{"id":"bgbl2-1971-44-3","kind":"bgbl2","year":1971,"number":44,"date":"1971-08-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1971/44#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1971-44-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1971/bgbl2_1971_44.pdf#page=11","order":3,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht","law_date":"1971-08-19T00:00:00Z","page":1075,"pdf_page":11,"num_pages":2,"content":["Nr. 44 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. August 1971     1075\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Obereinkommens\nüber das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht\nVom 19. August 1971\nFidschi hat gegenüber dem Ministerium für\nAuswärtige Angelegenheiten der Niederlande er-\nklärt, daß es das Ubereinkommen vom 5. Oktober\n1961 über das auf die Form letztwilliger Verfügun-\ngen anzuwendende Recht (Bundesgesetzbl. 1965 II\nS. 1144), dessen Anwendung von dem Vereinigten\nKönigreich mit Wirkung vom 14. Februar 1965 auf\nFidschi ausgedehnt worden war, auch nach Erlan-\ngung der staatlichen Unabhängigkeit am 10. Okto-\nber 1970 unter Vorbehalt des in Artikel 9 des\nUbereinkommens bezeichneten Rechts als für sich\nverbindlich betrachte.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachungen vom 29. Dezember 1965 (Bun-\ndesgesetzbl. 1966 II S. 11) und vom 8. Februar 1971\n(Bundesgesetzbl. II S. 98).\nBonn, den 19. August 1971\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nFrank","1076                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil II\nFundstellennachY1eis A\nBundesrecht ohne völkerrechtliche Vereinbarungen\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1970 - Format DIN A 4 - Umfang 232 Seiten\nund Nachtrag, abgeschlossen am 30. Juni 1971.\nDer Fundstellennachweis A enthält - von völkerrechtlichen Vereinbarungen abgesehen - alle nach\ndem 31. Dezember 1963 im Bundesgesetzblatt Teil t und II sowie im Bundesanzeiger verkündeten Vor-\nschriften und die im Bundesgesetzblatt Teil III aufgeführten und noch geltenden Vorschriften mit\nden inzwischen eingetretenen Änderungen.\nFundstellennachY1eis B\nVölkerrechtliche Vereinbarungen\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1970 - Format DIN A 4 - Umfang 256 Seiten\nDer Fundstellennachweis B enthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren Rechts-\nvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen, die im Bundesgesetzblatt,\nBundesanzeiger und Ihren Vorgängern veröffentlicht wurden und die - soweit ersichtlich -\nnoch in Kraft sind oder sonst noch praktische Bedeutung haben können.\nEinzelstücke können zum Preise von je DM 7.- zuzüglich je DM 0.50 Porto und Ver-\npackungsspesen gegen Voreinsendung des Betrages auf Postscheckkonto „ Bundes-\ngesetzblatt\" Köln 399 bezogen werden.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandteSteuersatzbeträgt5,5%.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nPostanschrift für Abonnementsbestellungen sowie für Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, 53 Bonn 1, Postfach 624, Telefon 22 40 86 - 88.\nDas Bundesgesetzblatt ersmeint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlimer Reihenfolge nach ihrer Aus-\nfertigung verkündet. laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vorliegen.\nIm Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesremt auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGBI. I\nS. 437) nam Samgebieten geordnet veröffentlicht. Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 25,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,65 DM. Dieser Preis gilt auc:h für die Bundes-\ngesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1970 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes-\ngesetzblatt, Köln 3 99 oder gegen Vorausrec:hnung bzw. gegen Nac:hnahme.\nPreis dieser Ausgabe 0,65 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM, bei Lieferung gegen Vorausremnung zuzüglic:h Portokosten für die Vorausrec.tinung.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 '/,."]}