{"id":"bgbl2-1972-17-1","kind":"bgbl2","year":1972,"number":17,"date":"1972-04-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1972/17#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1972-17-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1972/bgbl2_1972_17.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zu dem Protokoll vom 12. März 1971 zur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (4. Änderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt)","law_date":"1972-03-28T00:00:00Z","page":257,"pdf_page":1,"num_pages":3,"content":["257\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                        Z 1998A\n1972                       Ausgegeben zu Bonn am 5. April 1972                                                                                                   Nr. 17\nTag                                                             Inhalt                                                                                          Seite\n'.28. 3. 72    Gesetz zu dem Protokoll vom 12. März 1971 zur Änderung des Abkommens vom 7. De-\nzember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (4. Änderung des Abkommens über die\nInternationale Zivilluftfahrt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     '.!.'17\n18. 2, 72      Bekanntmachung des Dritten Protokolls zum Abkommen zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutsd1land und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien\nüber den Warenverkehr und die Erweiterung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit vom\n22. Dezember 1969 und der Ergänzenden Vereinbarung zu dem Abkommen zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistismen Repu-\nblik Rumänien über den Warenverkehr und die Erweiterung der wirtschaftlichen Zusam-\nmenarbeit vom 22. Dezember 1969 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              260\n!G. 3. 72     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zwischen Belgien, der\nBundesrepublik Deutschland, Frankreid1, Italien, Luxemburg und den Niederlanden über\ngegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            268\n20. 3. 72      Bekanntmachung über den Geltungsbereid1 des Ubereinkommens zur Erleichterung des\nInternationalen Seeverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        269\n24. 3. 72      Bekanntmachung der dem Generalsekretär des Rates für die Zusammenarbeit auf dem\nGebiete des Zollwesens zugegangenen Antwort des Mitgliedstaates Argentinien zur\nEmpfehlung des Rates über gegenseitige Ver~'altungshilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     271\nGesetz\nzu dem Protokoll vom 12. März 1971\nzur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember 1944\nüber die Internationale Zivilluftfahrt\n(4. Änderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt)\nVom 28. März 1972\nDer Bundestag hat das              folgende     Gesetz be-                    gesetzbl. 1956 11 S. 411) wird zugestimmt. Das Proto-\nschlossen:                                                                      koll wird nachstehend veröffentlicht.\nArtikel 2\nArtikel 1                                                 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Ver-\nDem in New York am 12. März 1971 von der Bun-                                 kündung in Kraft.\ndesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokoll                                    (2) Der Tag, an dem das Protokoll für die Bun-\nzur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember                                      desrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundes-\n1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (Bundes-                            gesetzblatt bekanntzugeben.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 28. März 1972\nDer Bundespräsident\nHeinemann\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister für Verkehr\nLeber\nFür den Bundesminister des Auswärtigen\nDer Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit\nEppler","258                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II\nProtokoll\nzur Änderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt\nProtocol\nrelating to an Amendment to the Convention on International Civil Aviation\n(Ubersetzung)\nTHE ASSEMBLY OF THE INTERNATIONAL CIVIL                   DIE VERSAMMLUNG DER INTERNATIONALEN ZIVIL-\nAVIATION ORGANIZATION                                       LUFTFAHRTORGANISA TION,\nHA VING MET in Extraordinary Session, at New York,         DIE am 11. März 1971 zu einer Außerordentlichen\non the eleventh day of March 1971,                          Tagung in New York ZUSAMMENTRAT,\nHA VING NOTED that it is the general desire of             ZUR KENNTNIS NAHM, daß die Vertragsstaaten den\ncontracting States to enlarge the membership of the         allgemeinen Wunsch haben, die Mitgliederzahl im Rat zu\nCouncil,                                                    erhöhen,\nHA VING CONSIDERED it proper to provide for three           ES FUR RICHTIG HIELT, drei Sitze im Rat zusätzlich\nseats in the Council additional to the six seats which      zu den sechs Sitzen vorzusehen, die auf Grund der am\nwere provided for by the amendment adopted on the           21. Juni 1961 angenommenen Änderung des Abkommens\ntwenty-first day of June 1961 to the Convention on Inter-   über die Internationale Zivilluftfahrt (Chikago, 1944) vor-\nnational Civil Aviation (Chicago, 1944) and, accordingly,   gesehen worden waren, und folglich die Mitgliederzahl\nto increase the membership of the Council to thirty,        des Rats auf dreißig zu erhöhen,\nAND HA VING CONSIDERED it necessary to amend                UND ES FUR NOTWENDIG ERACHTETE, zu diesem\nfor the purpose aforesaid the Convention on International   Zweck das in Chikago am 7. Dezember 1944 beschlossene\nCivil Aviation done at Chicago on the seventh day of        Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt zu\nDecember 1944,                                              ändern,\nAPPROVED, on the twelfth day of March 1971, in              BILLIGTE am 12. März 1971 in Ubereinstimmung mit\naccordance with the provisions of paragraph a) of Ar-       Artikel 94 Buchstabe a des genannten Abkommens den\nticle 94 of the Convention aforesaid, the following pro-    folgenden Vorschlag zu dessen Änderung:\nposed amendment to the said Convention:\nIn paragraph a) of Article 50 of the Convention, the        In Artikel 50 Buchstabe a des Abkommens wird Satz 2\nsecond sentence shall be deleted and replaced by:           durch den folgenden ersetzt:\n\"lt shall be composed of thirty contracting States          „Er setzt sich aus 30 Vertragsstaaten zusammen, die\nelected by the Assembly.\"                                   von der Versammlung gewählt werden.\"\nSPECIFIED, pursuant to the provisions of paragraph a)       SETZTE auf Grund des Artikels 94 Budlstabe a des\nof Article 94 of the said Convention, eighty as the         genannten Abkommens die Zahl der Vertragsstaaten,\nnumber of contracting States upon whose ratification the    durdl deren Ratifizierung die vorgeschlagene Änderung\nproposed amendment aforesaid shall come into force, and     in Kraft tritt, auf achtzig FEST und\nRESOLVED that the Secretary General of the Inter-           BESCHLOSS, daß der Generalsekretär der Internatio-\nnational Civil Aviation Organization draw up a Protocol     nalen Zivilluftfahrt-Organisation in englischer, französi-\nin the English, French and Spanish languages, each of       scher und spanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut\nwhich shall be of equal authenticity, embodying the         gleichermaßen verbindlich ist, ein Protokoll aufsetzen\nproposed amendment above mentioned and the matters          solle, das den genannten Änderungsvorschlag und die\nhereinafter appearing.                                      nachstehenden Bestimmungen enthält:\nCONSEQUENTLY, pursuant to the aforesaid action of           Dieser Beschluß der Versammlung wird WIE FOLGT\nthe Assembly,                                               ausgeführt:\nThis Protocol has been drawn up by the Secretary            Der Generalsekretär der Organisation setzte dieses\nGeneral of the Organization;                                Protokoll auf;\nThis Protocol shall be open to ratification by any State    dieses Protokoll liegt für jeden Staat, der das Abkom-\nwhich has ratified or adhered to the said Convention on     men über die Internationale Zivilluftfahrt ratifiziert hat\nInternational Civil Aviation;                               oder ihm beigetreten ist, zur Ratifizierung auf;\nThe instruments of ratification shall be deposited with     die Ratifikationsurkunden sind bei der Internationalen\nthe International Civil Aviation Organization;              Zi villuftf ahrt-Organisa tion zu hinterlegen;\nThis Protocol shall come into force, in respect of the      dieses Protokoll tritt zwischen den Staaten, die es rati-\nStates which have ratified it, on the date on which the     fiziert haben, an dem Tage in Kraft, an dem die adltzigste\neightieth instrument of ratification is so deposited;       Ratifikationsurkunde hinterlegt wird;","Nr. 17 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. April 1972                               259\nThe Secretary General shall immediately notify all          der Generalsekretär notifiziert umgehend allen Ver-\ncontracting States of the date of deposit of each ratifica- tragsstaaten den Zeitpunkt der Hinterlegung jeder Rati-\ntion of this Protocol;                                      fikation dieses Protokolls;\nThe Secretary General shall immediately notify all          der Generalsekretär notifiziert umgehend aller Staaten,\nStates parties to the said Convention of the date on        die Vertragsparteien des genannten Abkommens sind,\nwhich this P1otocol comes into force;                       den Zeitpunkt, an dem dieses Protokoll in Kraft tritt;\nWith respect to any contracting State ratifying this        hinsichtlich eines Vertragsstaates, der das Protokoll\nProtocol after the date aforesaid, the Protocol shall come  nach diesem Zeitpunkt ratifiziert, tritt es mit Hinter-\ninto force upon deposit of its instrument of ratification   legung seiner Ratifikationsurkunde bei der Internatio-\nwith the International Civil Aviation Organization.         nalen Zivilluftfahrt-Organisation in Kraft.\nIN WITNESS WHEREOF, the President and the Secre-            ZU URKUND DESSEN unterschreiben der Präsident und\ntary General of the aforesaid Extraordinary Session of the  der Generalsekretär dieser Außerordentlichen Tagung\nAssembly of the International Civil A viation Organiza-     der Versammlung der Internationalen Zivilluftfahrt-\ntion, being authorized thereto by the Assembly, sign this   Organisation, von der Versammlung hierzu gehörig be-\nProtocol.                                                   fugt, dieses Protokoll.\nDONE at New York on the twelfth day of March of the         GESCHEHEN zu New York am 12. März 1971 in einer\nyear one thousand nine hundred and seventy-one, in a        Urschrift in englischer, französischer und spanischer\nsingle document in the English, French and Spanish          Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich\nlanguages, each of which shall be of equal authenticity.    ist. Dieses Protokoll wird im Archiv der Internationalen\nThis Protocol shall remain deposited in the archi ves of    Zivilluftfahrt-Organisation hinterlegt; der Generalsekretär\nthe International Civil Aviation Organization, and cer-     der Organisation übermittelt beglaubigte Abschriften die-\ntified copies thereof shall be transmitted by the Secretary ses Protokolls in alle Staaten, die Vertragsparteien des\nGeneral of the Organization to all States parties to the    am 7. Dezember 1944 in Chikago beschlossenen Abkom-\nConvention on International Civil Aviation done at          mens über die Internationale Zivilluftfahrt sind.\nChicago on the seventh day of December 1944.\nWalter Binaghi                                               Walter Binaghi\nPresident of the Assembly                                  Präsident der Versammlung\nAssad Kotaite                                                Assad Kotaite\nSecretary General of the Assembly                             Generalsekretär der Versammlung"]}