{"id":"bgbl2-1970-50-1","kind":"bgbl2","year":1970,"number":50,"date":"1970-10-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1970/50#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1970-50-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1970/bgbl2_1970_50.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 13/70 - 2. Verlängerung der Zollaussetzungen für Stahlerzeugnisse)","law_date":"1970-10-07T00:00:00Z","page":1017,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1011\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                       Z1998A\n1970                  Ausgegeben zu Bonn am 10. Oktober 1970                                                                                                                       Nr. 50\nT<lg                                                                             Inhalt                                                                                          Seite\n7. 10. 70 Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltcuifs (Nr. 13/70 - 2. Verlängerung der\nZollc1ussetzungen für Stahlerzeugnisse) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              1017\n7. 10. 70 Verordnung zur Anderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 14 70 - ·waren der ECKS -\n2. Halbjahr 1970) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          1018\n7. 10. 70 Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 17/70 - Zollkontingente für\nFische) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1019\n31. 8. 70  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europüischen Fürsorgeabkommens (Berichti-\ngung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1020\n10. 9. 70  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Vorläufigen Regelung\nfür ein Weltweites Kommerzielles Satelliten-Fernmeldesystem nebst Sonderübereinkommen                                                                                    1021\n10. 9. 70  Bekanntmc1chung über den Geltungsbereich des Abkommens über strafbare und bestimmte\nandere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                     1022\n14. 9. 70  Bek,rnntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Erleichterung\nder Einfuhr von Warenmustern und Werbematerial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             1023\n16. 9. 70  Bekanntmu.chung über den Geltungsbereich der Abkommen über den Internationalen vVäh-\nrungc;londs und über die Internationale Bank für vViederaufbau und Entwicklung . . . . . . . . . . .                                                                     1024\nVerordnung\nzur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs\n(Nr.13/70 -            2. Verlängerung der Zollaussetzungen für Stahlerzeugnisse}\nVom 7. Oktober 1970\nAuf Grund des § 77 Abs. 1 Nr. 1 des Zollgesetzes                                              (Waren dieser Tarifstellen usw.}. 73.08 (Waren die-\nin df'r Fc1ssung der Bekanntmachung vom 18. Mai                                                  ser Tarifnummer usw.} und 73.10 -A- I (\\'\\Taren die-\n1970 (ßunclesgesetzbl. I S. 529} verordnet die Bundes-                                           ser Tarifstelle usw.) wird in der Spalte 2 (Waren-\nreqi0run9, nachdem dem Bundesrat Gelegenheit zur                                                 bezeichnung) die Zeitangabe „bis 31. Mai 1970\" je-\nS1ellungnc1hme gegeben worden ist, mit Zustimmung                                                weils ersetzt durch: ,.bis 31. Juli 1970\".\ndes Bundestages:\n§ 2\nDiese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-\n§ 1\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nIm Deutschen Teil-Zolltarif (Bundesgesetzbl. 1968                                             blatt I S. 1} in Verbindung mit § 89 des Zollgesetzes\nII S. 1044} in der zur Zeit geltenden Fassung wird                                               auch im Land Berlin.\nder Anhang Zollaussetzungen mit Wirkung vom\n1. Juni 1970 wie folgt geändert:                                                                                                                    § 3\nIn den Bestimmungen zu den TMifstellen 73.06 (Wa-                                                    Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nren dieser Tarifnummer usw.}, 73.07 - A - I und B - I                                            kündung in Kraft.\nBonn, den 7. Oktober 1970\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister der Finanzen\nMöller"]}