{"id":"bgbl2-1972-14-4","kind":"bgbl2","year":1972,"number":14,"date":"1972-03-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1972/14#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1972-14-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1972/bgbl2_1972_14.pdf#page=16","order":4,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens","law_date":"1972-03-01T00:00:00Z","page":232,"pdf_page":16,"num_pages":1,"content":["232                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Abkommens\nüber die Gründung eines Rates\nfür die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens\nVom 1. März 1972\nDas Abkommen vom 15. Dezember 1950 über die\nGründung eines Rates für die Zusammenarbeit auf\ndem Gebiete des Zollwesens (Bundesgesetzbl. 1952 II\nS. 1, 19) ist nach seinem Artikel XVIII Buchstabe c\nfür\nThailand                                  am 4. Februar 1972\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 15. November 1971 (Bundes-\ngesetzbl. II S. 1284).\nBonn, den 1. März 1972\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nFrhr. v. Braun\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nPostanscbrlfl für Abonnementsbestellungen sowie für Bestellungen bereits erscblenener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, 53 Bonn 1, Postfacb 624, Telefon 22 40 86- 88.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Aus•\nfertigung verkündet. laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vorliegen.\nIm Teil I!I wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund ·des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGB!. I\nS. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 25,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,65 DM. Dieser Preis gilt auch für die Bundes•\ngesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1970 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Pöstscheckkonto Bundes·\ngesetzblatt, Köln 3 99 oder gegen Vorausrechnung bzw. gegen Nachnahme.\nPreis dieser Ausgabe 0,65 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung.\nIm Bezugspreis Ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 '/,."]}