{"id":"bgbl2-1971-53-3","kind":"bgbl2","year":1971,"number":53,"date":"1971-11-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1971/53#page=27","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1971-53-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1971/bgbl2_1971_53.pdf#page=27","order":3,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr und des Protokolls zur Änderung des Abkommens","law_date":"1971-10-21T00:00:00Z","page":1195,"pdf_page":27,"num_pages":2,"content":["Nr. 53 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. November 1971              1195\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Abkommens\nzur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr\nund des Protokolls zur Änderung des Abkommens\nVom 21. Oktober 1971\nDas Protokoll vom 28. September 1955 zur Ände-\nrung des Abkommens vom 12. Oktober 1929 zur\nVereinheitlichung von Regeln über die Beförderung\nim internationalen Luftverkehr (Bundesgesetzbl.\n1958 II S. 291) ist nach seinem Artikel 23 für\nOsterreich                         am 24. Juni 1971\nin Kraft getreten.\nM a 1a y s i a hat am 3. September 1970 erklärt, daß\nes sich an das vor seiner Unabhängigkeit in Kraft\nbefindliche Abkommen vom 12. Oktober 1929\n(Reichsgesetzbl. 1933 II S. 1039) gebunden betrachtet.\nNa ur u hat am 4. November 1970 erklärt, daß es\nsich an das vor seiner Unabhängigkeit in Kraft be-\nfindliche Abkommen vom 12. Oktober 1929 und das\nÄnderungsprotokoll vom 28. September 195.5 ge-\nbunden betrachtet.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an\ndie Bekanntmachung vom 3. November 1969 (Bun-\ndesgesetzbl. II S. 2132).\nBonn, den 21. Oktober 1971\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nFrank","1196                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil II\nFundstellennachY1eis A\nBundesrecht ohne völkerrechtliche Vereinbarungen\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1970 - Format DIN A 4 - Umfang 232 Seiten\nund Nachtrag, abgeschlossen am 30. Juni 1971.\nDer Fundstellennachweis A enthält - von völkerrechtlichen Vereinbarungen abgesehen - alle nach\ndem 31. Dezember 1963 im Bundesgesetzblatt Teil I und II sowie im Bundesanzeiger verkündeten Vor-\nschriften und die im Bundesgesetzblatt Tell III aufgeführten und noch gellenden Vorschriften mit\nden Inzwischen eingetretenen Änderungen.\nFundstellennachY1eis B\nVölkerrechtliche Vereinbarungen\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1970 - Format DIN A 4 - Umfang 256 Seiten\nDer Fundstellennachweis B enthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren Rechts-\nvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen, die im Bundesgesetzblatt,\nBundesanzeiger und ihren Vorgängern veröffentlicht wurden und die - soweit ersichtlich -\nnoch in Kraft sind oder sonst noch praktische Bedeutung haben können.\nEinzelstücke können zum Preise von je DM 7.- zuzüglich je DM 0.50 Porto und Ver-\npackungsspesen gegen Voreinsendung des Betrages auf Postscheckkonto „Bundes-\ngesetzblatt\" Köln 399 bezogen werden.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandteSteuersatzbeträgtS,5%.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Drucx: Bundesdrucxerei Bonn.\nPostanschrift für Abonnemt>ntsbestellungen sowie für Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundt>sgesetzblatt, 53 Bonn 1, Postfach 624, Telefon 22 40 86 - 88.                         .\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer_ Aus-\nfertiguug verkündet. Lautender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spatestens 30. 4. bzw. 31. 10 beim Ver_lag vorliegen.\nIm Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes übe, Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGBI. l\nS. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Der Teil III kann nur als Verlagsabunnement bezog_en weiden. ..    .\nBezugspreis fü1 Teil I und Tell II halbJährlich je 25,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,65 DM. Dieser Preis gilt auch lur die Bundes-\ngesetzblätter. die vor dem 1. Juli 1970 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes·\ngesetzblatt, Koln 3 99, oder gegen Vorausrechnung bzw. gegen Nach11~hme.            ..  .\nPreis dieser Ausgabe 1,30 DM zuzüglich Versandgebühr 0,20 DM, bei L1etnung gegen Vorausrechnung zuzug(1ch Portokosten !ur die Vorausrechnung.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 '/,."]}