{"id":"bgbl2-1970-56-6","kind":"bgbl2","year":1970,"number":56,"date":"1970-11-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1970/56#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1970-56-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1970/bgbl2_1970_56.pdf#page=7","order":6,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Genfer Abkommen vom 19. März 1931 zur Vereinheitlichung des Scheckrechts","law_date":"1970-10-19T00:00:00Z","page":1075,"pdf_page":7,"num_pages":1,"content":["Nr. 56 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. November 1970                            1075\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich der Genfer Abkommen vom 19. März 1931\nzur Vereinheitlichung des Scheckrechts\nVom 19. Oktober 1970\nDie in Genf unterzeichneten Abkommen vom                Brasilien ist die Verpflichtung zur Einführung des\n19. März 1931 (Reichsgesetzbl. 1933 II S. 537, 594,      Einheitlichen Scheckgesetzes unter den Vorbehalten\n618) über                                                eingegangen, die in den Artikeln 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,\n10, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 23, 25, 26, 29\nc1) das Einheitliche Scheckgesetz nebst Anlagen und\nund 30 der Anlage II des Abkommens zu a) vorge-\nProtokoll,                                          sehen sind.\nb) Bestimmungen auf dem Gebiete des internatio-             Indonesien hat in einer an den Generalsekretär\nnalen Scheckprivatrechts nebst Protokoll,           der Vereinten Nationen gerichteten Note vom\nc) dc1s Verhältnis der Stempelgesetze zum Scheck-        9. Mä.rz 1959 erklärt, daß es sich an die drei Ab-\nrecht nebst Protokoll                               kommen gebunden betrachtet, die vor Erlangung\nder Unabhängigkeit auf sein Gebiet erstreckt wor-\nsind nach ihren Artikeln VII, 15 und 6 für               den waren.\nBelgien                     am        18. März 1962      Malaysia hat in einer an den Generalsckret~ir der\nBrasilien                   am 24. November 19-42     Vereinten Nationen gerichteten Note vom 14. Ja-\nnuar 1960 erklärt, daß es sich an das Abkommen zu\nin Kraft getreten.                                       c) gebunden betrachtet, das vor Erlangung der Un-\nBelgien ist die Verpflichtung zur Einführung des      abhüngigkeit auf sein Gebiet erstreckt worden ,var.\nEinheitlichen Scheckgesetzes unter allen Vorbehal-          Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an\nten eingegangen, die in der Anlage II des Abkom-         die Bekanntmachung vom 22. Oktober 1968 (Buncles-\nmens zu a) vorgesehen sind.                              gesetzbl. II S. 926).\nBonn, den 19. Oktober 1970\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nFrank"]}