{"id":"bgbl2-1971-30-5","kind":"bgbl2","year":1971,"number":30,"date":"1971-06-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1971/30#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1971-30-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1971/bgbl2_1971_30.pdf#page=7","order":5,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kolumbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Schiffahrt- und Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen","law_date":"1971-06-03T00:00:00Z","page":855,"pdf_page":7,"num_pages":1,"content":["Nr. 30 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Juni 1971         855\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Abkommens\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kolumbien\nzur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Schiffahrt- und Luftfahrtunternehmen\nauf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen\nVom 3. Juni 1971\nNach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 2. Fe-\nbruar 1967 zu dem Abkommen zwischen der Bundes-\nrepublik DeutschlaQd und der Republik Kolumbien\nzur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Schiff-\nfahrt- und Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiete\nder Steuern vom Einkommen und vom Vermögen\nvom 10. September 1965 (Bundesgesetzbl. 1967 II\nS. 762) wird hiermit bekanntgemach( daß das Ab-\nkommen nach seinem Artikel IV Abs. 2\nam 14. Juni 1971\nin Kraft tritt.\nDie Ratifikationsurkunden sind am 14. Mai 1971\nin Bonn ausgetauscht worden.\nBonn, den 3. Juni 1971\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nFrhr. v. Braun\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Abkommens\nüber die Zollerleichterungen im Touristenverkehr,\ndes Zusatzprotokolls hierzu betreffend die Einfuhr von Werbeschriften\nund Werbematerial für den Fremdenverkehr\nund des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge\nVom 3. Juni 1971\nBar bad o s hat am 5. März 1971 gegenüber dem\nGeneralsekretär der Vereinten Nationen erklärt,\ndaß es sich an das vor Erlangung seiner Unabhän-\ngigkeit durch das Vereinigte Königreich auf sein\nGebiet erstreckte Abkommen über die Zollerleichte-\nrungen im Touristenverkehr, das Zusatzprotokoll\nhierzu betreffend die Einfuhr von Werbeschriften\nund Werbematerial für den Fremdenverkehr und das\nZollabkommen über die vorübergehende Einfuhr\nprivater Straßenfahrzeuge, sämtlich vom 4. Juni\n1954 (Bundesgesetzbl. 1956 II S. 1886), gebunden be-\ntrachtet.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachungen vom 7. März 1960 (Bundesgesetz-\nblatt II S. 1511) und vom 9. November 1969 (Bundes-\ngesetzbl. II S. 2192).\nBonn, den 3. Juni 1971\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nFrhr. v. Braun"]}