{"id":"bgbl2-1971-11-1","kind":"bgbl2","year":1971,"number":11,"date":"1971-03-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1971/11#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1971-11-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1971/bgbl2_1971_11.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 6/71 - Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif)","law_date":"1971-02-26T00:00:00Z","page":101,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["101\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                       Z1998A\n1971                      Ausgegeben zu Bonn am 4. März 1971                                                                                                        Nr. 11\nTag                                                                  In h a 1 t                                                                                    Seite\n26. 2. 71   Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltc1rifs (Nr. 6./71 - Anpassung an den\nGemeinsamen Zolltarif) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         101\n4. 2. 71   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Obereinkommens über den Austausch von\nKriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsländern des Europarates zum Zwecke der ärzt-\nlichen Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    102\n11.2.71     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines\nRates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                103\n15. 2. 71   Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung über die\nErrichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen an der deutsch.-\nbelgischen Grenze in Petergensfeld (Raeren) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          103\n15. 2. 71   Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung über die\ndeutsche und die schweizerische Grenzabfertigung in Reisezügen während der Fahrt auf\ndem deutschen und dem schweizerischen Teil der Strecke Lindau Hbf-St. Margrethen . . . .                                                                 104\nVerordnung\nzur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs\n(Nr. 6/71 - Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif)\nVom 26. Februar 1971\nAuf Grund des § 77 Abs. 4 Nr. 4, Abs. 8 Nr. 1 und                                     e) In .der Tarifstelle 12.07 E wird in der Spalte 3\nAbs. 9 des Zollgesetzes in der Fassung der Bekannt-                                             der Zollsatz „4,5 6 /o\" ersetzt durch: ,,3 °10\".\nmachung vom 18. Mai 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 529)\nwird verordnet:                                                                                                                        § 2\n§ 1\nIm Deutschen Teil-Zolltarif in der sich aus § 1 er-\nDer Deutsche Teil-Zolltarif (Bundesgesetzbl. 1968                                gebenden Fassung werden mit Wirkung vom 15. Ja-\nII S. 1044) in der zur Zeit geltenden Fassung wird                                  nuar 1971 im Anhang Besondere Zollsätze gegen-\nmit Wirkung vom 1. Januar 1971 wie folgt geändert:                                 über Griechenland die Tarifstellen „aus 20.07 A.\n1. Nach der Bestimmung zu Tarifstelle zu 07.03 AI                                   II. a)\", ,,aus 20.07 A. II. b) 1\" und „aus 20.07 A.11.\nwird folgende Bestimmung eingefügt:                                              b) 2.\" in der Spalte 1 geändert in „aus 20.07 A.\nIII. a)\", ,,aus 20.07 A. III. b) 1\" und „aus 20.07 A. III.\nTarifnummer            Warenbezeichnung                                        b) 2.\".\n§ 3\nDer für die Waren der Tarifstelle 09.04 A I a) des\nGemeinsamen Zolltarifs festgesetzte Zollsatz „frei\"\nZu 09.04 A. 1. a) 1 unter zollamtlicher Uberw achung\nwird auf Antrag auch für die dort bezeichneten\nWaren angewendet, die in der Zeit vom 1. Januar\n2. Die Tarifstellen „Zu 11.02 A. V. a) 2.\" und „Zu                                  1971 bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung zum\n11.06 B. II.\" in der Spalte 1 werden geändert in                                freien Verkehr abgefertigt oder aus einem offenen\n,,Zu ll.02A.V.a) 1.\" und „Zu 11.06B.I.\".                                        Zollager in den freien Verkehr entnommen und die\n3. In der Bestimmung zu Tarifnr. 22.10 wird in der                                 nachweislich zu dem begünstigten Zweck verwendet\nSpalte 2 (Warenbezeichnung) in der Anmerkung 1                                  worden sind.\ndas Wort „Speiseessig\" ersetzt durch: ,,Für Speise-                                                                                 § 4\nessig des Absatzes B erhöhen sich die Zollsätze\nauf\".                                                                                Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\n4. Der Anhang Besondere Zollsätze gegenüber Grie-                                  blatt I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zollgesetzes\nchenland wird wie folgt geändert:                                               auch im Land Berlin.\na) Die Tarifstellen 08.01 E I, E II und G erhalten\n§   5\ndie aus der Anlage I ersichtliche Fassung.\nb) In der Tarifstelle 08.12 E wird in der Spalte 3                                   Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nder Zollsatz „4,8 0/o\" ersetzt durch: ,,3 6 /o\".                            kündung in Kraft.\nc) Die Tarifstelle 09.04 AI erhält die aus der An-\nlage II ersichtliche Fassung.                                              Bonn, den 26. Februar 1971\nd) Die Tarifstellen 12.02 B und 12.07 D werden                                             Der Bundesminister der Finanzen\ngestrichen.                                                                                                              Möller"]}