{"id":"bgbl2-1971-22-1","kind":"bgbl2","year":1971,"number":22,"date":"1971-05-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1971/22#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1971-22-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1971/bgbl2_1971_22.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über die Erhebung einer Ausgleichsabgabe zur Sicherung der deutschen Landwirtschaft","law_date":"1971-05-14T00:00:00Z","page":233,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["233\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                       Z1998A\n1971                       Ausgegeben zu Bonn am 15. Mai 1971                                                                                                               1 Nr. 22\nTag                                                                         In h a l t                                                                                     Seite\n14. 5. 71 Verordnung über die Erhebung einer Ausgleichsabgabe zur Sicherung der deutschen Land-\n,virtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     233\n30. 4. 71 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über\nden Verzicht auf die in Artikel 14 Absatz 2 EWG-Verordnung Nr. 36/63 vorgesehene\nErstattung von Aufwendungen für Sachleistungen, welche bei Krankheit an Renten-\nberechtigte, die ehemalige Grenzgänger oder Hinterbliebene eines Grenzgängers sind,\nsowie deren Familienangehörige gewährt wurden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             234\n1. 5. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über Erleichterungen\nfür die Einfuhr von Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen\nVeranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                      235\n3. 5. 71 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Königreich der Niederlande über die Benutzung niederländischer\nHoheitsgewässer und Häfen durch N.S. ,,Otto Hahn\" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               235\n5.5. 71  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Dbereinkommens für die\nSchaffung eines Internationalen Tierseuchenamts in Paris . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                  236\nVerordnung\nüber die Erhebung einer Ausgleichsabgabe zur Sicherung der deutschen Landwirtschaft\nVom 14. Mai 1971\nAuf Grund des § 21 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe f des                                           schaften festgesetzten Ausgleichsbeträge im Bundes-\nZollgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung                                              anzeiger bekannt.\nvom 18. Mai 1970 (Bundesgesetzbl.I S. 529), geändert                                                                                            § 2\ndurch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zoll-\ngesetzes vom 8. März 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 165),                                            Für die Entstehung der Angleichungszollschuld\nverordnet die Bundesregierung:                                                              steht die Abfertigung zur bleibenden Zollgutver-\nwendung der Abfertigung zum freien Verkehr gleich.\n§ 1\n(1) Für in § 21 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe f Doppel-                                                                                             § 3\nbuchstabe cc des Zollgesetzes aufgeführte Waren,                                                 Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen\nfür die nach der Verordnung (EWG) Nr. 974/71 des                                             kann auf Antrag den Angleichungszoll ganz oder\nRates vom 12. Mai 1971 (Amtsblatt der Europäischen                                          zum Teil erlassen oder erstatten, wenn nachgewie-\nGemeinschaften vom 12. Mai 1971 Nr. L 106) Aus-                                             sen wird, daß für Waren der in Deutscher Mark ge-\ngleichsbeträge zugelassen und von der Kommission                                            schuldete Rechnungsbetrag vor dem 10. Mai 1971\nder Europäischen Gemeinschaften festgesetzt sind,                                            fest vereinbart oder der in fremder Währung ge-\nwerden diese Ausgleichsbeträge als Angleichungs-                                            schuldete Rechnungsbetrag vor diesem Zeitpunkt\nzoll erhoben.                                                                               gezahlt worden ist.\n(2) Soweit in einem anderen Mitgliedstaat der                                                                                               § 4\nEuropäischen Wirtschaftsgemeinschaft nachweislich\nfür dieselbe Ware bereits Ausgleichsbeträge auf                                                  Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nGrund der in Absatz 1 angeführten Verordnung er-                                            leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nhoben worden sind, mindert sich die Angleichungs-                                           blatt I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zollgesetzes\nzollschuld um diesen Betrag.                                                                auch im Land Berlin.\n§ 5\n(3) Der Bundesminister für Wirtschaft und Finan-\nzen gibt die nach Absatz 1 betroffenen Waren und                                                 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 12. Mai\ndie von der Kommission der Europäischen Gemein-                                             1971 in Kraft.\nBonn, den 14. Mai 1971\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen\nSchiller"]}