{"id":"bgbl2-1970-5-1","kind":"bgbl2","year":1970,"number":5,"date":"1970-02-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1970/5#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1970-5-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1970/bgbl2_1970_5.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung über die Kündigung des Abkommens betreffend den Geltungsbereich der Gesetze in Ansehung der Wirkungen der Ehe auf die Rechte und Pflichten der Ehegatten in ihren persönlichen Beziehungen und auf das Vermögen der Ehegatten","law_date":"1969-08-18T00:00:00Z","page":41,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["41\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                        Z1998A\n1970                   Ausgegeben zu Bonn am 6. Februar 1970                                                                                                     Nr. 5\nTag                                                            Inhalt                                                                                           Seite\n18. 8. 69  Bekanntmachung über die Kündigung des Abkommens betreffend den Geltungsbereich der\nGesetze in Ansehung der Wirkungen der Ehe auf die Rechte und Pflichten der Ehegatten in\nihren persönlichen Beziehungen und auf das Vermögen der Ehegatten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               41\n15. 1. 70  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des\ngewerblichen Eigentums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   42\n15. 1. 70  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens von Nizza über die internatio-\nnale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für Fabrik- oder Handelsmarken . . . . . .                                                           42\n20. 1. 70  Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung über die\nErriditung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen an dem Straßen-\ngrenzübergang Saarbrücken-Autobahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                43\n21. 1. 70  Bekanntmachung über die Wiederanwendung des deutsch-britischen Abkommens über den\nRechtsverkehr im Verhältnis zu den Kaiman-Inseln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            43\n30. 1. 70  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Nizzaer Fassung des Madrider Abkommens\nüber die internationale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            44\nBekanntmachung\nüber die Kündigung des Abkommens\nbetreifend den Geltungsbereich der Gesetze in Ansehung der Wirkungen der Ehe\nauf die Rechte und Pflichten der Ehegatten in ihren persönlichen Beziehungen\nund auf das Vermögen der Ehegatten\nVom 18. August 1969\nDas in Den Haag am 17. Juli 1905 unterzeichnete\nAbkommen betreffend den Geltungsbereich der Ge-\nsetze in Ansehung der Wirkungen der Eh~ auf die\nRechte und Pflichten der Ehegatten in ihren persön-\nlichen Beziehungen und auf das Vermögen der Ehe-\ngatten (Reichsgesetzbl. 1912 S. 453) ist von Polen am\n11. Juni 1969 gekündigt worden.\nDas Abkommen tritt somit nach seinem Artikel 15\nAbs. 4 für\nPolen                                                 am 23. August 1972\naußer Kraft.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 4. Mai 1960 (Bundesgesetzbl.\nII S. 1532).\nBonn, den 18. August 1969\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nDuckwitz"]}