{"id":"bgbl2-1970-6-9","kind":"bgbl2","year":1970,"number":6,"date":"1970-02-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1970/6#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1970-6-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1970/bgbl2_1970_6.pdf#page=7","order":9,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls über die NATO-Hauptquartiere und der Ergänzungsvereinbarungen zu diesem Protokoll","law_date":"1970-01-30T00:00:00Z","page":51,"pdf_page":7,"num_pages":2,"content":["Nr. 6 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Februar 1970                               51\nBekanntmadmng\nüber das Inkrafttreten des Protokolls\nüber die NATO-Hauptquartiere und der Ergänzungsvereinbarungen\nzu diesem Protokoll\nVom 30. Januar 1970\nAuf Grund des Artikels 9 Abs. 2 des Gesetzes            eine Befreiung zu beanspruchen, die ihnen in ihrem\nvom 17. Oktober 1969 zu dem Protokoll vom 28. Au-          eigenen Staat nicht zustehen würde.\ngust 1952 über die Rechtsstellung der auf Grund                2. Das Abkommen vom 13. März 1967 zwischen\ndes Nordatlantikvertrags errichteten internationalen       der Bundesrepublik Deutschland und dem Obersten\nmilitärischen Hauptquartiere und zu den dieses Pro-        Hauptquartier der Alliierten Mächte, Europa, über\ntokoll ergänzenden Vereinbarungen (Bundesgesetz-           die besonderen Bedingungen für die Einrichtung\nblatt 1969 II S. 1997) wird hiermit bekanntgemacht:        und den Betrieb internationaler militärischer Haupt-\nquartiere in der Bundesrepublik Deutschland nebst\n1. Das Protokoll vom 28. August 1952 über die\nUnterzeichnungsprotokoll ist nach seinem Artikel 25\nRechtsstellung der auf Grund des Nordatlantikver-\nfür\ntrags errichteten internationalen militärischen\nHauptquartiere (Protokoll über die NATO-Haupt-                 die Bundesrepublik Deutschland und das Oberste\nquartiere) ist nach seinem Artikel 16 Abs. 1 für               Hauptquartier der Alliierten Mächte, Europa,\nam 21. Dezember 1969\ndie Bundesrepublik                                      in Kraft getreten.\nDeutschland             am 21. Dezember 1969\n3. Nach Hinterlegung aller Ratifikations- oder\nin Kraft getreten.\nGenehmigungsurkunden bei der Regierung der Bun-\nDie deutsche Beitrittsurkunde ist am 21. November       desrepublik Deutschland ist das Ubereinkommen\n1969 bei der Regierung der Vereinigten Staaten von          vom 7. Februar 1969 über die Rechtsstellung des\nAmerika hinterlegt worden.                                 einem internationalen militärischen Hauptquartier\nDas Protokoll über die NATO-Hauptquartiere ist          der NATO in der Bundesrepublik Deutschland zuge-\nteilten Personals der Entsendestaaten nach seinem\nferner für folgende Staaten in Kraft getreten:\nArtikel 4 Abs. 2 in Kraft getreten für:\nBelgien                    am         10. April 1954\nBelgien                     am      29. Januar 1970\nDänemark                   am          27. Juni 1955\nBundesrepublik\nFrankreich                 am      19. Februar 1955\nDeutschland             am 21. Dezember 1969\nFrankreich hat das Protokoll\nKanada                      am      30.Januar 1970\nmit Wirkung             vom        31. März 1967\nNiederlande                 am 21. Dezember 1969\ngekündigt.\nVereinigtes Königreich\nGriechenland               am       25. August 1954\nGroßbritannien und\nIsland                     am         10. April 1954\nNordirland              am 21. Dezember 1969\nItalien                    am       21. Januar 1956\nVereinigte Staaten von\nLuxemburg                  am       22. August 1954\nAmerika                 am 21. Dezember 1969\nNiederlande                 am           22. Juli 1954\nNorwegen                    am        10. April 1954         4. Ferner ist das Ubereinkommen vom 7. Februar\nPortugal                   am 22. Dezember 1955           1969 über die Uberlassung von Liegenschaften an\nTürkei                      am          17. Juni 1954     internationale militärische Hauptquartiere der NATO\nVereinigtes Königreich                                   in der Bundesrepublik Deutschland durch die Streit-\nGroßbritannien und                                    kräfte des Vereinigten Königreichs Großbritannien\nNordirland               am 2. September 1965         und Nordirland und der Vereinigten Staaten von\nVereinigte Staaten von                                  Amerika gemäß seinem Artikel 8 Abs. 1 nach Hin-\nAmerika                  am        10. April 1954     terlegung aller Ratifikations- oder Genehmigungs-\nurkunden bei der Regierung der Bundesrepublik\nDie Regierungen Belgiens, der Niederlande und\nDeutschland\nLuxemburgs haben erklärt, daß ihre Staatsangehöri-\nam 21. Dezember 1969\ngen im Hoheitsgebiet einer dieser Staaten gegen-\nüber Zöllen, Steuern und sonstigen Abgaben, die                für die Bundesrepublik Deutschland,\nauf Grund von Ubereinkommen zur Gründung                       das Vereinigte Königreich\nder Benelux-Wirtschaftsgemeinschaft vereinheitlicht               Großbritannien und Nordirland und\nworden sind oder künftig vereinheitlicht werden,               die Vereinigten Staaten von Amerika\nsich nicht auf dieses Protokoll berufen können, um          in Kraft getreten.\nBonn, den 30. Januar 1970\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nDuckwitz","52                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil II\nEinbanddecken 1969\nTeil 1: 6,- DM (2 Einbanddecken) einschl. Porto und Verpackung\nTeil II: 6,- DM (2 Einbanddecken) einschl. Porto und Verpackung\nIn diesem Betrag sind 5,5 °/o Mehrwertsteuer enthalten.\nDie Titelblätter und die zeitliche Obersicht für Teil I logen der\nNr. 7/70 und für Teil II der Nr. 4/70 bei.\nDie Auslieferung der Einbanddecken erfolgt Anfang Februar 1970.\nAusführung: Halbleineri, Rücken mit Goldschrift, wie in den\nvergangenen Jahren.\nLieferung erfolgt gegen Voreinsendung des erforderlichen Be-\ntrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99 oder\nnach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.\nBundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. Vertriebsabteilung Bundesgesetzblatt • S3 Bonn 1                          Postfach 624\nHerausgeber : Der Bundesminister der Justiz - Ver I a g : Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln l. Postladl\nDruck : Bundesdrudterei Bonn.\nIm Bezugspreis Ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz betragt 5,5 1 /,.\nDas Pundesgesetzblatt ersdleiut in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusler tigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht aul Grund des Gesetzes über die Sammluug des Bundes-\nredils vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl I S. 437) nach sa·chgebieten geord11ct verollentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Ver lay.\nBezugsbed111qu11gen für feil f und rr: Laufendei Bezug nur du1cb die Post. Neubestellung mittels Zeitungskontokarte an einem Postsdialter.\nBezugspreis halbtährlich IÜI Teil I und Teil II 1e 20,- DM. Ein z e Ist ü c k e 1e angefangene 16 Seiten 0,50 DM gegen Voreinsendunq des\nerlurderlichen Betldges auf Postschedtkunlo .Bundesgesetzblatt· Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Gruud einer Vorausrechnuny\nPreis d1ese1 Ausyabe 0,50 UM zuzüglidl Versandqebühr 0,15 DM, bei Lieferung gegen Vorau!>rechnunq zuzuylicb Portokosten tür die Vorausrechnung.\nBestellungen bereits erschienener Ausgaben sind zu rldlten an: Bundesgesetzblatt 53 Bonn l, Postfach."]}