{"id":"bgbl2-1972-17-2","kind":"bgbl2","year":1972,"number":17,"date":"1972-04-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1972/17#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1972-17-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1972/bgbl2_1972_17.pdf#page=4","order":2,"title":"Bekanntmachung des Dritten Protokolls zum Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über den Warenverkehr und die Erweiterung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit vom 22. Dezember 1969 und der Ergänzenden Vereinbarung zu dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über den Warenverkehr und die Erweiterung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit vom 22. Dezember 1969","law_date":"1972-02-18T00:00:00Z","page":260,"pdf_page":4,"num_pages":8,"content":["260                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II\nBekanntmachung\ndes Dritten Protokolls zum Abkommen zwisdten der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen\nRepublik Rumänien über den Warenverkehr und die Erweiterung der\nwirtschaftlidten Zusammenarbeit vom 22. Dezember 1969 und\nder Ergänzenden Vereinbarung zu dem Abkommen zwischen der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistisdten\nRepublik Rumänien über den Warenverkehr und die Erweiterung der\nwirtschaftlichen Zusammenarbeit vom 22. Dezember 1969\nVom 18. Februar 1912\nIn Bonn ist am 21. Dezember 1971 ein Protokoll\nund eine Ergänzende Vereinbarung zum Abkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Sozialistischen\nRepublik Rumänien über den Warenverkehr und\ndie Erweiterung der wirtschaftlichen Zusammen-\narbeit vom 22. Dezember 1969 unterzeichnet wor-\nden.\nDas Protokoll ist nach seinem Artikel 1\nam 1. Januar 1972,\ndie Ergänzende Vereinbarung mit ihrer Unter-\nzeidmung\nam 21. Dezember 1971\nin Kraft getreten. Beide Vereinbarungen werden\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 18. Februar 1972\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Finanzen\nIm Auftrag\nDr. Hanemann","Nr. 17 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. April 1972                                 261\nDrittes Protokoll\nzum Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über den\nWarenverkehr und die Erweiterung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit\nvom 22. Dezember 1969\nAuf Grund der Verhandlungen der Gemischten Kom-             der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nmission, die gemäß Artikel 1 des oben genannten Ab-          Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über\nkommens vom 19. bis 29. Oktober und vom 1. bis 3. De-         den Warenverkehr und die Erweiterung der wirtschaft-\nzember 1971 in Bukarest zusammengetreten ist, haben           lichen Zusammenarbeit vom 22. Dezember 1969 nebst\ndie Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die          den Warenlisten A und B und den dazugehörigen Brie-\nRegierung der Sozialistischen Republik Rumänien folgen-       fen.\ndes vereinbart:\nArtikel 1                                                     Artikel 3\nDieses Protokoll mit seinen als Anlage beigefügten             Dieses Protokoll mit den beigefügten Vvarenlislen A\nWarenlisten A (Warenlieferungen aus der Sozialistischen       und B und den beigefügten Briefen ist Bestandteil des\nRepublik Rumänien in die Bundesrepublik Deutschland)          Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepu-\nund B (Warenlieferungen aus der Bundesrepublik                blik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen\nDeutschland in die Sozialistische Republik Rumänien)          Republik Rumänien über den Warenverkehr und die Er-\nsowie die diesem Protokoll als Anlage beigefügten             weiterung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit vom\nBriefe gelten für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember    22. Dezember 1969.\n1972.\nGESCHEHEN zu Bonn, am 21. Dezember 1971 in zwei\nArtikel 2\nl;rschriften, davon je eine in deutscher und rumänischer\nDieses Protokoll ersetzt das am 21. Januar 1971 unlcr-      Sprnche, wobei jeder Wortlaut gleicherrnc1~Pn verbindlich\nZf'ichnele Zwf'ite Protokoll zum Abkommen zwischen            ist.\nFür die Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland\nDr. Peter He r m es\nFür die Regierung\nder Sozialistischen Republik Rumä.nien\nConstantin St an c i u","262                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II\nListe A\nWarenlieferungen aus der Sozialistischen Republik Rumänien\nin die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1972\nI.\nErzeugnisse der Ernährungs- und Landwirtschaft\nWert in\nWare                                     1 000 DM\n1. Schlachtschafe                                                                Beteiligung\nan Global-\nausschreibungen\n2. Schaffleisch                                                                  Beteiligung\nan Global-\nausschreibungen\n3. Schnittblumen                                                                 Beteiligung\nan Global-\nausschreibungen\n4. Luzerne, Rotklee und andere Kleesamen                                           3 000 m. E. *)\n5. Gemüsekonserven {Erbsen und Bohnen)                                               p. m.\n6. Spezialgemüsekonserven         {z.B. Tocana und Auberginen in 01, Mischgemüse\n[Ghivecq, marinierter Paprika in 01, Tomatenpaprika in Essig, Tomaten und\nPaprika mit Reis, Aperitifsalat mit Paprika)                                    5 000\n7. Gurken, mit oder ohne Essig zubereitet                                             p. m.\n8. Obstkonserven\nausgenommen: Apfelmus (2005 11,\n2005 51)                                         5 300\n9. Marmeladen und Konfitüren                                                       2 000\n10. Säfte und Konzentrate von Äpfeln und Birnen                                       750 m. E.\n11. Verschiedene Erzeugnisse der Landwirtschaft und Ernährungsindustrie             12 000\nm. E. = mit Erhöhungsmüglichkeit\nII.\nErzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft\nWert in\nWare\n1 000 DM\n1. Mineralöl                                                                      67 000\n2. Sperrholz, 8 000 cbm                                         ca.                6 000\n3. Holzspanplatten, 35 000 cbm                                  ca.                9 400\n4. Kistenzuschnitte\neinschließlich Kistengarnituren                                                   500\n5. Fässer und andere Böttcherwaren                                                   500\n6. Holzhäuser\nu.ä. zerlegbare Konstruktionen                                                  2 000\n7. Türen und Fenster, 45 000 Stück                              ca.                1 240\n8. Parkett, 120 000 qm                                          ca.                1 720\n9. Grobkorbwaren\n-  davon aus geschälter Weide bis 250 -                                           900\n10. Klein- und Kleinstkorbwaren                                                     1 200\n11. Möbel aus Korbgeflecht                                                          1 500\n12. Holzfaserplatten, 13 000 t                                   ca.                3 640\n13. Sitzmöbel, nicht gepolstert\n- davon Sitzmöbel aus Buche bis 2 500 -                                         4 000\n14. Haushaltsgeräte aus Holz\neinschließlich Kleiderbügel                                                       500\n15. Verschalungen für Betonarbeiten                                                   700\n16. Gewebe aus Wolle                                                                1 800","Nr. 17 --Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. April 1972                    263\nWert in\nWare\n1 000 DM\n17. Künstliche und synthetische Spinnfasern sowie Spinnfäden                      10 000\n18. Handgeknüpfte Teppiche aus Wolle oder feinen Tierhaaren, Kelims u.ä. Teppiche  8 000\n19. Teppiche, maschinengeknüpft                                                    2000\n20. Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, roh, für Reexport                          3 600\n21. Strick- und Wirkwaren                                                         36 000\n22. Leinengewebe und Haushaltswäsche aus Leinen                                      800\n23. Gewebe aus Hanf                                                                  200\n24. Gewebe aus Baumwolle                                                           4 200\n25. Gewebe aus Baumwolle, roh, für Reexport                                        2 500\n26. Gewebe aus künstlichen und synthetischen Spinnfasern                           5 500\n27. Oberkleidung für Männer                                                        8 000\n28. Oberkleidung für Frauen                                                        4 000\n29. Passive Lohnveredelung von Oberkleidung für Männer und Frauen                 14 000\n30. Unterkleidung für Männer                                                       8 000\n31. Unterkleidung für Frauen                                                       1 500\n32. Taschentücher, Schals, Krawatten, Kragen, Miederwaren, Handschuhe                500\n33. Vorhänge aus verschiedenen Spinnstoffen, auch Meterware                          500\n34. Decken aus Wolle, Zellwolle u.ä.                                               1 200\n35. Viskosegewebe                                                                    500\n36. Cordgewebe für die Reifenherstellung                                           1 500\n37. Bettwäsche aus Baumwolle, synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen            800\n38. Badeanzüge aus synthetischen Fasern                                              900\n39. Bordsteine, Pflastersteine und Pflasterplatten aus Natursteinen                1 700\n40. Bearbeitete Werksteine und Waren daraus                                          500\n41. Halbzeug und Walzwerkserzeugnisse aus Stahl                                   10 000\n42. Aluminiumblöcke                                                               30 000\n43. Aluminiumdraht                                                                 3 000\n44. Kabel und Seile aus Aluminium und Stahlaluminium                                 500\n45. Blei                                                                           2 500\n46. Zinkblöcke                                                                     5 000\n47. Volkskunsterzeugnisse\n- davon Textilien 700\nKeramik 300 -                                                       1 000\n48. Verschiedene Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft                          20 000","264                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II\nListe B\nWarenlieferungen aus der Bundesrepublik Deutsdlland\nin die Sozialistische Republik Rumänien im Jahre 1972\nI.\nErzeugnisse der Ernährungs- und Landwirtschaft\nWert in\nWare\n1 000 DM\n1. Hopfen                                                                                   2 000\n2. Fische, gesalzen, gefroren und Fischkonserven                                            2 500 m. E.\n3. Samen und Saaten                                                                           600\n4. Zuchtvieh                                                                                  300 m. E.\n5. Pflanzliche Speiseöle, Felle und Margarine                                               3 000 m. E.\n6. Talg für Ernährung                                                                       1 000\n7. Wein und Bier                                                                              200\n8. Pektin                                                                                     200\n9. Milcherzeugnisse                                                                         2 000\n10. Verschiedene Erzeugnisse der Landwirtschaft und Ernährungsindustrie                      5 500\nII.\nErzeugnisse der gewerbltdlen Wirtsdlaft\n(Spezifikation vorbehalten)\nWert in\nWare\n1 000 DM\n1. Steinkohle einschließlich Kokskohle und Koks                                                p.m.\n2. Erzeugnisse der di.emischen Industrie einsdi.ließlich Teerfarbstoffe, tedi.nischer Talg\nund andere technisdi.e Ole und Fette, Kali- und andere Düngemittel                      SO 000 m. E.\n3. Kunststoffe und Erzeugnisse aus Kunststoffen                                            15 000\na) Kunststoffe                                                               13 500\nb) Erzeugnisse aus Kunststoffen                                               1 500\n4. Synthetischer Kautsdi.uk und Asbest                                                      3 000\n5. Leder, Lederwaren, Sdi.uhe                                                               2 000\na) Leder                                                                      1 000\nb) Lederwaren                                                                   300\nc) Sdi.uhe                                                                      700\n6. Erzeugnisse der Holzverarbeitung und verwandter Gebiete\nz.B. Holzfaserplatten, Pinsel und Bürsten, Stuhlrohr- und Korkerzeugnisse, Knöpfe        4 500\n7. Papier und Pappe\n- insbesondere Spezialpapiere -                                                          6 000\n8. Erzeugnisse der Papier und Pappe verarbeitenden Industrie                                2 600\n9. Wissensdi.aftliche und fachliche Bücher und Zeitschriften, Musiknoten, Schallplatten     1 200\n10. Graphische Erzeugnisse                                                                   1 000\n11. Textile Rohstoffe                                                                        5 000\n12. Textile Halbwaren\n- insbesondere Garne -                                                                  18 000\n13. Textilfertigwaren und Bekleidung                                                        45 000\ndavon: Gewebe und Gewirke aus künstlichen und synthetisdi.en Spinn-\nfasern und Spinnfäden, nidi.t bedruckt                               7 000\nGewebe aus Wolle, Baumwolle und anderen natürlidi.en Spinn-\nstoffen, nidi.t bedruckt                                             5 000\nStrick- und Wirkwaren als Meterware                                  5 000\nOberkleidung für Männer und Frauen                                   6000\nUnterkleidung für Männer und Frauen                                  6 000\nTeppiche und Möbelstoffe, Gardinen; sonstige Heimtextilien           3 000\nBedruckte Gewebe                                                     3000\nStrick- und Wirkwaren als Fertigkleidung                             6000\nAndere Fertigwaren                                                   4 000","Nr. 17 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. April 1972                    265\nWert in\nWare\n1 000 DM\n14. Erzeugnisse der Steine- und Erdenindustrie, darunter feuerfeste Erzeugnisse          9 000\n15. Keramische Erzeugnisse, darunter Schleifmittel und Isolatoren                         2 800\n16. Geschirr und Ziergegenstände aus Porzellan und Steingut                                 750\n17. Verschiedene Glaserzeugnisse                                                          1 750\n18. Ferrolegierungen                                                                      2 000\n19. Erzeugnisse der eisenschaffenden Industrie                                          40 000\nu. a. Röhren, Edelstahl, Freiformschmiedestücke,     rollendes Eisenbahnzeug und\nErzeugnisse der Eisengießereiindustrie\n20. Erzeugnisse der Ziehereien und Kaltwalzwerke                                         35 000 m. E.\n21. Erzeugnisse der Stahlverformung                                                      2 500\nu. a. Bahnbedarf wie Eisenbahnoberbau und Waggonbeschlag, Waggon- und Loko-\nmotivfedern, Ketten aller Art, Schrauben und Normteile, Schmiedestücke,\nErsatzteile für landwirtschaftliche Maschinen\n22. NE-Metalle und deren Legierungen sowie Halbzeug einschließlich Widerstands-\ndrähte, Stahlaluminiumseile                                                        10 000\n23. Edelmetalle und Halbzeug daraus                                                       1 000\n24. Erzeugnisse der Eisen-, Blech- und Metallwarenindustrie\nu. a. Schneidwaren, Werkzeuge, Aluminiumfolien u.ä.                                13 000 m. E.\n25. Erzeugnisse des Maschinenbaus einschließlich Ersatz- und Einzelteile                 100 000 m. E.\n26. Erzeugnisse des Stahl- und Eisenbaus einschließlich Ersatz- und Einzelteile          10 000\n27. Erzeugnisse der Elektroindustrie einschließlich isolierte Kupferdrähte und -kabel     22 000 m. E.\n28. Erzeugnisse des Fahrzeugbaus und Ersatzteile                                           7 000 m. E.\n29. Neue Kraftfahrzeuge                                                                    1 000\n30. Erzeugnisse der feinmechanischen und optischen Industrie einschließlich Uhren         16 000\n31. Kleinmusikinstrumente, Spielwaren, Sportartikel, Schmuck- und Silberwaren              1 000\n32. Füllschreibgeräte und deren Teile                                                        500\n33. Sonstige Kautschukwaren einschließlich Reifen sowie Asbestwaren                        2 500 m. E\n34. Verschiedene Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft                                  20 000\nm. E.  0\n~ mit Erhöhungsm<iqlichkeit","266                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II\nDer Vorsitzende                                                   Der Vorsitzende\nder Delegation der Regierung                                      der Delegation der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland                               der Sozialistischen Republik Rumänien\nBonn, den 21. Dezember 1971                                   Bonn, den 21. Dezember 1971\nHerr Vorsitzender,                                           Herr Vorsitzender,\nich bestätige den Empfang Ihres Schreibens vom heuti-\ngen Tage, das folgenden Wortlaut hat:\nunter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Pro-           ,, Unter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Pro-\ntokoll beehre ich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen:         tokoll beehre ich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen:\nIn der Warenliste A (Lieferungen aus der Sozialisti-         In der Warenliste A (Lieferungen aus der Sozialisti-\nschen Republik Rumänien in die Bundesrepublik Deutsch-       schen Republik Rumänien in die Bundesrepublik Deutsch-\nland) sind für zahlreiche Waren keine Kontingente mehr       land) sind für zahlreiche Waren keine Kontingente mehr\nenthalten. Diese und andere Waren können in die Bundes-      enthalten. Diese und andere Waren können in die Bundes-\nrepublik Deutschland nach deren autonomen Einfuhrbe-         republik Deutschland nach deren autonomen Einfuhrbe-\nstimmungen ohne Mengen- oder Wertbegrenzung einge-           stimmungen ohnP Mengen- oder Wertbegrenzung einge-\nführt werden.                                                führt werden.\nSollten die erwähnten Einfuhrbestimmungen geändert           Sollten die erwähnten Einfuhrbestimmungen geändert\nwerden, so werden beide Seiten unverzüglich in Verbin-       werden, so werden beide Seiten unverzüglich in Verbin-\ndung treten, um über beide Seiten befriedigende ver-         dung treten, um über beide Seiten befriedigende ver-\ntragliche Einfuhrmöglichkeiten zu verhandeln. Bis zum        tragliche Einfuhrmöglichkeiten zu verhandeln. Bis zum\nEnde dieser Verhandlungen wird die Regierung der             Ende dieser Verhandlungen wird die Regierung der\nBundesrepublik Deutschland bemüht sein, Einfuhrmöglich-      Bundesrepublik Deutschland bemüht sein, Einfuhrmöglich-\nkeiten auf der Grundlage früher vereinbarter Kontingente     keiten auf der Grundlage früher vereinbarter Kontingente\noder, soweit für einzelne Waren keine Einfuhrkontingente     oder, soweit für einzelne Waren keine Einfuhrkontingente\nfestgelegt waren, auf der Grundlage der Höhe der Ein-       festgelegt waren, auf der Grundlage der Höhe der Ein-\nfuhren des Vorjahres zu eröffnen.                            fuhren des Vorjahres zu eröffnen.\nIch bitte Sie, mir Ihr Einverständnis hierzu mitzuteilen.     Ich bitte Sie, mir Ihr Einverständnis hierzu mitzuteilen.\"\nIch beehre mich, Ihnen mein Einverständnis hierzu mit-\nGenehmigen Sie, Herr Vorsitzender,         den  Ausdruck\nzuteilen.\nmeiner vorzüglichen Hochachtung.\nDr. Peter Hermes        Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender,         den Ausdruck\nmeiner vorzüglichen Hochachtung.\nConstantin Stanciu\nAn den                                                       An den\nVorsitzenden der Delegation der Regierung                    Vorsitzenden der Delegation der Regierung\nder Sozialistischen Republik Rumänien                        der Bundesrepublik Deutschland\nHerrn Ministerialdirektor Constantin Stanciu                 Herrn Botschafter Dr. Peter Hermes","Nr. 17 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. April 1972                               267\nErgänzende Vereinbarung\nzu dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über den\nWarenverkehr und die Erweiterung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit\nvom 22. Dezember 1969\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die       weitung der Einfuhrmöglichkeiten und auf einen mög-\nRegierung der Sozialistischen Republik Rumänien haben         lichst weitgehenden Abbau der noch bestehenden men-\nvereinbart, das Abkommen über den Warenverkehr und            genmäßigen Beschränkungen abzielt. Diese Politik hat\ndie Erweiterung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit vom       zum Ziele, die für rumänische Waren noch bestehenden\n22. Dezember 1969 wie folgt zu ergänzen:                      mengenmäßigen Beschränkungen während der Geltungs-\ndauer des Abkommens vom 22. Dezember 1969 zu besei-\ntigen. Falls ausnahmsweise eine begrenzte Anzahl men-\nArtikel 1                              genmäßiger Beschränkungen über diese Zeit hinaus bei-\nUnter Berücksichtigung der GATT-Mitgliedschaft der         behalten wird, werden diese Beschränkungen im Rah-\nVertragsparteien und des Beitrittsprotokolls der Soziali-     men der Gemischten Kommission im Hinblick auf ihre Be-\nstischen Republik Rumänien zum GATT lassen sich die           seitigung überprüft.\nVertragsparteien von den Bestimmungen des GATT lei-\nten und gewähren sich gemäß Artikel I GATT die Meist-                                Artikel 3\nbegünstigung.                                                    Diese Ergänzende Vereinbarung wird Bestandteil des\nAbkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nArtikel 2                              Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Repu-\nblik Rumänien über den Warenverkehr und die Erweite-\n(1) Die Vertragsparteien werden alle Anstrengungen\nrung der wirtschaftlichen Zusamm~narbeit vom 22. De-\nunternehmen, um möglichst günstige Voraussetzungen\nzember 1969.\nfür den freien Zugang von Waren der einen Vertrags-\npartei auf dem Markt der anderen Vertragspartei zu\nGESCHEHEN zu Bonn am 21. Dezember 1971 in zwei\nschaffen.\nUrschriften, davon je eine in deutscher und in rumäni-\n(2) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland           scher Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen ver-\nwird ihre Politik fortsetzen, die auf eine stetige Aus-       bindlich ist.\nFür die Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland\nDr. Peter Hermes\nFür die Regierung\nder Sozialistischen Republik Rumänien\nConstantin St an c i u"]}