{"id":"bgbl2-1972-16-8","kind":"bgbl2","year":1972,"number":16,"date":"1972-03-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1972/16#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1972-16-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1972/bgbl2_1972_16.pdf#page=8","order":8,"title":"Berichtigung der Verordnung über die Inkraftsetzung der Regelungen Nr. 10 und Nr. 11 nach dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung","law_date":"1972-03-27T00:00:00Z","page":256,"pdf_page":8,"num_pages":1,"content":["256                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II\nBerichtigung\nder Verordnung über die Inkraftsetzung der Regelungen Nr. 10 und Nr. 11\nnach dem Ubereinkommen vom 20. März 1958\nüber die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung\nder Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen\nund über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung\nVom 27. März 1972\nDie Verordnung zu den Regelungen Nr. 10 und 11\nvom 12. Februar 1970 (Bundesgesetzbl. II S. 57) wird\nwie folgt berichtigt:\nDie Uberschrift des Anhangs 4 der Regelung Nr. 10\nmuß im deutschen Text lauten:\n„Statistisches Verfahren zur Prüfung\nder Funkentstörung\"\nBonn, den 27. März 1972\nDer Bundesminister für Verkehr\nIm Auftrag\nList\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nPostanschrift für Abonnementsbestellungen sowie für Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, 53 Bonn l, Poslfam 624, Telefon 22 40 86 - 88.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlic:her Reihenfolge nac:h ihrer Aus-\nfertigung verkündet. Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vorliegen.\nIm Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGBJ. I\nS. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlic:h je 25,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,65 DM. Dieser Preis gilt auch für die Bundes-\ngesetzblätter, die vor dem !. Juli 1970 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postsc:heckkonto Bundes-\ngesetzblatt, Köln 3 99 oder gegen Vorausrechnung bzw. gegen Nachnahme.\nPreis dieser Ausgabe 0,65 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM, bei Lieferung gegen Vorausrec:hnung zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 1/,."]}