{"id":"bgbl2-1971-41-4","kind":"bgbl2","year":1971,"number":41,"date":"1971-08-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1971/41#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1971-41-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1971/bgbl2_1971_41.pdf#page=3","order":4,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur über den Luftverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus","law_date":"1971-08-11T00:00:00Z","page":1031,"pdf_page":3,"num_pages":2,"content":["Nr. 41 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. August 1971         1031\nBekanntmachung\nüber das Außerkrafttreten des Abkommens\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung\ndes Kaiserreims Iran über den gewerblichen Fluglinienverkehr\nzwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus\nVom 10. August 1971\nDas in Teheran am l. Juli 1961 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Regierung des Kaiser-\nreichs Iran über den gewerblichen Fluglinienverkehr\nzwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus\n(Bundesgesetzbl. 1963 II S. 1086) ist voh Iran am\n18. August 1970 gekündigt worden. Das Abkommen\ntritt daher nach seinem Artikel 17\nam 18.August 1971\naußer Kraft.\nBonn, den 10. August 1971\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nFrank\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Abkommens\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur\nüber den Luftverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus\nVom 11. August 1971\nNach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 24. März\n1971 zu dem Abkommen vom 15. Februar 1969\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der\nRepublik Singapur über den Luftverkehr zwischen\nihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus (Bundes-\ngesetzbl. 1971 II S. 184) wird hiermit bekanntgemacht,\ndaß das Abkommen nach seinem Artikel 15\nam 14. August 1971\nin Kraft tritt.\nDie deutsche Ratifikationsurkunde ist am 15. Juli\n1971 in Singapur übergeben worden.\nBonn, den 11. August 1971\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nFrank","1032                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil II\nFundstellennachv,eis A\nBundesrecht ohne völkerrechtliche Vereinbarungen\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1970 - Format DIN A 4 - Umfang 232 Seiten\nund Nachtrag, abgeschlossen am 30. Juni 1971.\nDer Fundstellennachweis A enthält - von völkerrechtlichen Vereinbarungen abge$ehen - alle nach\ndem 31. Dezember 1963 im Bundesgesetzblatt Teil I und II sowie im Bundesanzeiger verkündeten Vor-\nschriften und die im Bundesgesetzblatt Teil III aufgeführten und noch gellenden Vorschriften mit\nden inzwischen eingetretenen Änderungen.\nFundstellennachweis B\nVölkerrechtliche Vereinbarungen\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1970 - Format DIN A 4 - Umfang 256 Seiten\nDer Fundstellennachweis B enthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren Rechts-\nvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen, die im Bundesgesetzblatt,\nBundesanzeiger und ihren Vorgängern veröffentlicht wurden und die - soweit ersichtlich -\nnoch in Kraft sind oder sonst noch praktische Bedeutung haben können.\nEinzelstücke können zum Preise von je DM 7.- zuzüglich je DM 0.50 Porto und Ver-\npackungsspesen gegen Voreinsendung des Betrages auf Postscheckkonto „Bundes-\ngesetzblatt\" Köln 399 bezogen werden.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandteSteuersatzbeträgtS,5%.\nHerausgeber: Der Bundesmiriiste, der Justiz -         Ve,lag: Bundesanzeige1 Verlagsges. m. b. H. -    Druck: Bundesdrucke,ei Bonn.\nPostanschrift für Abonnementsbestellungen sowie für Bestellungen bereits ersdllenener Ausgaben:\nBundesgesetzblall, 53 Bonn 1, Postfadi 624, Telefon 22 40 86 - 88.\nDas Bundesgesetzblatt ersdleint in d,ei Teile,,. Ja Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlidler Reihenfolge nadl ihrer Aus-\nfertigung verkündet. Lautende, Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vorliegen.\nIm Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes übe1 Sammlung des Bundes,edlts vorn 10. Juli 1958 (BGB!. I\nS. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Der Teil Jll kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.\nBezuqspreis tür Teil I und Teil II halbjährlich je 25,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,65 DM. Dieser Preis gilt audl für die Bundes-\ngesetzblätter. die vor dem 1. Juli 1970 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes-\ngesetzblatt, Köln 3 99, oder gegen Vorausrechnung bzw. gegen Nachnahme.\nPreis dieser Aus~Jabe 0,65 Dtvl zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM, bei Lieferung gegen Vorausredlnung zuzüglidl Portokosten für die Vorau,rechnung.\nIm Bezugspreis Ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 '/,."]}