{"id":"bgbl2-1971-36-1","kind":"bgbl2","year":1971,"number":36,"date":"1971-07-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1971/36#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1971-36-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1971/bgbl2_1971_36.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenzabfertigung an den Grenzübergängen Elten-Spijk und Elten-Babberich","law_date":"1971-07-20T00:00:00Z","page":977,"pdf_page":1,"num_pages":3,"content":["977\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                        Z 1998A\n1971                       Ausgegeben zu Bonn am 27. Juli 1971                                                                                                                Nr. 36\nTag                                                                        Inhalt                                                                                         Tag\n20. 7. 71  Verordnung über die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenz-\nabfertigung an den Grenzübergängen Elten-Spijk und Elten-Babberich . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                             977\n20. 7. 71  Verordnung über die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenz-\nabfertigung im Rheinschiffsverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             980\n5. 7. 71  Bekanntmachung zu den Artikeln 25 und 46 der Konvention zum Schutze der Menschen-\nrechte und Grundfreiheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     983\n30. 6. 71  Bekanntmachung des Protokolls über den verbindlichen dreisprachigen \\Vortlaut des Ab-\nkommens über die Internationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     984\n12. 7. 71  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Stockholmer Fassung der Berner Uber-\neinkunft zum Schutz von \\\\Terken der Literatur und Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               988\n12. 7. 71  BE,kanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Anerkennung\nund Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber\nKindern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    988\nVerordnung\nüber die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenzabiertigung\nan den Grenzübergängen Elten-Spijk und Elten-Babberich\nVom 20. Juli 1971\nAuf Grund des Artikels 2 Abs. 1 des Gesetzes                                               blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 3 des Ge-\nvom 25. August 1960 zu dem Abkommen vom 30. Mai                                               setzes vom 25. August 1960 zu dem Abkommen vom\n1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und                                              30. Mai 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\ndem Königreich der Niederlande über die Zusam-                                                land und dem Königreich der Niederlande über die\nmenlegung der Grenzabfertigung und über die Ein-                                              Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über\nrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechsel-                                             die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebs-\nbahnhöfen an der deutsch-niederländischen Grenze                                              wechselbahnhöfen an der deutsch-niederl5ndischen\n(Bundesgesetzbl. 1960 II S. 2181) wird verordnet:                                             Grenze auch im Land Berlin.\n§ 1\nAn den Grenzübergängen Eften-Spijk und Elten-                                                                                                 § 3\nBabberich werden die deutsche und die niederlän-\n(1) Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft,\ndische Grenzabfertigung nach Maßgabe der Verein-\nan dem die Vereinbarung in Kraft tritt.\nbarung vom 4. Mai /9. Juni 1971 zusammengelegt.\nDie Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.                                                  (2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer\nKraft, an dem die Vereinbarung außer Kraft tritt.\n§ 2\n(3) Der Tag des Inkrafttretens und der Tag des\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-                                          Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt be-\nlei tungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-                                           kanntzugeben.\nBonn, den 20. Juli 1971\nDer Bundesminister für v\\Tirtschaft und Finanzen\nIn Vertretung\nDr. Emde\nDer Bundesminister des Innern\nIn Vertretung\nDr. R u t s c h k e","978                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil II\nVereinbarung\nDer Bundesminister der Finanzen                                                               53 Bonn, den 4. Mai 1971\nIII B2 - Z 1108 (Nie) - 28/71\nSeiner Exzellenz\ndem Minister der Finanzen\ndes Königreichs der Niederlande\nDen Haag\nBetr.: Abkommen vom 30. Mai 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenlegung\nder Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts-\noder Betriebswechselbahnhöfen an der deutsch-niederländischen Grenze;\nhier : Zusammenlegung der Grenzabfertigung       an  den   Grenzüber-\ngängen Elten-Spijk und Elten-Babberich\nHerr Minister!\nMit Bezug auf Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe a) des oben genannten Abkom-\nmens und die Besprechungen zwischen den beteiligten Verwaltungen beehre\nich mich, Ihnen - auch im Namen des Herrn Bundesministers des Innern -\nfolgende Vereinbarung vorzuschlagen:\n1.                                                        III.\nAn den G1enzübergängen Elten-Spijk und Elten-Babbe-         Diese Vereinbarung wird gemäß Artikel 1 Absatz 5 des\nrich werden die deutsche und die niederländische Grenz-     Abkommens bestätigt und in Kraft gesetzt. Der Zeit-\nabfertigung auf deutschem Gebiet zusammengelegt.            punkt des Inkrafttretens wird in den diplomatischen Noten\nfestgelegt.\nII.\nIV.\nDie Zonen im Sinne des Artikels 3 des Abkommens\numfassen die zur Durchführung der Grenzabfertigung er-         Diese Vereinbarung kann jederzeit aut diplomatischem\nforderlid1en Diensträume und Anlagen einschließlich der     Wege gekündigt werden. Sie tritt 6 Monate nadl ihrer\nRampen und Parkplätze sowie                                 Kündigung außer Kraft.\n1. einen Abschnitt der Straße von Spijk nach Ellen von\nder gemeinsamen Grenze bei Grenzstein 660 bis zur                                    V.\nEinmündung in die Straße von Emmerich nadl Elten,          Mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung treten die\n2. einen Abschnitt der Straße von Babberich nach Ellen       Nummern 11 und 13 der Abschnitte I und II der Ver-\nvon der gemeinsamen Grenze bis zu einer Entfernung       einbarung vom 18./25. Juni 1963 über die Zusammen-\nvon 130 Metern, gemessen in Ridltung Ellen, vom         legung der Grenzabfertigung im Straßenverkehr nach In-\nSdlnittpunkt der gemeinsamen Grenze mit der Achse        krafttreten des Ausgleichsvertrages vom 8. April 1960\nder Straße.                                             außer Kraft.\nIch werde mim nach Erklärung Ihres Einverständnisses mit diesem Verein-\nbarungsvorschlag unverzüglich mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung\nsetzen, damit die Vereinbarung durch Austausch von Noten auf diplomatischem\nWege bestätigt und in Kraft gesetzt werden kann.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hoch-\nachtung.\nIm Auftrag\nHutter","Nr. 36 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Juli 1971                                979\nMinisterie vctn Financien                                                      ·s-Gravenhage, den 9. Juni 1971\nDi rect ie: Douane en Verbruiksbelastingen\nOns Kenmerk: B 71 9119\nSeiner Excellenz\ndem Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen\nder Bundesrepublik Deutschland\n53 Bonn\nRheindorfer Straße 108\nOnderwerp:\nZusammenlegung der Grenzabfertigung\nan den Grenzübergängen Elten-Spijk\nund Elten-Babberich\nl Jerr Minister!\nIch habe die Ehre, Ihnen den Empfang Ihres Briefes vorn 4. Mai 1971 -\nIII B/2 - Z 1108 (Nie) - 28./71 - zu bestätigen, der wie folgt lautet:\n.. Herr Minister!\nMit Bezug auf Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe a) des oben genannten Ab-\nkommens und die Besprechungen zwischen den beteiligten Verwaltungen\nbeehre ich mich, Ihnen -     auch im Namen des Herrn Bundesministers des\nInnern - folgende Vereinbarung vorzuschlagen:\nI.                                                        III.\nAn den Grenzübergängen Elten-Spijk und Elten-Babbe-             Diese Vereinbarung wird gemäß Artikel 1 Absatz 5\nrich werden die deutsche und die niederländische Grenz-         des Abkommens bestätigt und in Kraft gesetzt. Der Zeit-\nc1bfertigung auf deutschem Gebiet zusammengelegt.               punkt des Inkrafttretens wird in cten diplomatischen Noten\nf(>stqelegt.\nl I.\nIV.\nDie Zonen im Sinne des Artikels 3 des Abkommens\numfassen die zur Durchführung der Grenzabfertigung er-             Diese Vereinbarung kann jederzeit auf diplomatischem\nforderlichen Diensträume und Anlagen einschließlich der         Wege gekündigt werden. Sie tritt 6 Monate ncteh ihrer\nRampen und Parkplätze sowie                                     Kündigung außer Kraft.\n1. einen Abschnitt der Straße von Spijk nach Elten von\nder gemeinsamen Grenze bei Grenzstein 660 bis zur                                        V.\nEinmündung in die Straße von Emmerich nach Elten,              Mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung treten die\n1. einen Abschnitt der Straße von Babberich nach Elten          Nummern 11 und 13 der Abschnitte I und II der Verein-\nvon der gemeinsamen Grenze bis zu einer Entfernung           barung vom 18 ../25. Juni 1963 über die Zusammenlegung\nvon 130 Metern, gemessen in Richtung Eiten, vom              der Grenzabfertigung im Straßenverkehr nach Inkraft-\nSchnittpunkt der gemeinsamPn Grenze mit der Achse            treten des Ausgleichsvertrages vom 8. April 1960 auße1\nder Strr1ße.                                                 Kraft.\nIch werde mich nach Erklärung Ihres Einverständnisses mit diesem Verein-\nharungsvorschlag unverbindlich mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung\nsetzen, damit die Vereinbarung durch Austausch von Noten auf diplomatischem\nWege bestätigt und in Kraft gesetzt werden kann.\"\nIch beehre mich, Ihnen auch im Namen der anderen zuständigen nieder-\nländischen Ministerien mitzuteilen, daß ich mit Ihrem Vereinbarungsvorschlag\neinverstanden bin.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hoch-\nachtung.\nDer Staatssekretär der Finanzen\nFür diesen\nder Generaldirektor der Steuern\nvan Bijsterveld"]}