{"id":"bgbl2-1971-21-1","kind":"bgbl2","year":1971,"number":21,"date":"1971-05-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1971/21#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1971-21-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1971/bgbl2_1971_21.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Internationalen Studienzentrale für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut","law_date":"1971-04-10T00:00:00Z","page":229,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["229\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                       Z1998A\n1971                   Ausgegeben zu Bonn am 13. Mai 1971                                                                                                  Nr. 21\nTag                                                           Inhalt                                                                                        Seite\n10. 4. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Internationalen Studien-\nzentrale für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    229\n21. 4. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Obereinkommens_ über die\ninternationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit (Berichtigung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 230\n22. 4. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Berner Ubereinkunft zum Schutz von\nWerken der Literatur und Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            230\n22. 4. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Stockholmer Fassung des Abkommens\nvon Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die\nEintragung von Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     230\n26.4. 71  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über das Carnet\nA.T.A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               231\n26. 4. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Jnternationalen Abkommens über das\nInternationale Kälteinstitut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    231\n26. 4. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Welturheberrechtsabkommens                                                                              231\n26. 4. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Verträge des Weltpostvereins .......... .                                                               232\nBekanntmachung\nOber den Geltungsbereich der Satzung der Internationalen Studienzentrale\nfür die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut\nVom 10. April 1971\nDie Satzung der Internationalen Studienzentrale\nfür die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut\nin der ab 17. April 1969 geltenden Fassung (Bundes-\ngesetzbl. 1970 II S. 459) ist nach ihrem Artikel 2 für\ndie\nVereinigten Staaten                                    am 20. Januar 1971\nin Kraft getreten.\nBonn, den 10. April 1971\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nFrhr. v. Braun"]}