{"id":"bgbl2-1971-9-5","kind":"bgbl2","year":1971,"number":9,"date":"1971-02-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1971/9#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1971-9-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1971/bgbl2_1971_9.pdf#page=15","order":5,"title":"Verordnung zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 25. Januar 1971 über die Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen am Grenzübergang Dürrnberg/Neuhäusl","law_date":"1971-02-19T00:00:00Z","page":79,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Nr. 9 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1971                         '19\nVerordnung\nzur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 25. Januar 1971\nüber die Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen\nam Grenzübergang Dürrnberg/Neuhäusl\nVom 19. Februar 1971\nAuf Grund des Artikels 2 Abs. 2 des Gesetzes                                 § 2\nvom 25. August 1960 zu dem Abkommen vom                   Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\n30. Mai 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-      Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\nland und dem Königreich der Niederlande über die       gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel 2 des\nZusammenlegung der Grenzabfertigung und über           Gesetzes vom 4. Juli 1957 über das Abkommen vom\ndie Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebs-      14. September 1955 zwischen der Bundesrepublik\nwechselbahnhöfen an der deutsch-niederländischen       Deutschland und der Republik Osterreich über Er-\nGrenze (Bundesgesetzbl. 1960 II S. 2181) wird ver-     leichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-,\nordnet:                                                Straßen- und Schiffsverkehr (Bundesgesetzbl. 1957 II\nS. 581) auch im Land Berlin.\n§ 1                                                    § 3\nAn der deutsch-österreichischen Grenze werden           (1) Diese Verordnung tritt am 1. März 1971 in\nam Grenzübergang Dürrnberg/Neuhäusl auf öster-         Kraft.\nreichischem Gebiet vorgeschobene deutsche Grenz-          (2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer\ndienststellen nach Maßgabe der Vereinbarung vom        Kraft, an dem die Vereinbarung außer Kraft tritt.\n25. Januar 1971 errichtet. Die Vereinbarung wird          (3) Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundes-\nnachstehend veröffentlicht.                            gesetzblatt bekanntzugeben.\nBonn, den 19. Februar 1971\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nDr. Emde\nDer Bundesminister des Innern\nGenscher","80                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil II\nVereinbarung\nAuswärtiges Amt                                           Osterreichische Botschaft\nV 3 ~- 81.SA 32                                                Zl. 389-A/71\nVerbalnote                                                Verbalnote\nDie Osterreiebische Botschaft beehrt sieb, dem Auswär-\ntigen Amt den Empfang seiner Verbalnote vom 25. Januar\n1971 - V 3 - 81.SA 32 - zu bestätigen, deren Text wie\nfolgt lautet:\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Osterreichischen        „Das Auswärtige Amt beehrt sich, der Osterreichischen\nBotschaft mitzuteilen, daß die für die Grenzabfertigung   Botschaft mitzuteilen, daß die für die Grenzabfertigung\nzuständigen obersten Bundesbehörden der Bundesrepublik    zuständigen obersten Bundesbehörden der Bundesrepublik\nDeutschland in Ausführung von Artikel 1 Absatz 3 des      Deutsebland in Ausführung von Artikel 1 Absatz 3 des\nAbkommens vom 14. September 1955 zwiseben der Bun-        Abkommens vom 14. September 1955 zwiseben der Bundes-\ndesrepublik Deutsebland und der Republik Osterreieb       republik Deutsebland und der Republik Osterreich über\nüber Erleichterung'-1 der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-,\nStraßen- und Schiffsverkehr für die Errichtung vorge-     Straßen- und Schiffsverkehr für die Errichtung vorgescho-\nsebobener deutscher Grenzdienststellen am Grenzübergang   bener deutscher Grenzdienststellen am Grenzübergang\nDürrnbergiNeuhäusl folgende Vereinbarung vorschlagen:     DürrnbergNeuhäusl folgende Vereinbarung vorseblagen:\nArtikel 1                                                  Artikel 1\nAm Grenzübergang Dürrnberg/Neuhäusl werden auf              Am Grenzübergang Dürrnberg.Neuhäusl werden auf\nösterreiebisebem Gebiet vorgesebobene deutsche Grenz-     österreichischem Gebiet vorgeschobene deutsche Grenz-\ndienststellen errichtet.                                  dienststellen errichtet.\nArtikel 2                                                  Artikel 2\nDer örtliebe Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 3       Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 3\ndes Abkommens vom 14. September 1955 umfaßt                des Abkommens vom 14. September 1955 umfaßt\na) die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam      a) die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam\nbenützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar             benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar\n- den das Dienstgebäude umgebenden Amtsplatz,              - den das Dienstgebäude umgebenden Amtsplatz, der\nder an der gemeinsamen Grenze beginnt;                     an der gemeinsamen Grenze beginnt;\nim Dienstgebäude die Abfertigungshalle, den Un-            im Dienstgebäude die Abfertigungshalle, den Unter-\ntersuchungs- und Arrestraum, die sanitären An-             suebungs- und Arrestraum, die sanitären Anlagen\nlagen und alle Verbindungswege im Erdgeseboß;              und alle Verbindungswege im Erdgeschoß;\nb) die den deutschen Bediensteten zur alleinigen Be-      b) die den deutschen Bediensteten zur alleinigen Benüt-\nnützung überlassenen zwei Räume im westlichen Teil         zung überlassenen zwei Räume im westlichen Teil\ndes Dienstgebäudes.                                        des Dienstgebäudes.\nDas Auswärtige Amt beehrt sieb vorzuschlagen, daß           Das Auswärtige Amt beehrt sic_h vorzuschlagen, daß\ndurch den Austausch dieser Verbalnote und der Antwort-    durch den Austausch dieser Verbalnote und der Antwort-\nnote der Osterreichischen Botsebaft die vorstehende Re-    note der Osterreichischen Botschaft die vorstehende Rege-\ngelung eine Vereinbarung im Sinne des Artikels 1 Ab-       lung eine Vereinbarung im Sinne des Artikels 1 Absatz 3\nsatz 3 des Abkommens vom 14. September 1955 bildet, die   des Abkommens vom 14. September 1955 bildet, die am\nam 1. März 1971 in Kraft tritt und die auf diplomatisebem  1. März 1971 in Kraft tritt und die auf diplomatischem\nWege unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten je     Wege unter Einhaltung einer Frist von seebs Monaten je\nauf den ersten Tag eines Monats gekündigt werden kann.     auf den ersten Tag eines Monats gekündigt werden kann.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlaß, die Oster-         Das Auswärtige Amt benutzt diesen Anlaß, die Oster-\nreichisebe Botschaft erneut seiner ausgezeichneten Hoch-   reichische Botsebaft erneut seiner ausgezeichneten Hoch-\nachtung zu versichern.                                     achtung zu versichern.\"\nDie Botsebaft beehrt sich, dem Auswärtigen Amt mitzu-\nteilen, daß die Osterreichische Bundesregierung damit ein-\nverstanden ist, daß die vorgeschlagene Regelung durch\nden Austauseb der Verbalnote des Auswärtigen Amtes\nund dieser Antwortnote eine Vereinbarung im Sinne des\nArtikels 1 Absatz 3 des Abkommens vom 14. September\n1955 bildet, die am 1. März 1971 in Kraft tritt und die auf\ndiplomatischem Wege unter Einhaltung einer Frist von\nsechs Monaten je auf den ersten Tag eines Monats ge-\nkündigt werden kann.\nDie Osterreichische Botsebaft benützt gerne auch diesen\nAnlaß, dem Auswärtigen Amt den Ausdruck ihrer aus-\ngezeichneten Hochachtung zu erneuern.\nBonn, den 25. Januar 1971                                  Bonn, am 25. Januar 1971\nL. S.                                                        L. s.\nAn die                                                     An das\nOsterreichische Botschaft                                  Auswärtige Amt\nBonn                                                       Bonn"]}