{"id":"bgbl2-1971-35-4","kind":"bgbl2","year":1971,"number":35,"date":"1971-07-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1971/35#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1971-35-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1971/bgbl2_1971_35.pdf#page=3","order":4,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Spanischen Staates über die Erstattung der Aufwendungen für Sachleistungen der spanischen Träger, welche an die Familienangehörigen der Versicherten deutscher Krankenkassen und die Bezieher deutscher Renten, die im Hoheitsgebiet des Spanischen Staates wohnen, gewährt werden","law_date":"1971-07-08T00:00:00Z","page":971,"pdf_page":3,"num_pages":1,"content":["Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1971               971\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung des Spanischen Staates\nüber die Erstattung der Aufwendungen für Sachleistungen der spanischen Träger,\nwelche an die Familienangehörigen der Versicherten deutscher Krankenkassen\nund die Bezieher deutscher Renten, die im Hoheitsgebiet des Spanischen Staates wohnen,\ngewährt werden\nVom 8. Juli 1971\nNach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 19. März\n1971 zu dem Abkommen vom 8. Oktober 1969\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung des Spanischen\nStaates über die Erstattung der Aufwendungen für\nSachleistungen der spanischen Träger, welche an\ndie Familienangehörigen der Versicherten deutscher\nKrankenkassen und die Bezieher deutscher Renten,\ndie im Hoheitsgebiet des Spanischen Staates woh-\nnen, gewährt werden (Bundesgesetzbl. 1971 II\nS. 162), wird hiermit bekanntgemacht, daß das Ab-\nkommen nach seinem Artikel 8\nam 17. Mai 1971\nin Kraft gelreten ist.\nDie in Artikel 8 des Abkommens vorgesehenen\nMitteilungen sind dn Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland am 21. Juli 1970, der Regierung des\nSpanischen Staates am 17. Mai 1971 zugegangen.\nBonn, den 8. Juli 1971\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nFrhr. v. Braun"]}