{"id":"bgbl2-1971-41-1","kind":"bgbl2","year":1971,"number":41,"date":"1971-08-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1971/41#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1971-41-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1971/bgbl2_1971_41.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 9/71 - Erhöhung des Zollkontingents 1971 für Bananen)","law_date":"1971-08-12T00:00:00Z","page":1029,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1029\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                       Z1998A\n1971                 Ausgegeben zu Bonn am 24. August 1971                                                                                              Nr. 41\nTag                                                     Inhalt                                                                                        Seite\n12.8. 71  Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 9.71 - Erhöhung des Zoll-\nkontingents 1971 für Bananen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1029\n5. 8. 71 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls zur Änderung des Abkommens\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan zur\nVermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den\nSteuern vom Einkommen sowie des Ergänzungsabkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   1030\n10. 8. 71 Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung des Kaiserreichs Iran über den gewerb-\nlid1en Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus . . . . . . . . . . . .                                            1031\n11. 8. 71 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Republik Singapur über den Luftverkehr zwischen ihren Hoheits-\ngebieten und darüber hinaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1031\nVerordnung\nzur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs\n(Nr. 9/71 - Erhöhung des Zollkontingents 1971 für Bananen)\nVom 12. August 1971\nAuf Grund des § 77 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a des                      (Bananen usw.) in der Spalte 2 (Warenbezeich-\nZollgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung                          nung) die Mengenangabe „318 000 t\" ersetzt durch:\nvom 18. Mai 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 529), geändert                   ,,587 000 t\".\ndurch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zoll-                                                                         § 2\ngesetzes vom 8. März 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 165),\nverordnet die Bundesregierung:                                              Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\n§ 1\nblatt I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zollgesetzes\nauch im Land Berlin.\nIm Deutschen Teil-Zolltarif (Bundesgesetzbl. 1968 II\n§ 3\nS. 1044) in der zur Zeit geltenden Fassung wird mit\nWirkung vom 1. Januar 1971 im Anhang Zollkon-                               Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\ntingente/2 in der Bestimmung zu Tarifstelle 08.01 B                     kündung in Kraft.\nBonn, den 12. August 1971\nFür den Bundeskanzler\nDer Bundesminister für besondere Aufgaben\nEhmke\nFür den Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen\nDer Bundesminister für Bildung und Wissenschaft\nLeussink"]}