{"id":"bgbl2-1971-48-1","kind":"bgbl2","year":1971,"number":48,"date":"1971-10-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1971/48#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1971-48-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1971/bgbl2_1971_48.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Inkraftsetzung der Vereinbarung vom 1. September 1971 zur Änderung der Anlage I des deutsch-schweizerischen Abkommens vom 5. Februar 1958 über den Grenz- und Durchgangsverkehr","law_date":"1971-09-28T00:00:00Z","page":1117,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["1117\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                        Z 1998A\n1971                  Ausgegeben zu Bonn am 6.0ktober 1971                                                                                                                 Nr. 48\nTag                                                                         In h a 1 t                                                                                      Seite\n28.9. 71    V(:'rordnung zur Inkraftsetzung der Vereinbarung vom 1. September 1971 zur Änderung\nder Anlage I des deutsch-schweizerischen Abkommens vom 5. Februar 1958 über den\nGrenz- und Durchgangsverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          1117\n25.8. 71    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über die Rechtsstellung der\nFlüchtlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1119\n31. 8. 71   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Verringerung\nder Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                      1120\n6.9. 71   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die internationale An-\nerkennung von Rechten an Luftfahrzeugen ................................. ·...........                                                                           1121\n8.9. 71   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Errichtung der Welt-\norganisation für geistiges Eigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          1122\n14. 9. 71  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Vorläufigen Rege-\nlung für ein Weltweites Kommerzielles Satelliten-Fernmeldesystem nebst Sonderüber-\neinkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1122\n28.9. 71   Bekanntmachung der Vereinbarung vom 1. September 1971 zur Änderung der Anlage III\ndes deutsch-schweizerischen Abkommens vom 5. Februar 1958 über den Grenz- und\nDurchgangsverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1123\nVerordnung\nzur Inkraftsetzung der Vereinbarung vom 1. September 1971\nzur Änderung der Anlage I des deutsch-schweizerischen Abkommens vom 5. Februar t 958\nüber den Grenz- und Durchgangsverkehr\nVom 28. September 1971\nAuf Grund des Artikels 2 Abs. 2 des Gesetzes                                                                                                § 2\nvom 23. September 1963 zu dem Vertrag vom 6. Sep-                                              Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\ntember 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-                                           Oberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\nland und der Republik Osterreich über Zollerleich-                                        gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel 2 des\nterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durch-                                            Gesetzes vom 18. August 1960 zu dem deutsch-\ngangsverkehr (Bundesgesetzbl. 1963 II S. 1279) wird                                       schweizerischen Abkommen vom 5. Februar 1958\nverordnet:                                                                                über den Grenz- und Durchgangsverkehr auch im\n§ 1                                                           Land Berlin.\nDie Vereinbarung zwischen dem Bundesminister\nfür Wirtschaft und Finanzen der Bundesrepublik                                                                                                § 3\nDeutschland und der Eidgenössischen Oberzoll-\n(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1972 in\ndirektion vom 1. September 1971 zur Änderung der\nKraft.\nAnlage I des deutsch-schweizerischen Abkommens\nvom 5. Februar 1958 über den Grenz- und Durch-                                                 (2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer\ngangsverkehr {Bundesgesetzbl. 1960 II S. 2161) wird                                       Kraft, an dem die Vereinbarung außer Kraft tritt.\nin Kraft gesetzt. Die Vereinbarung wird nachstehend                                            (3) Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundes-\nveröffentlicht.                                                                           gesetzblatt bekanntzugeben.\nBonn, den 28. September 1971\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Finanzen\nIn Vertretung\nDr. Emde","1118                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil II\nVereinbarung\nzur Änderung der Anlage I\ndes deutsch-schweizerischen Abkommens vom 5. Februar 1958\nüber den Grenz- und Durchgangsverkehr\nDer Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen\nder Bundesrepublik Deutschland\nund\ndie Eidgenössische Oberzolldirektion\nhaben auf Grund von Artikel 1 Absatz 2 des deutsch-schweizerischen Abkommens vorn\n5. Februar 1958 über den Grenz- und Durchgangsverkehr folgendes vereinbart:\nArtikel 1\nDas Verzeichnis der zur schweizerischen Zollgrenzzone gehörenden Ortschaften in\nAbschnitt I der Anlage I zu Artikel 1 Absatz 2 des deutsch-schweizerischen Abkommens\nvom 5. Februar 1958 über den Grenz- und Durchgangsverkehr wird wie folgt geändert:\nIm Abschnitt „Zollkreisdirektion Schaffhausen\" wird\na) unter Nummer 3 \"Kanton Schaffhausen\" die Gemeinde „Herblingen\" gestrichen und\nb) nach Nummer 4 „5. Büsingen am Hochrhein\" hinzugefügt.\nArtikel 2\nDiese Vereinbarung tritt am 1. Januar 1972 in Kraft.\nGESCHEHEN zu Bern, am 1. September 1971, in zwei Urschriften.\nFür den\nBundesminister für Wirtschaft und Finanzen\nder Bundesrepublik Deutschland\nHutter\nFür die\nEidgenössische Oberzolldirektion\nDr. Lenz"]}