{"id":"bgbl2-1971-57-1","kind":"bgbl2","year":1971,"number":57,"date":"1971-12-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1971/57#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1971-57-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1971/bgbl2_1971_57.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Genfer Abkommen zur Vereinheitlichung des Wechselrechts","law_date":"1971-10-29T00:00:00Z","page":1281,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1201\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                        Z1998A\n1971               Ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 1971                                                                                                                   Nr. 57\nTag                                                                         I n h a lt                                                                                    Seite\n29. 10. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Genfer Abkommen zur Vereinheitlichung\ndes Wechselrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             1281\n29. 10. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Genfer Abkommen zur Vereinheitlichung\ndes Scheckrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          1282\n12. 11. 71 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung über die Inkraftsetzung einer\nErgänzung des Abschnittes II der Anlage I zum Vertrag vom 31. Mai 1967 zwischen der\nBundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über zoll- und paßrechtliche\nFragen, die sich an der deutsch-österreichischen Grenze bei Staustufen und Grenzbrücken\nergeben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1283\n15. 11. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines\nRates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                       1284\n]0. 11. 71 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Wiener Ubereinkommens über konsularische\nBeziehungen vom 24. April 1963 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        1285\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich der Genfer Abkommen\nzur Vereinheitlichung des Wecbselrecbts\nVom 29. Oktober 1971\nFidschi hat in einer an den Generalsekretär\nder Vereinten Nationen gerichteten Note vom\n25. März 1971 erklärt, daß es sich an das Abkom-\nmen vom 7. Juni 1930 über das Verhältnis der Stem-\npelgesetze zum Wechselrecht (Reichsgesetzbl. 1933 II\nS. 377, 468), das vor Erlangung der Unabhängigkeit\ndurch die Regierung des Vereinigten Königreichs\nauf sein Gebiet erstreckt worden war, gebunden\nbetrachtet, und zwar unter den sich aus Abschnitt D\ndes Protokolls zu dem Abkommen ergebenden Ein-\nschränkungen.\nDie Erklärungen über die Weitergeltung des Ab-\nkommens über das Verhältnis der Stempelgesetze\nzum Wechselrecht wurden von Malta am 6. Dezem-\nber 1966 und von Zypern am 5. März 1968 abge-\ngeben. Die Bekanntmachungen vom 6. März 1967\n(jBundesgesetzbl. II S. 1193) und vom 7. Juni 1968\n(Bundesgesetzbl. II S. 582) werden insoweit ergänzt.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 12. Oktober 1970 (Bundesge-\nsetzbl. II S. 1064).\nBonn, den 29. Oktober 1971\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nFrank"]}