{"id":"bgbl2-1971-22-2","kind":"bgbl2","year":1971,"number":22,"date":"1971-05-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1971/22#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1971-22-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1971/bgbl2_1971_22.pdf#page=2","order":2,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über den Verzicht auf die in Artikel 14 Absatz 2 EWG-Verordnung Nr. 36/63 vorgesehene Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen, welche bei Krankheit an Rentenberechtigte, die ehemalige Grenzgänger oder Hinterbliebene eines Grenzgängers sind, sowie deren Familienangehörige gewährt wurden","law_date":"1971-04-30T00:00:00Z","page":234,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["234                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil II\nBekanntmadmng\nüber das Inkrafttreten des Abkommens\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung des Königreidls der Niederlande\nüber den Verzidlt auf die in Artikel 14 Absatz 2 EWG-Verordnung Nr. 36/63\nvorgesehene Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen,\nweldle bei Krankheit an Rentenberedltigte, die ehemalige Grenzgänger\noder Hinterbliebene eines Grenzgängers sind, sowie deren Familienangehörige\ngewährt wurden\nVom 30. April 1971\nNach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 11. Fe-\nbruar 1971 zu dem Abkommen vom 3. September\n1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung des Königreichs der\nNiederlande über den Verzicht auf die in Artikel 14\nAbs. 2 EWG-Verordnung Nr. 36/63 vorgesehene Er-\nstattung von Aufwendungen für Sachleistungen,\nwelche bei Krankheit an Rentenberechtigte, die ehe-\nmalige Grenzgänger oder Hinterbliebene eines Grenz-\ngängers sind, sowie deren Familienangehörige ge-\nwährt wurden (Bundesgesetzbl. 1971 II S. 37), wird\nhiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen nach\nseinem Artikel 4\nam 31.März 1971 mit Wirkung vom l.Februar 1964\nin Kraft getreten ist.\nDie in Artikel 4 des Abkommens vorgesehenen\nMitteilungen sind der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland am 27. Mai 1970, der Regierung des\nKönigreichs der Niederlande am 31. März 1971 zu-\ngegangen.\nBonn, den 30. April 1971\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nFrank"]}