{"id":"bgbl2-1970-56-11","kind":"bgbl2","year":1970,"number":56,"date":"1970-11-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1970/56#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1970-56-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1970/bgbl2_1970_56.pdf#page=12","order":11,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzabkommens zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr","law_date":"1970-11-03T00:00:00Z","page":1080,"pdf_page":12,"num_pages":1,"content":["1080                                            Bundesgesetzblatt, Jcllugc1ng 1970, Teil II\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Zusatzabkommens zum Warschauer Abkommen\nzur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen\nLuftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luft verkehr\nVom 3. November 1970\nDas in Guadalajara am 18. September 1961 unter-\nzeichnete Zusatzabkommen zum vVarschaucr Ab-\nkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über\ndie von einem anderen als dem vertraglichen Luft-\nfrachtführcr ausgeführte Beförderung im inte>rnatio-\nnalen Luftverkehr (Bundesgesetzbl. 1963 II S. 1159)\ntritt nach seinEm Artikel XIV Abs. 2 für\nZypern                               am 29. November 1970\nin Kraft.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an\ndie Bekanntmachung vom 14. August 1970 (Bundes-\ngesetzbl. II S. 886).\nBonn, den 3. November 1970\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nFrhr.v. Braun\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nPostanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Ulr Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, 53 Bonn l, PostfadJ 624, Telefon 22 40 86 - 88.\nDas Bundesgesetzblatt ersd!eint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nad1 ihrer Aus-\nfertigung verkündet. l.itulender Bezug nur Im Postabonnement.\nIm Teil III wird das als fortlaufend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesredits vom 10. Juli 1958 (BGB!. I\nS. 437) nadi Sachqebieten geordnet veröffentlicht. Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement be1ogen werden.\nBezugspreis für Teil I und Tell II halbjährlidl je 25,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,65 DM. Dieser Preis qilt auch für die Bundes-\ngesetzblätter, die vo1 dem l. Juli 1970 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes-\ngesetzblatt, Köln 3 99, oder gegen Vorausre<ilnung bzw. gegen Nachnahme.\nP1eis dieser Ausgabe 0,65 D~1 zuzüglid! Versandgebühr 0,15 DM bei Lieferung gegen Vorausred!nung zuzüglid! Portoko,ten für die Vornusredrnung.\nIm Bezugspreis Ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 1/1."]}