{"id":"bgbl2-1971-12-1","kind":"bgbl2","year":1971,"number":12,"date":"1971-03-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1971/12#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1971-12-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1971/bgbl2_1971_12.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland","law_date":"1971-03-04T00:00:00Z","page":105,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["105\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                Z1998A\n1971                      Ausgegeben zu Bonn am 11. März 1971                                                                  Nr. 12\nTag                                                  I n h a 1t                                                              Seite\n4.3. 71   Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Ubereinkommen vom 20. Juni 1956 über die\nGeltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    105\nBundesgesetzbl. III 319-10\n13. 1. 71   Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Chile über Zusammenarbeit in der wissenschaft-\nlichen Forschung und technologischen Entwicklung ................................... .                              106\n29. 1. 71   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Errichtung der\nWeltorganisation für geistiges Eigentum ............................................ .                              110\n29. 1. 71   Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Stockholmer Fassung der Pariser Ver-\nbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums ........................... .                               111\n29. 1. 71   Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Stockholmer Zusatzvereinbarung zum\nMadrider Abkommen über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunfts-\nangaben auf Waren ................................................................ .                                111\n15. 2. 71   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzübereinkommens über die Abschaf-\nfung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und\nPraktiken ......................................................................... .                               111\n19.2. 71    Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Berner Ubereinkunft zum Schutz von\nWerken der Literatur und Kunst .................................................... .                               112\n19.2. 71    Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Vereinbarungen über gemeinsame Finan-\nzierung bestimmter Flugnavigationsdienste in Island, Grönland und auf den Färöern .....                             112\nGesetz\nzur Änderung des Gesetzes\nzu dem Obereinkommen vom 20. Juni 1956\nüber die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland\nVom 4. März 1971\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-                     \"(2) Die Aufgaben der Empfangsstelle im Sinne\nsen:                                                                 des Artikels 2 Abs. 2 des Ubereinkommens nimmt\ndas Bundesverwaltungsamt in eigener Zuständig-\nArtikel 1                                   keit wahr.\"\nArtikel 2\nDas Gesetz zu dem Ubereinkommen vom 20. Juni\n1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsan-                       Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das\nsprüchen im Ausland vom 26. Februar 1959 (Bundes-                Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes fest-\ngesetzbl. II S. 149) wird wie folgt geändert:                    stellt.\nArtikel 3\nArtikel 2 Abs. 2 des Gesetzes erhält folgende\nFassung:                                                             Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1971 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 4. März 1971\nDer Bundespräsident\nHeinemann\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister der Justiz\nGerhard Jahn\nDer Bundesminister des Innern\nGenscher"]}