{"id":"bgbl2-1972-15-1","kind":"bgbl2","year":1972,"number":15,"date":"1972-03-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1972/15#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1972-15-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1972/bgbl2_1972_15.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Bekämpfung der Falschmünzerei","law_date":"1972-03-06T00:00:00Z","page":233,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["233\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                        Z1998A\n1972                      Ausgegeben zu Bonn am 29. März 1972                                                                                                                 Nr. 15\nTag                                                                            Inhalt                                                                                        Seite\n6. 3. 72 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Bekämp-\nfung der Falschmünzerei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     233\n6. 3. 72 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Verträge des Weltpostvereins (Tokio 19G9)                                                                                 234\n6. 3. 72 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Fernmeldevertrages . . . . .                                                                              235\n7. 3. 72 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über strafbare und bestimmte\nandere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                        236\n7. 3. 72 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von\nRegeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr und des Protokolls zur\n)\\nderung des Abkon1mens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          236\n7. 3. 72 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Ostafrikanischen Gemeinschaft über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                      237\n9. 3. 72 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Vereinigten Republik Tansania über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . . .                                                                    240\n9. 3. 72 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Ubereinkommens über die\nZollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden . . . . . . . .                                                                          243\n14. 3. 72 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Ve,rordnung, der Mehrseitigen Vereinbarung\nund des Zweiseitigen Abkommens über die Erhebung von Streckennavigationsgebühren . .                                                                                  244\n21. 3. 72 Bekanntmachung der Vereinbarung zur Änderung der Verzeichnisse der Durchgangs-\nstrecken zum deutsdl.-sd1weizerischen Abkommen vom 5. Februar 1958 über Durchgangs-\nrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    245\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens\nzur Bekämpfung der Falschmünzerei\nVom 6. März 1972\nFidschi hat am 25. März 1971 dem General-\nsekretär der Vereinten Nationen notifiziert, daß es\nsich an das in Genf am 20. April 1929 unterzeichnete\nInternationale Abkommen zur Bekämpfung der\nFalschmünzerei (Reichsgesetzbl. 1933 S. 913) nebst\nProtokoll, dessen Anwendung von dem Vereinigten\nKönigreich auf Fidschi erstreckt worden war, gebun-\nden betrachtet.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachungen vom 12. Mai 1961 (Bundesge-\nsetzbl. II S. 566) und vom 31. Januar 1972 (Bundes-\ngesetzbl. II S. 74).\nBonn, den 6. März 1972\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nFrank"]}