                                              3 000\n7. Leder und Lederschuhe                                                           3 750\n8. Leder- und Plastikgalanteriewaren                                                 700\n9. Erzeugnisse der holzverarbeitenden Industrie                                    2 000\n10. Zellstoff, Papier und Pappe, sowie Erzeugnisse daraus                           4 000\n11. Erzeugnisse des Buchhandels und des graphischen Gewerbes                        2 500\n12. Erzeugnisse der Textil- und Bekleidungsindustrie                               68 600\ndavon: Halbwaren, insbesondere Garne                           bis 30 600\nFertigwaren                                           bis 38 000\n13. Erzeugnisse der Steine- und Erden-Industrie,\ndarunter auch Ziegeleierzeugnisse                                               4 000\n14. Keramische Erzeugnisse                                                          4 000\ndavon: Gesdlirr und Zierporzellan                              bis    250\n15. Glaserzeugnisse aller Art                                                       3 000\n16. Ferrolegierungen                                                                  600\n17. Erzeugnisse der Eisen- und Stahlindustrie                                      45 000","Nr. 18 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. April 1972                 281\nWert\nWare\nin 1 000 DM\n18. Erzeugnisse der Ziehereien und Kaltwalzwerke                                     38000\n19. Erzeugnisse des Stahlbaus                                                          p.m.\n20. Eisen-, Stahl-, Blech- und Metallwaren                                           15 000\n(darunter auch Füllhalter und Kugelschreiber)\ndavon: Schmuckwaren                                            bis   850\n21. NE-Metalle                                                                       21 000\n22. Erzeugnisse des Maschinenbaus                                                    70 000\n23. Erzeugnisse der Elektroindustrie                                                 12 000\n24. Erzeugnisse der Kraftfahrzeugindustrie                                            9 000\n25. Erzeugnisse der Flugzeugindustrie                                                   500\n26. Schiffbau                                                                         p.m.\n27. Erzeugnisse der Feinmechanik und Optik                                           15 000 m. E.\n28. Kleinmusikinstrumente                                                               400\n29. Spielwaren                                                                          600\n30. Sportgeräte                                                                       1 000\n31. Verschiedene Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft                             28 000\nm. E.  = mit Erhohungsmöglid1keit","282                                   Bundesgesetzblatt, Jahrg·ang 1972, Teil II\nDer Vorsitzende                                               Der Vorsitzende .\nder Delegation der Regierung                                der Delegation der Regierung der\nder Bundesrepublik Deutschland                             Tschechoslowakischen Sozialistischen\nRepublik\nBonn, den 8. März 1972                                      Bonn, d·en 8. März 1972\nHerr Vorsitzender,                                          Herr Vorsitzender,\nich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres Schreibens\nvom heutigen Tage zu bestätigen, das folgenden Wortlaut\nhat:\nunter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Dritte        „ Unter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Dritte\nProtokoll zum Abkommen vom 17. Dezember 1970 beehre         Protokoll zum Abkommen vom 17. Dezember 1970 beehre\nich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen:                      ich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen:\nDie Delegation der Bundesrepublik Deutschland hat ihr       Die Delegation der Bundesrepublik Deutschland hat ihr\nfortbestehendes besonderes Interesse an der weiteren        fortbestehendes besonderes Interesse an der weiteren\nregelmäßigen Lieferung von Edelkaolinen zum Ausdruck        regelmäßigen Lieferung von Edelkaolinen zum Ausdruck\ngebracht.                                                   gebracht.\nSie hat außerdem ihr Interesse an der Lieferung von         Sie hat außerdem ihr Interesse an der Lieferung von\nAntimon bekundet.                                           Antimon bekundet.\"\nGenehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck             Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck\nmeiner vorzüglichen Hochachtung.                            meiner vorzüglichen Hochachtung.\nDr. Peter Hermes                                            Dr. Alfred Killian\nAn den                                                      An den\nVorsitzenden der Delegation der Regierung                   Vorsitzenden der Delegation der Regierung\nder Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik           der Bundesrepublik Deutschland\nHerrn Dr. Alfred K i 11 i an                                Herrn Botschafter Dr. Peter Hermes","Nr. 18 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. April 1972                                 283\nDer Vorsitzende                                                 Der Vorsitzende\nder Delegation der Regierung                                 der Delegation der Regierung der\nder Bundesrepublik Deutschland                               Tschechoslowakischen Sozialistischen\nRepublik\nBonn, den 8. März 1972                                        Bonn, den 8. März 1972\nHerr Vorsitzender,                                           Herr Vorsitzender,\nich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres Schreibens\nvom heutigen Tage zu bestätigen, das folgenden Wortlaut\nhat:\nunter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Dritte         „ Unter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Dritte\nProtokoll zum Abkommen vom 17. Dezember 1970 beehre          Protokoll zum Abkommen vom 17. Dezember 1970 beehre\nich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen:                       ich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen:\n1. Die zuständigen Stellen der Bundesrepublik Deutsch-       1. Die zuständigen Stellen der Bundesrepublik Deutsch-\nland werden Einfuhrgenehmigungen für Drainage-                land werden Einfuhrgenehmigungen für Drainage-\nrohre und Hourdis mit der Auflage erteilen, daß die           rohre und Hourdis mit der Auflage erteilen, daß die\nWaren nicht in einen Gebietsstreifen von 50 km Tiefe          Waren nicht in einen Gebietsstreifen von 50 km Tiefe\n(Luftlinie) entlang der Grenzen verbracht werden             (Luftlinie) entlang der Grenzen verbracht werden\ndürfen.                                                       dürfen.\n2. Einfuhrgenehmigungen für Bord- und Pflastersteine         2. Einfuhrgenehmigungen für Bord- und Pflastersteine\nwerden mit der Auflage erteilt, daß die Steine nicht in       werden mit der Auflage erteilt, daß die Steine nicht in\nden Regierungsbezirken Oberpfalz und Niederbayern             den Regierungsbezirken Oberpfalz und Niederbayern\nverwendet werden dürfen.                                      verwendet werden dürfen.\n3. Einfuhrgenehmigungen für Hartsteinsplitt werden mit       3. Einfuhrgenehmigungen für Hartsteinsplitt werden mit\nder Auflage erteilt, daß die eingeführten Waren nur in        der Auflage erteilt, daß die eingeführten Waren nur in\nden Ländern Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-             den Ländern Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-\nHolstein verwendet werden dürfen.                             Holstein verwendet werden dürfen.\"\nGenehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck               Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender,        den   Ausdruck\nmeiner vorzüglichen Hochachtung.                             meiner vorzüglichen Hochachtung.\nDr. Peter He r m e s                                         Dr. Alfred Killian\nAn den                                                       An den\nVorsitzenden der Delegation der Regierung                    Vorsitzenden der Delegation der Regierung\nder Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik            der Bundesrepublik Deutschland\nHerrn Dr. Alfred K i 11 i an                                 Herrn Botschafter Dr. Peter Hermes"]}