{"id":"bgbl2-1971-25-2","kind":"bgbl2","year":1971,"number":25,"date":"1971-05-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1971/25#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1971-25-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1971/bgbl2_1971_25.pdf#page=8","order":2,"title":"Bekanntmachung zu Artikel 4 des deutsch-belgischen Abkommens über die Errichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen, über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt und über die Bestimmung von Gemeinschafts- und Betriebswechselbahnhöfen, im Verkehr über die deutsch-belgische Grenze","law_date":"1971-05-05T00:00:00Z","page":460,"pdf_page":8,"num_pages":1,"content":["460                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil II\nBekanntmadlung\nzu Artikel 4 des deutsch-belgischen Abkommens\nüber die Errichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen,\nüber die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt\nund über die Bestimmung von Gemeinschafts- und Betriebswechselbahnhöfen,\nim Verkehr über die deutsch-belgische Grenze\nVom 5. Mai 1971\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nhat der Regierung des Königreichs Belgien mit Ver-\nbalnote vom 15. April 1971 unter Bezugnahme auf\nArtikel 4 Satz 1 des Abkommens vom 15. Mai 1956\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem\nKönigreich Belgien über die Errichtung nebenein-\nanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen,\nüber die Grenzabfertigung in Zügen während der\nFahrt und über die Bestimmung von Gemeinschafts-\nund Betriebswechselbahnhöfen, im Verkehr über die\ndeutsch-belgische Grenze (Bundesgesetzbl. 1958 II\nS. 190) in Verbindung mit der Vereinbarung vom\n8./20. Oktober 1970 über die Errichtung nebenein-\nanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen\nan der deutsch-belgischen Grenze in Petergensfeld\n(Raeren) (Bundesgesetzbl. II S. 1178) folgendes mit-\ngeteilt:\n,,Die deutschen, die Grenzabfertigung betreffen-\nden Rechts- und Verwaltungsvorschriften gelten ge-\nmäß den Bestimmungen des Abkommens vom 15. Mai\n1956 in der auf belgischem Gebiet gelegenen Zone\nder deutschen Grenzabfertigungsstelle an der Straße\nvon Raeren nach Roetgen wie in der Gemeinde\nRoetgen.\"\nBonn, den 5. Mai 1971\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nFrank\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nPostansdlrlft für Abonnementsbestellungen sowie für Bestellungen bereits ersdllenener Ausga'>en:\nBundesgesetzblatt, 53 Bonn 1, Postfach 624, Telefon 22 40 86 - 88.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Aus-\nfertigung verkündet. laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vorliegen.\nIm Teil III wird das als fortlaufend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGB!.\nS. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 25,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,65 DM. Dieser Preis gilt auch für die Bundes•\ngesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1970 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bunde!:r\ngesetzblatt, Köln 3 99, oder gegen Vorausrechnung bzw. gegen Nachnahme.\nPreis dieser Ausg<1be 0,65 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung\nIm Bezugspreis Ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 1 /,."]}