{"id":"bgbl2-1971-9-7","kind":"bgbl2","year":1971,"number":9,"date":"1971-02-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1971/9#page=20","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1971-9-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1971/bgbl2_1971_9.pdf#page=20","order":7,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters","law_date":"1971-01-22T00:00:00Z","page":84,"pdf_page":20,"num_pages":1,"content":["84                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil II\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Abkommens\nüber die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen\noder kulturellen Charakters\nVom 22. Januar 1971\nDas in Lake Success, New York, am 22. Novem-\nber 1950 unterzeichnete Abkommen über die Ein-\nfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissen-\nschaftlichen oder kulturellen Charakters (Bundes-\ngesetzbl. 1957 II S. 170) ist für\nRumänien                              am 24. November 1970\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 7. Dezember 1970 (Bundes-\ngesetzbl. II S. 1324).\nBonn, den 22. Januar 1971\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nFrhr. von Braun\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nPostansdulit für Abonnementsbestellungen sowie für Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, 53 Bonn 1, PostfadJ 624, Telefon 22 40 86 - 88.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Aus-\nfertigung verkündet. Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vo1liegen.\nIm Teil III wird das als fortlaufend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGB!. 1\nS. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlic:b je 25,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,65 DM. Dieser Preis gilt auc:b für die Bundes-\ngesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1970 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes•\ngesetzblatt, Köln 3 99, oder gegen Vorausrechnung bzw. gegen Nachnahme.\nPreis dieser Ausgabe 1,30 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglid1 Portokosten fü1 die Vorausredrnung.\nIm Bezugspreis Ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 1 /,."]}