{"id":"bgbl2-1972-18-1","kind":"bgbl2","year":1972,"number":18,"date":"1972-04-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1972/18#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1972-18-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1972/bgbl2_1972_18.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zu den Änderungen vom 21. Mai 1965 des Übereinkommens über ein einheitliches System der Schiffsvermessung","law_date":"1972-03-21T00:00:00Z","page":273,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["273\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                       Z 1998A\n1972                    Ausgegeben zu Bonn am 8. April 1972                                                                                         Nr. 18\nTag                                                 Inhalt                                                                                         Seite\n21. 3. 72 Verordnung zu den Änderungen vom 21. Mai 1965 des Obereinkommens über ein einheit-\nliches System der Schiffsvermessung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     273\n9517-4\n2. 3. 72 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Gabun über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             274\n8. 3. 72  Bekanntmachung des Dritten Protokolls zum Langfristigen Abkommen zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechoslowakischen\nSozialistischen Republik über den Warenverkehr und die Kooperation auf wirtschaftlichem\nund wissenschaftlich-technischem Gebiet vom 17. Dezember 1970 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               275\n16. 3. 72 Bekanntmachung über die Fortgeltung des deutsch-britischen Auslieferungsvertrages in\nder Fassung der deutsch-britischen Vereinbarung über die Auslieferung flüchtiger Ver-\nbrecher vom 23. Februar 1960 im Verhältnis zum Königreich Swasiland . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     284\nVerordnung\nzu den Änderungen vom 21. Mai 1965 des Obereinkommens\nüber ein einheitliches System der Schiffsvermessung\nVom 21. März 1972\nAuf Grund des Artikels 2 des Gesetzes zu den                     rechtlichen Inkrafttreten mit Wirkung vom 20. Au-\nÄnderungen vorn 21. Mai 1965 des Ubereinkornrnens                    gust 1967 im Geltungsbereich dieser Verordnung\nüber ein einheitliches System der Schiffsvermessung                  anzuwenden.\nvom 11. August 1967 (Bundesgesetzbl. II S. 2157)\n§ 2\nwird verordnet:\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\n§ 1\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 4 des Geset-\nDie Änderungen der internationalen Vorschriften                   zes zu den Änderungen vom 21. Mai 1965 des Uber-\nfür die Schiffsvermessung, die in Oslo am 21. Mai                    einkommens über ein einheitliches System der\n1965 von der Konferenz der Vertragsregierungen                       Schiffsvermessung auch im Land Berlin.\ndes Ubereinkommens über ein einheitliches System\nder Schiffsvermessung          (Bundesgesetzbl. 1957 II\n§ 3\nS. 1496) beschlossen wurden und Gegenstand des\nGesetzes vom 11. August 1967 (Bundesgesetzbl. II                         Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nS. 2157, 2161) sind, sind bereits vor ihrem völker-                  kündung in Kraft.\nBonn, den 21. März 1972\nDer Bundesminister für Verkehr\nIn Vertretung\nWi ttrock"]}